Grundschule

Primarschulen mit Doppelstandorten angemessen ausstatten ­ organisatorischer Aufwand

Mit der Hamburger Schulreform wird die Schulstruktur erheblich verändert.

Die ganz überwiegende Zahl der bisherigen 210 Grundschulen wird in Zukunft eine Primarschule oder Teil einer Primarschule sein. Ausnahmen sind Grundschulen an bisherigen Grund-, Haupt- und Realschulen, die zu Stadtteilschulen werden.

Es soll insgesamt 164 Primarschulen geben, davon 107 an einem Standort.

Bei Schulen mit mehreren Standorten ist in den allermeisten Fällen eine vertikale Teilung vorgesehen, sodass an allen Standorten alle Klassenstufen unterrichtet werden. Die Schulen können in Ausnahmefällen vor dem Zusammenschluss einvernehmlich allerdings auch eine horizontale Teilung beschließen.

Der Zusammenschluss bisher selbstständiger Schulen zu einer neuen Schule mit mehreren Standorten wirft eine Reihe von Fragen nach der inneren Organisation und der Ausstattung dieser Schulen auf. So fordern Doppelstandorte in der Regel einen höheren organisatorischen Aufwand.

Deshalb frage ich den Senat:

1. Werden die Schulleitungen von Doppelstandorten gegenüber Schulen vergleichbarer Größe mit einem Standort mit zusätzlichen Leitungsstunden ausgestattet?

2. Wenn ja, in welchem Umfang?

Die Schulleitungen von Doppelstandorten erhalten bislang 7,5 Wochenarbeitszeitstunden (WAZ) zusätzlich zu der regulären Arbeitszeit für Schulleitungen. Den Schulleitungen stehen nach den bisherigen Grundsätzen 20 WAZ als Sockel plus 1 WAZ pro an der Schule tätiger Lehrkraft zur Verfügung. Diese Regelungen sollen auch für Primarschulen gelten.

3. Wenn nein, warum nicht?

Entfällt.

4. Nach welchem Schlüssel werden derzeit die Schulleitungsstunden der Grundschulen berechnet?

5. Welcher Schlüssel ist künftig für die Schulleitungsstunden der Primarschulen vorgesehen?

6. Bisher hat jede Grundschule ein eigenes Schulbüro. Die Aufrechterhaltung von zwei kleineren Schulbüros ist erfahrungsgemäß aufwendiger als der Betrieb eines größeren Büros. Werden die Schulbüros von Doppelstandorten gegenüber Schulen vergleichbarer Größe mit einem Standort mit zusätzlichen Stunden für Schulsekretariate ausgestattet?

7. Wenn ja, in welchem Umfang?

8. Wenn nein, warum nicht?

9. Ist sichergestellt, dass Schulen mit Doppelstandorten bezogen auf die Schülerzahl den gleichen Umfang von Sekretariatsstunden bekommen werden wie die beiden Einzelstandorte bisher zusammen bekommen haben?

10. Wenn nein, mit welchen Veränderungen ist in Bezug auf die Schülerzahl zu rechnen?

11. Nach welchem Schlüssel werden zurzeit die Sekretariatsstunden für die Grundschulen berechnet?

12. Welcher Schlüssel ist künftig für die Primarschulen vorgesehen?

Die Personalbemessung für das Personal der Schulbüros allgemeinbildender Schulen erfolgt derzeit nach einem Bemessungssystem aus dem Jahre 2004. Danach berechnet sich der Bedarf der einzelnen Schule ­ unabhängig von der Schulform ­ in Abhängigkeit von der Anzahl der Klassen (Grundfaktor) und dem Sozialindex der Schule (Zuschlagsfaktor) sowie in Abhängigkeit von den insgesamt für Schulbüros zur Verfügung stehenden Stellen. Die besondere Belastungssituation von Alleinkräften in Schulbüros, die eine oder mehrere Zweigstellen zu betreuen haben, wird mit einer zusätzlichen Wochenstunde im Bedarf berücksichtigt. Außerdem werden für jede Ganztagsschule durchschnittlich 0,25 Stellen berücksichtigt (siehe Drs. 18/525).

Die Planungen zur Anpassung des Bemessungssystems infolge der Schulreform sind noch nicht abgeschlossen.

13. Bisher hat jede Grundschule einen eigenen Hausmeister und gegebenenfalls weitere Hausarbeiter. Die Aufrechterhaltung von zwei kleineren Schulgebäuden ist erfahrungsgemäß aufwendiger als der Betrieb eines größeren Schulgebäudes. Werden die Hausmeister- und Hausarbeiterstellen von Doppelstandorten gegenüber Schulen vergleichbarer Größe mit einem Standort mit zusätzlichen Stunden ausgestattet?

14. Wenn ja, in welchem Umfang?

15. Wenn nein, warum nicht?

16. Ist sichergestellt, dass Schulen mit Doppelstandorten bezogen auf die Schülerzahl den gleichen Umfang von Hausmeister- und Hausarbeiterstunden bekommen werden wie die beiden Einzelstandorte bisher zusammen bekommen haben?

17. Wenn nein, mit welchen Veränderungen ist in Bezug auf die Schülerzahl zu rechnen?

18. Nach welchem Schlüssel werden zurzeit die Hausmeister- und Hausarbeiterstunden für die Grundschulen berechnet?

19. Welcher Schlüssel ist künftig für die Primarschulen vorgesehen?

Die Ausstattung aller allgemeinbildenden Schulen erfolgt bisher im Grundsatz mit einer Schulhausmeisterin beziehungsweise einem Schulhausmeister je Schulstandort, das heißt fusionierende Schulen mit zwei Standorten werden in der Regel auch über zwei Hausmeister verfügen. Die Stellen für Betriebsarbeiterinnen und -arbeiter werden in Abhängigkeit von der jeweiligen Größe der Gebäude-, Außen- und Sportflächen auf die Schulen verteilt.

Im Übrigen sind die Planungen der zuständigen Behörden noch nicht abgeschlossen.