Patent

Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.

Die Finanzbehörde wird die Behörden und Ämter kurzfristig auf die entsprechenden Bestimmungen hinweisen und an deren Einhaltung erinnern.

Die Kritik des Rechnungshofs hat die Behörde für Wirtschaft und Arbeit (BWA) zum Anlass genommen, einen neuen Haushaltstitel 7400.682.37 „Betriebszuschuss an die Hamburger Arbeit Beschäftigungsgesellschaft mbH" einzurichten.

Hierdurch wird die gebotene Transparenz der Mittelverwendung sichergestellt. Ab dem Haushaltsjahr 2009 wurde die Finanzierung der entsprechenden Leistungen aus dem Titel auf Grund der Kündigung der Verträge nicht mehr vorgenommen.

Haushaltsüberschreitungen ohne Auswirkungen auf die Haushaltsrechnung 2008 zum Jahresbericht 2010 des Rechnungshofs über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Freien und Hansestadt Hamburg mit Bemerkungen zur Haushaltsrechnung 2008 sowie zum Ergänzungsbericht 2010 des Rechnungshofs „Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der Freien und Hansestadt Hamburg auf den 31. Dezember 2008"

Der Senat legt hiermit seine Stellungnahme zum Jahresbericht 2010 einschließlich des Ergänzungsberichts 2010 des Rechnungshofs über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Freien und Hansestadt Hamburg mit der Bitte vor, diese in die Beratungen der Bürgerschaft einzubeziehen. Der Senat geht davon aus, dass Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung Gelegenheit erhalten, in den Sitzungen der zuständigen bürgerschaftlichen Ausschüsse zusätzliche mündliche Auskünfte zu geben.

Beteiligung und Information des Parlaments Textzahlen 16 bis 25

Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.

Der Senat wird künftig dafür Sorge tragen, dass die Beteiligungs- und Informationsrechte der Bürgerschaft stärker beachtet werden.

Hinsichtlich der Einzelfeststellungen des Rechnungshofs (Tzn. 16 bis 25) wird auf die gesonderten Stellungnahmen des Senats verwiesen.

Zu Abschnitt II.: Kassenwesen Textzahlen 26 bis 35

Hinsichtlich der Einzelfeststellungen des Rechnungshofs wird auf die gesonderten Stellungnahmen des Senats ­ insbesondere auf die Stellungnahmen zu Tzn. 641 bis 665 „Ressortübergreifende Prozesse im Kassenwesen" ­ verwiesen.

Zu Abschnitt III.: Zielsetzung und Wirkungskontrolle staatlicher Leistungen Textzahlen 36 bis 54

Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.

Der Senat hat die Bürgerschaft im Januar 2009 mit der über die Zielsetzung und Funktionsweise des Neuen Haushaltswesens Hamburg (NHH) unterrichtet.

Bereits zum 1. Januar 2010 hat der Senat nach Zustimmung der Bürgerschaft mit der praktischen Erprobung des NHH in der Justizbehörde und der Behörde für Inneres ­ Polizei auf der Grundlage des § 15a LHO begonnen (vgl. Bürgerschaftsdrucksache 19/4142).

Die zwischenzeitlich in der Verwaltung und im parlamentarischen Raum geführten Diskussionen zur neuen Haushaltsstruktur zeigen, dass die explizite Formulierung von Leistungs- und Wirkungszielen und die Erarbeitung aussagefähiger Kennzahlen im Einzelfall schwierig sein kann und einen wechselseitigen Lernprozess zwischen Durchführungs- und Steuerungsebenen erforderlich macht.

Die Einführung des NHH schafft die erforderlichen strukturellen und technischen Grundlagen, um bessere Steuerungsinformationen generieren zu können. Welche Steuerungsinformation die richtigen Impulse gibt, wird auch künftig im konkreten fachlichen und politischen Steuerungsprozess zu entscheiden sein.

Hinsichtlich der Einzelfeststellungen des Rechnungshofs (Tzn. 39 bis 54) wird auf die gesonderten Stellungnahmen des Senats verwiesen.

Zu Abschnitt IV.:

Einzelne Prüfungsergebnisse Textzahlen 55 bis 815

Wissenschaft und Kultur Textzahlen 55 bis 108

Verwertung von Forschungsergebnissen der Hochschulen Textzahlen 55 bis 69

(Behörde für Wissenschaft und Forschung/Hochschulen/TuTech Innovation GmbH/Hamburg Innovation GmbH) Ertragslage (Tzn. 57 und 58) und Finanzkonzept (Tzn. 60 und 61)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat 2009 das Programm SIGNO (Hochschulen), auf dessen Basis die Patentverwertungsagenturen (PVA) der Länder unterstützt werden, evaluieren lassen. Die Gutachter (Fa. Prognos AG, Zürich) haben ungeachtet der defizitären Lage nahezu aller PVA u. a. die Empfehlungen ausgesprochen, das Programm fortzusetzen und die Programme auch künftig zu fördern.

Nach Äußerungen des BMWi wird der Bund voraussichtlich den Empfehlungen der Gutachter grundsätzlich folgen und sich darauf beschränken, die Unterstützung um 10 % auf 40 % zu senken. Die Entscheidung der politischen Leitung des BMWi wird bis Mai 2010 erwartet.

Die Hochschulen werden der Anregung des Rechnungshofs folgen und zügig versuchen, die mittelbaren Effekte einer Patentverwertung auf der Grundlage zu bildender Kriterien näher zu quantifizieren und damit in das richtige Verhältnis zu den angestrebten Effekten zu setzen.

Steuerung der PVA Hamburg (Tz. 62) und Hamburg Innovation GmbH (Tzn. 65 bis 67)

Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.

Patent- und Verwertungsstrategien (Tzn. 63 und 64)

Die Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF) weist darauf hin, dass Eckpunkte der Verwertungsstrategien einzelner Hochschulen in den mit der PVA abgeschlossenen Zielvereinbarungen festgelegt sind. Die Feststellung des Rechnungshofs, dass „bisher keine über die Schaffung der organisatorischen Grundlagen hinausgehenden abgestimmten Patentierungs- und Verwertungsstrategien" vorliegen, trifft auf Grund zwischenzeitlich eingeleiteter Maßnahmen nicht mehr zu. Dies gilt insbesondere für die Patentverwertungsstrategie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf, deren Eckpunkte in dem im Internet abrufbaren „Masterplan Forschung am UKE" vom 6. Oktober 2009 dargelegt sind.

Fusion mit der PVA Schleswig-Holstein (Tzn. 68 und 69)

Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.

Die Vertragsparteien haben bei der Erstellung des Konzepts und des Wirtschaftsplans für eine fusionierte PVA die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet.

Die BWF sieht in der Fusion der beiden Agenturen einen geeigneten Weg, die diesen Einrichtungen zufließenden Finanzmittel effizienter zu nutzen.

Die Verhandlungen mit Schleswig-Holstein über eine Fusion der PVA werden voraussichtlich im Sommer 2010 abgeschlossen sein. Der Landtag von Schleswig-Holstein und die Hamburgische Bürgerschaft werden mit der beabsichtigten Fusion befasst werden.

Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens an der Universität Hamburg Textzahlen 70 bis 93

(Behörde für Wissenschaft und Forschung/Universität Hamburg)

Zu Tz. 70:

Das unter der Gesamtverantwortung der BWF durchgeführte Projekt „Hochschulressourcensteuerung Doppik" (nachfolgend: Projekt) hatte zweierlei Zielsetzungen: Zum einen sollten die vom Rechnungshof seit dem Jahresbericht 1999 zu Recht kritisierten Defizite bei der fristgerechten Erstellung prüffähiger Jahresabschlüsse der Hochschulen nachhaltig behoben und zum anderen auf dieser Grundlage das ausschließlich kaufmännische Rechnungswesen zur Steue rung, Wirtschaftsführung und Rechenschaftslegung eingeführt werden. Beides ist grundsätzlich gelungen: Alle Hochschulen haben im Jahre 2009 ihre kaufmännischen Jahresabschlüsse für das Jahr 2008 prüffähig vorgelegt. Die Universität Hamburg (UHH) wird den Jahresabschluss 2009 deutlich vor dem nach der Meilensteinplanung zugesagten Termin vorlegen. Mit der „BWF Referenz Doppik" ist die Grundlage für ein zukunftssicheres ausschließlich kaufmännisches Rechnungswesen gelegt worden, das zudem die Anforderungen für die Konzernrechnungslegung der Freien und Hansestadt Hamburg systemseitig berücksichtigt.

Defizite im Rechnungswesen (Tzn. 71 bis 76)

Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen überwiegend zu.

Die BWF weist allerdings darauf hin, dass ein Großteil der im ersten Quartal 2009 in der UHH nicht bearbeiteten Rechnungen in das Vorjahr zurückreichende Vorgänge betrifft. Die BWF hatte frühzeitig und wiederholt darauf hingewirkt, die zeitnahe Abarbeitung der Verbindlichkeiten organisatorisch und personell mit hoher Priorität sicherzustellen.

Aus Sicht der BWF sind die umfangreichen Vorbereitungen für die Umstellung des Rechnungswesens der UHH auf die „BWF Referenz Doppik" (Migration) frist- und sachgerecht erfolgt. Die Umstellung des Verfahrens war nicht ursächlich für die um etwa zwei Monate verzögerte Vorlage des Jahresabschlusses 2008. Eine deutliche Verzögerung der Prüfung hatte es u. a. auf Seiten der von der UHH beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gegeben. Der Verlauf der Migration in der Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW)

­ Produktivsetzung zum 1. Januar 2008 ­ und in den anderen Hochschulen ist ein Beleg dafür, dass die festgestellten Mängel nicht auf einer unzureichenden Vorbereitung und fachlichen Spezifikation beruhen, sondern auf Problemen bei der Gewinnung und Qualifizierung von Personal für ein rein kaufmännisches Rechnungswesen. Sie haben den frühzeitigen Aufbau von eigenem Know-how erschwert und zu den unbestreitbar entstandenen Defiziten beigetragen. Es trifft zu, dass auch die Gesamtprojektleitung dies falsch eingeschätzt hat. Darüber hinaus hat die BWF bereits im Jahr 2009 die Vorprüfungsstelle ersucht, zusätzlich zum kaufmännischen Jahresabschluss 2009 der UHH auch die Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2009 zu prüfen. Diesem Ersuchen wird die Vorprüfungsstelle nachkommen. Durch diese zusätzliche Prüfung wird das Zahlenwerk nach Abschluss der Migration auf das ausschließlich kaufmännische System der „BWF Referenz Doppik" einer externen Validierung unterzogen.

Wirtschaftlichkeitsnachweis (Tzn. 77 bis 80)

Die Herstellung eines den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechenden Rechnungswesens ist unverzichtbare Grundlage staatlicher Finanzzuweisungen im Rahmen kaufmännischer Wirtschaftsführung und Rechenschaftslegung. Dieser Umstand ist nicht die alleinige, aber wesentliche Ursache dafür, dass eine systemseitige Weiterentwicklung des ursprünglich adäquaten kaufmännisch-kameralen HOCH7 Altverfahrens nach grundlegender Analyse seines Ist-Zustandes samt aller seit 2003 vorgenommenen und nur unzureichend dokumentierten Eigenentwicklungen aus Sicht der BWF sowohl funktional als auch wirtschaftlich nicht vertretbar war.

Eine Prognose der Kostenentwicklung der Produktivsysteme hat im Übrigen ergeben, dass ein Weiterbetrieb des HOCH7 Systems zu erheblichen Mehrkosten gegenüber dem Wechsel auf die neue Referenz geführt hätte. Danach amortisieren sich die Kosten der Einführung der „BWF Referenz Doppik" in weniger als sieben Jahren. Alternativen zur Ablösung des dualen Rechnungswesens mit der dauerhaft erhöhten Belastung der Hochschulen durch zwei Rechnungsabschlüsse durch die „BWF Referenz Doppik" waren bei dieser Sachlage nicht gegeben. Diese Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen haben der Bürgerschaftsdrucksache 18/6008 zur Einführung des ausschließlich kaufmännischen Rechnungswesens zugrunde gelegen.

Auch dem Rechnungshof sind im April 2007 die der Annahme der Wirtschaftlichkeit zugrundeliegenden Bewertungen der BWF mitgeteilt worden, ohne dass diese in Zweifel gezogen worden sind.

Projektorganisation (Tzn. 81 bis 84)

Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen formal zu.

Inhaltlich jedoch sind die vom Rechnungshof zu Recht geforderten Festlegungen zur Projektorganisation, deren personelle Besetzung sowie die Kommunikations- und Eskalationswege in Abstimmung mit den Beteiligten detailliert getroffen und dokumentiert worden.

Die Bewertung des Rechnungshofs zu den im Projektablauf unzureichend berücksichtigten Risiken wird nicht geteilt:

Die vor dem Projektstart vorgenommene detaillierte Risikoanalyse hat die Schwachstellen in der Situation der UHH deutlich gemacht, die sich erheblich von der der anderen an der Migration beteiligten Hochschulen unterschied. Die gemeinsam von BWF und UHH getroffene Entscheidung, trotz dieser spezifischen Risiken zum 1. Januar 2009 auf die „BWF Referenz Doppik" zu migrieren, ist von der Gesamtprojektleitung aus dem Umstand abgeleitet worden, dass die Maßnahmen zur Herstellung eines ordnungsmäßigen Rechnungswesens zugleich Erfolgsfaktoren für die Migration waren. Allerdings sind von der Gesamtprojektleitung die Möglichkeiten, innerhalb der UHH zeitgerecht die notwendigen Strukturveränderungen umzusetzen, Prozesse anzupassen und personelle Voraussetzungen für die Veränderungen zu schaffen, dabei offensichtlich zu optimistisch eingeschätzt worden.

Obwohl die UHH bereits seit 2003 SAP-basierte Prozesse in ihrem kaufmännisch-kameralen Rechnungswesen praktiziert hat, wurden ca. 200 Personen adressatenbezogen betriebswirtschaftlich qualifiziert und mit umfangreichem Schulungsmaterial unterstützt. Entsprechendes gilt für die SAP-Schulungen.

In den Teilnehmerbeurteilungen erhielten die Schulungen gute bis sehr gute Noten.

Es trifft nicht zu, dass die Aufarbeitung der seit Jahren bekannten Probleme bei der Drittmittelbewirtschaftung zu spät in Angriff genommen worden ist. Zeitnah nach der Festlegung der „Meilensteinplanung" im Juni 2007 hat die BWF mit der UHH, einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der Vorprüfungsstelle und externen Beratern einen Workshop zur Datenbereinigung und Konsolidierung der Drittmittelbewirtschaftung durchgeführt. Es ist ein umfassender Maßnahmenplan entwickelt worden. Die UHH und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft haben sich einvernehmlich für die Schlussbilanz 2008 für ein reduziertes Stichprobenverfahren sowohl bei der Saldenabstimmung als auch bei der Prüfung entschieden.

Auch die Feststellung des Rechnungshofs, die neue Kostenstellen- und Wirtschaftsplanstruktur sei weder rechtzeitig geplant noch hinreichend vorbereitet und umgesetzt worden, trifft nach Auffassung der BWF nicht zu. Die kaufmännische Wirtschaftsplanstruktur, die eine Ausnahme zu den damals noch geltenden VV zu § 26 LHO darstellte, war für alle Hochschulen bereits die Grundlage für das Haushaltsaufstellungsverfahren zum Doppelhaushalt 2009/2010. Die Ende 2007 begonnene Entwicklung der Kostenstellenstruktur konnte in zwei Schritten im Dezember 2008 und Januar 2009 in die „BWF Referenz Doppik" übernommen werden.