Besonders in Hamburg ist der Wald stark zurückgegangen

Biologische Vielfalt (III): Wälder in Hamburg:

Die Generalversammlung der UNO hat am 20. Dezember 2006 das Jahr 2010 zum Internationalen Jahr der biologischen Vielfalt (IJB) erklärt. Diese Proklamation soll das Thema biologische Vielfalt mit seinen vielen Facetten stärker ins öffentliche Bewusstsein rücken. Wälder bieten Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen und sind außerordentlich wichtig für die biologische Vielfalt. Viele bei uns natürlich vorkommende Arten sind durch die intensive Forstwirtschaft verdrängt worden.

Besonders in Hamburg ist der Wald stark zurückgegangen. Nur 5,5 Prozent der Landesfläche sind bewaldet. Mit einer Waldfläche von 26 m2 pro Einwohner gehört Hamburg neben Bremen zu den waldärmsten Bundesländern.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie hat sich die Waldfläche in den letzten zehn Jahren in Hamburg entwickelt (Bitte um Übersicht nach Jahr, Bezirk und Flächenumfang)?

Die Freie und Hansestadt Hamburg besitzt Waldflächen innerhalb und außerhalb der Landesgrenzen. Die Waldfläche innerhalb der Hansestadt Hamburg hat sich in den letzten zehn Jahren nicht wesentlich verändert. Die zur Beantwortung benötigten Daten werden statistisch nicht erfasst. Eine nachträgliche Erhebung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. Für den Privat- und Körperschaftswald in Hamburg liegen derzeit keine qualitätsgesicherten Daten vor. Im Übrigen siehe Antwort zu 5.

2. In welchem Flächenumfang ist der Landeswald der Freien und Hansestadt Hamburg naturschutzrechtlichen Nutzungseinschränkungen unterworfen (Bitte um Übersicht mit Flächenstandort/Forstrevier, Flächengröße sowie jeweilige Nutzungseinschränkung)?

Die naturschutzrechtlichen Einschränkungen ergeben sich aus den jeweiligen Rechtsvorschriften für Naturschutzgebiete (NSG), Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH) und für Gebiete, die gemäß der Europäischen Vogelschutzrichtlinie (EGV) ausgewiesen wurden. In Volksdorf unterliegen noch zusätzlich 1,7 ha einer Naturdenkmalsverordnung.

Die zur Beantwortung benötigten Daten werden statistisch nicht erfasst. Eine nachträgliche Erhebung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

4. In welchem Flächenumfang wurde Privatwald zu Erholungswald gemäß § 8 Absatz 2 Landeswaldgesetz erklärt?

Es wurde kein Privatwald zum Erholungswald erklärt.

5. In welchem Flächenumfang wurde in den letzten zehn Jahren in Hamburg Wald gerodet oder in eine andere Nutzungsart umgewandelt (Bitte um Übersicht mit Jahr, Flächenstandort/Forstrevier und Flächenumfang)?

6. Welche Waldgesellschaften existieren in Hamburg und im Forstrevier Alt-Erfrade (Bitte um Übersicht nach Forstrevieren)?

In welchem Umfang wurden Naturwaldreservate (NWR) in Hamburg geschaffen (Bitte um Übersicht mit Jahr der erstmaligen Ausweisung als NWR, Flächengröße, natürliche Waldgesellschaft, Baumartenzusammensetzung der aktuellen Bestockung im Vergleich und Lage beziehungsweise Forstrevier)?

Auf den Hamburger Waldflächen stocken:

- auf wechselfeuchten schweren Lehmböden des Alt- und Jungdiluviums Hainbuchen-Stieleichenwälder,

- auf nährstoffreichen, frischen Lehm- und Sandböden im Jungdiluvium Perlgras-, Flattergras- und Drahtschmielen-Buchenwälder,

- auf geringen und armen Sanden aller geologischen Formationen Eichen-Buchenwälder und Birken-Eichenwälder,

- auf Flachmooren und Grundwasserböden des Jungdiluviums und Alluviums Erlenbruchwälder,

- in den Flussauen Relikte von Auenwäldern

Eine differenzierte Auswertung nach Revieren existiert nicht.

In Hamburg wurden vier Naturwaldparzellen ausgewiesen.

a) Wenn ja, mit welchen Schutzgebietstypen und welche Konflikte ergeben sich dadurch?

Drei Naturwaldparzellen liegen in Naturschutzgebieten. Es gibt keine Konflikte.

8. Bis auf Niedersachsen und Hamburg werden NWR im Rahmen der Forstgesetzgebung der Bundesländer ausgewiesen.

Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen erfolgt in Hamburg die Ausweisung von NWR?

Die Ausweisung erfolgte nicht aufgrund einer Rechtsgrundlage, sondern als Selbstbindung der Verwaltung im Rahmen der mittelfristigen Forstbetriebsplanung.

9. Plant der Senat eine Novellierung des Landeswaldgesetzes, um somit die Rechtsgrundlagen für die Ausweisung von NWR zu schaffen?

a) Wenn nein, weshalb nicht?

Nein, die Festlegung in der mittelfristigen Forstbetriebsplanung hat sich bewährt.

10. Alte Bäume sind ein wichtiger Bestandteil des Ökosystems Wald.

Welche Maßnahmen zur Mehrung alter und/oder absterbender Bäume im Wald wurden in den letzten Jahren in den jeweiligen Forstrevieren ergriffen?

Seit der Einführung der Waldbaulichen Rahmenrichtlinie werden kontinuierlich Altholzinseln ausgewiesen. Zusätzlich werden mit jeder neuen Forsteinrichtung Flächen festgelegt, auf denen ein Nutzungsverzicht stattfindet. Im Zuge des immer noch stattfindenden Aufbaus alter Wälder wird es zu einer Erhöhung des Altholz- und damit auch des Totholzanteils kommen. Diese Maßnahmen werden in allen Revieren umgesetzt.

Im Übrigen siehe Antwort zu Nummer 6.

11. Totholz ist die Lebensgrundlage tausender Arten von Tieren, höheren Pflanzen, Pilzen, Moosen und Flechten.

Gemäß Koalitionsvertrag soll der Mindestanteil von Totholz in Hamburger Wäldern gesteigert werden, eventuell durch Änderung des Waldgesetzes.

Wie hoch ist der durchschnittliche Totholzvorrat je Hektar Holzboden (m³/ha) in den Hamburger Forstrevieren (bitte Angaben in m³/ha für jedes Hamburger Forstrevier)?

Siehe Antwort zu 10.

13. Überdurchschnittlich hohe Totholzvorräte kommen im Staatswald vor; unterdurchschnittliche Mengen finden sich im Privatwald.

Welche Menge Totholz (m³/ha) findet sich durchschnittlich in Hamburger Privatwäldern?

Die zur Beantwortung benötigten Daten liegen der zuständigen Behörde nicht vor.

14. Plant der Senat eine Novellierung des Landeswaldgesetzes, um einen Mindestanteil von Totholz in Hamburger Wäldern zu gewährleisten?

Wenn nein, weshalb nicht?

Nein, die Festlegung in der mittelfristigen Forstbetriebsplanung hat sich bewährt.

15. Wie haben sich die Waldschäden in den letzten zehn Jahren in den Hamburger Wäldern entwickelt (bitte Angaben für die einzelnen Baumarten; Kiefer, Fichte, Lärche, Douglasie, Eiche, Buche, Birke, Erle, Pappel, Weide, Ahorn und Esche)?

Die Waldschadenssituation in Hamburg wird seit Jahren qualitativ untersucht und bewertet. Neben abiotischen Schadensereignissen (wie Wind- und Schneebruch, Windund Sturmschäden, Überschwemmungen, lange Trockenperioden) sind es auch tierische und pflanzliche Organismen, die zu bedeutenden und ernst zu nehmenden Schäden an Bäumen und ganzen Beständen führen. Oft ist es aber erst eine Kombination von verschiedenen Schadensereignissen, die für den Wald zur Bedrohung wird.

Bedeutende Schäden wurden in den letzten Jahren bei folgenden Baumarten festgestellt: Fichte: Borkenkäferbefall in standortfremden Beständen Eiche und Buche: mehr oder weniger unveränderte Schadenssituation, wie in den Nachbarländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen Erle: zum Teil erheblicher Befall durch den Phytophthora-Pilz Esche: zum Teil erhebliche Ausfälle durch das Eschentriebsterben in alten und jungen Beständen.

Bei den übrigen Baumarten sind keine auffälligen Befallssymptome zu beobachten gewesen.