Darlehen

Angesichts der tatsächlichen Entwicklung sind im Haushaltsplan 2009/2010 gegenüber den Prognosen aus den Jahren 2004-2006 aktualisierte Werte für die Ausgabenentwicklung in der Eingliederungshilfe im Zahlenwerk und in den Produktinformationen zugrunde gelegt worden. Sie enthalten umfangreiche Angaben zur Entwicklung von Fallzahlen für einzelne Leistungsarten und deren durchschnittliche Kosten sowie über das Verhältnis von ambulanten zu stationären Hilfen. Der Senat wird künftig die der prognostizierten Haushaltsentwicklung zugrunde liegenden Status-quo-Bedingungen noch deutlicher herausstellen.

Notwendigkeit struktureller Veränderungen (Tzn. 244 und 245)

Die BSG hat in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um der anhaltend hohen Fallzahlentwicklung durch strukturelle Maßnahmen ausgabenmindernd zu begegnen. Das Projekt der Ambulantisierung ist dabei nur ein Baustein. Weitere Maßnahmen beziehen sich auf die Zugangssteuerung mit der Umsetzung des Gesamtplanverfahrens zunächst für den stationären Bereich und nachfolgend auch für alle ambulanten Hilfen in Hamburg. Der gezielte Ausbau ambulanter Angebots- und Betreuungsstrukturen ­ wie zuletzt die Erprobung einer Teilhabepauschale für aus Werkstätten für behinderte Menschen oder aus Tagesförderstätten ausgeschiedene ältere behinderte Menschen ­ gehört auch dazu.

Wesentliche Voraussetzung für den Erfolg aller Maßnahmen ist dabei die Einbeziehung der Träger der Einrichtungen und ihrer Verbände bei der Gestaltung der vertraglichen Grundlagen sowie die Einbeziehung der jeweils betroffenen Leistungsberechtigten.

Die Freie und Hansestadt Hamburg ist aktiv am Prozess der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe im Rahmen der Beschlüsse der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom November 2008 und 2009 beteiligt. Weitere Schritte sind derzeit in Vorbereitung und sollen bis Ende 2013 abgeschlossen sein. Die BSG wird dem Rechnungshof im 2. Quartal 2010 ergänzend berichten.

Vergütungen und Qualitätssicherung in stationären Wohngruppen für behinderte Menschen Textzahlen 253 bis 268

(Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz)

Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.

Vergütungssätze (Tzn. 253 bis 258)

Nachdem für den Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe mit einer in der Vertragskommission SGB XII erarbeiteten Mustervereinbarung bereits ein weitgehend einheitliches Preisniveau für die jeweiligen Hilfearten erreicht werden konnte, soll dieser Weg auch für den Bereich der stationären Wohngruppen für behinderte Menschen beschritten werden.

Zu diesem Zweck soll eine Muster-Leistungsvereinbarung zwischen der BSG und den Verbänden der Leistungserbringer getroffen werden. Mit einem Ergebnis wird bis Ende 2010 gerechnet.

Qualitätssicherung (Tzn. 259 bis 267)

Die Vertragskommission SGB XII hat im Rahmen der letzten Änderung der Qualitätssicherungsberichte 2006 beschlossen, die Ergebnisse der Berichterstattungen gemeinsam auszuwerten. Die BSG hat zur Vorbereitung die für die Jahre 2007 und 2008 vorliegenden Qualitätssicherungsberichte ausgewertet. Die Ergebnisse sollen im 2. Quartal 2010 den Vertragspartnern des Landesrahmenvertrages zur Befassung vorgelegt werden. Die BSG wird im weiteren Verfahren die Hinweise des Rechnungshofs berücksichtigen. Die BSG hat zwischenzeitlich die Dienstanweisung zum Abschluss von Vereinbarungen nach § 75 SGB XII konkretisiert, um die Prüfung der Qualitätssicherungsberichte zu verbessern. Weitere Maßnahmen können sich aus dem Ergebnis der o. g. Befassung der Vertragskommission und eines gegebenfalls daraus entwickelten neuen Berichtssystems ergeben.

Überwachung und Einziehung von Darlehen nach dem SGB II Textzahlen 269 bis 282

(Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz/Behörde für Wirtschaft und Arbeit)

Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.

Bewirtschaftung der Haushaltsmittel (Tzn. 271 bis 274)

Nachdem die Bundesagentur für Arbeit (BA) der BSG im März 2008 die Einführung zusätzlicher Konten für die getrennte Erfassung sowohl von Ausgaben und Einnahmen als auch von Darlehen und Beihilfen bereits in Aussicht gestellt hatte, hat die BSG die Umsetzung dieser Maßnahmen dort wiederholt ­ aber bislang ohne Erfolg ­ angemahnt. Flankierend hat die BWA in Absprache mit der BSG die Problematik auf der Bund-Länder-Aufsichtskonferenz für das SGB II im April 2009 thematisiert. Dort wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales darauf verwiesen, dass eine Umsetzung dieser Maßnahmen derzeit mit vertretbarem technischem Aufwand nicht möglich sei und erst mit der Einführung eines neuen EDV-Systems in Aussicht gestellt werden könne.

Im Zusammenhang mit der anstehenden Neuorganisation SGB II wird die BSG einen weiteren Vorstoß in Richtung auf die haushaltsrechtskonforme Anpassung der Buchungssystematik unternehmen. Darüber hinaus haben die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg keine Handlungsmöglichkeiten, weil der Verstoß gegen die Haushaltsvorschriften ebenso wie die Möglichkeiten zur Abhilfe allein in der Verantwortung des Bundes liegen.

Vorgaben zur Bewilligung von Darlehen zur Sicherung der Unterkunft (Tzn. 275 bis 278)

Die BSG hat im Rahmen eines umfangreichen fachlichen Regelwerks zur Forderungsverwaltung im SGB II und im SGB XII auch diese Vorgaben überarbeitet und damit die Voraussetzungen zur regelhaften Darlehens- und nur ausnahmsweisen Beihilfegewährung konkretisiert. Beide Regelwerke befinden sich derzeit im behördlichen Abstimmungsprozess und sollen voraussichtlich im 2. Quartal 2010 in Kraft treten.

Die BWA hat die Thematik der Ungleichbehandlung von Leistungsempfängern nach dem SGB II und dem SGB XII im Rahmen der Vorkonferenz der aufsichtführenden Länder im Bereich des SGB II im Oktober 2009 eingebracht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Prüfung und Berücksichtigung bei weiteren Gesetzesänderungen zugesagt.

Darlehensbearbeitung und Controlling (Tzn. 279 bis 281)

Die BSG weist zu dieser Thematik darauf hin, dass Leistungsumfang und -höhe für Darlehen und Beihilfen nach § 22 SGB II insgesamt ­ dargestellt im Nettoprinzip ­ der BSG bekannt sind und die Leistungshöhe entsprechend in regelmäßigen Controllingberichten ausgewiesen wird. Eine weitere Differenzierung zur Darlehensgewährung und Einziehung von Forderungen der Freien und Hansestadt Hamburg, wie sie vom Rechnungshof gefordert und auch von der BSG angestrebt wird, ist allerdings davon abhängig, welche Daten die BA über t.a.h. zur Verfügung stellt. Als Grundlage für ein weitergehendes Controlling würden nach Einnahmen und Ausgaben sowie nach Beihilfen und Darlehen differenzierte Daten benötigt (vgl. Ausführungen zu Tzn. 271 bis 274). Beim derzeitigen Stand der verwendeten Datenverarbeitungsprogramme der BA ist der BSG ein Darlehenscontrolling ­ unabhängig von der Verfügbarkeit von Daten zu Sollstellungen und -abgängen der ARGE ­ nur eingeschränkt möglich.

Zwingende Voraussetzungen für ein aussagekräftiges Berichtswesen im Hinblick auf Darlehensgewährung und Darlehenseinziehung sind die Anpassung der Buchungssystematik sowie mehr Datentransparenz im Hinblick auf notwendige Auswertungsmöglichkeiten in der von der BA entwickelten und eingesetzten Software.

Um trotz dieser Einschränkungen die Gewährung, Überwachung und Rückforderung von Darlehen nach dem SGB II durch t.a.h. zu optimieren, hat die BSG einen Entwurf einer Fachanweisung zur Einziehung von Forderungen erarbeitet, der Vorgaben zur manuellen und elektronischen Überwachung sowie zur Rückforderung von Darlehen enthält und spezifizierte Regelungen zum Controlling vorsieht. Dieser Entwurf befindet sich derzeit in Abstimmung mit t.a.h. und soll voraussichtlich im 2. Quartal 2010 in Kraft treten.

Gesundheit und Umwelt Textzahlen 283 bis 319

Pauschalförderung der Krankenhäuser Textzahlen 283 bis 290

(Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz)

Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.

Prüfung der Verwendungsnachweise (Tzn. 284 und 285)

Die BSG hat entsprechend der Forderung des Rechnungshofs in die Fördermittelbescheide für das Jahr 2010 eine Auflage aufgenommen, wonach den Wirtschaftprüfern mindestens folgende Unterlagen von den Krankenhäusern vorgelegt werden müssen:

­ Fördermittelbescheide,

­ Aufstellung über die Verwendung der Fördermittel,

­ alle darauf bezogenen Rechnungen und Belege.

Die Verpflichtung zur Prüfung dieser Unterlagen insbesondere unter dem Gesichtspunkt der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen Fördermittel gemäß § 29 Hamburgisches Krankenhausgesetz (HmbKHG) wird zu einer Vereinheitlichung und Qualitätsverbesserung der Verwendungsnachweisprüfung führen, so dass eine nochmalige gesonderte Prüfung von der Behörde nicht notwendig ist.

Die gesetzliche Regelung nach § 29 HmbKHG i. V. m. § 11

Pauschalförderungsverordnung (PauschVO) über die Art und den Umfang der Verwendungsnachweisprüfung wird für ausreichend erachtet. Danach ist die Prüfung nach den allgemeinen für die Jahresabschlussprüfung geltenden Grundsätzen (§§ 316 ff. HGB) und damit nach den für die Privatwirtschaft geltenden strengen Standards durchzuführen.

Förderpraxis (Tzn. 286 bis 289)

Zum 1. Januar 2010 sind in die PauschVO bereits Regelungen über Vorgriffe auf Fördermittel sowie zur bedarfsnäheren Auszahlung in Fällen zulässiger Ansparung aufgenommen worden. Die BSG wird eine Regelung zur Berechnung der Fördermittel an Hand nachvollziehbarer Kriterien bei anteilig geförderten Krankenhäusern erarbeiten, die im Zuge der nächsten Änderung der PauschVO zum 1. Januar 2011 in Kraft treten soll.

Förderrichtlinien (Tz. 290)

Die Regelungen zum Antragsverfahren, zum Inhalt der Fördermittelbescheide, zur Auszahlung der Fördermittel und zum Verwendungsnachweis wurden zwischenzeitlich in die PauschVO aufgenommen. Der Erlass gesonderter Förderrichtlinien ist somit für den Bereich der Pauschalförderung nicht mehr erforderlich. Für die Einzelförderung nach § 21 HmbKHG sind entsprechende Förderrichtlinien bereits mit Wirkung vom 5. August 2009 in Kraft gesetzt worden.

Martini-Klinik am UKE GmbH und Ambulanzzentrum des UKE GmbH Textzahlen 291 bis 303

(Behörde für Wissenschaft und Forschung/Universitätsklinikum Eppendorf)

Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.

Ergebnisabführungsverträge (Tzn. 292 bis 295)

Die BWF stimmt der Ansicht des Rechnungshofs zu, dass die Übernahme von Verlusten im Rahmen eines vom UKE abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages formal zu einer Inanspruchnahme der Freien und Hansestadt Hamburg im Rahmen der Gewährträgerhaftung führen könnte. Sie ist jedoch der Auffassung, dass der Gesetzgeber diese Möglichkeit mit dem Gesetz zur Errichtung der Köperschaft „Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf" (UKE-Gesetz) nicht grundsätzlich ausschließen wollte (§ 8 Absatz 4 Nummer 9

UKE-Gesetz). Die BWF wird die grundsätzliche Zulässigkeit von Ergebnisabführungsverträgen im UKE sowie die steuerrechtlichen und finanziellen Auswirkungen einer HoldingLösung in Abstimmung mit der Finanzbehörde prüfen.

Einbindung der Gremien (Tzn. 296 bis 300)

Die BWF wird gemeinsam mit der Finanzbehörde eine Überprüfung der sich auf die Steuerung von Beteiligungen beziehenden rechtlichen Grundlagen (UKE-Gesetz, Satzung) vornehmen. Ziel ist es, die für eine Steuerung durch das Kuratorium tatsächlich erforderlichen Befugnisse abzubilden.

Geschäftsfelderweiterungen (Tzn. 301 bis 303)

Das Kuratorium des UKE hat inzwischen den Vorstand des UKE beauftragt, ein Unternehmenskonzept unter Einbeziehung der Liquiditätsproblematik für das Ambulanzzentrum zu erstellen.

Naturschutz und Forstwesen Textzahlen 304 bis 319

(Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt/Behörde für Wirtschaft und Arbeit/Finanzbehörde/Bezirksämter) Schutzgebietsverordnungen (Tz. 305)

Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.

Die Ergänzung der Regelungsinhalte bestehender Naturschutzgebietsverordnungen, die vor 1981 erlassen worden sind, war bislang nicht vorrangig, weil prioritär schutzwürdige und schutzbedürftige Flächen in Hamburg erstmalig unter Schutz zu stellen und die Flora-Fauna-Habitat-Gebiete der Europäischen Union (EU) zu benennen waren, um die Pflichten aus der entsprechenden Richtlinie der EU zu erfüllen.

Zuständigkeitsverteilung (Tz. 306)

Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.

Gleichwohl hält der Senat nach der Änderung der Zuständigkeiten im Jahr 2009 eine erneute Änderung in dieser Legislaturperiode nicht für zielführend, weil damit stets Probleme und Einarbeitungserfordernisse verbunden sind. Der Senat wird der Empfehlung des Rechnungshofs folgen und mittelfristig eine stärker an objektiven Kriterien ausgerichtete Zuständigkeitsverteilung vornehmen.

Planungen der Fachbehörden (Tzn. 307 bis 312) Fachkonzeption und Biotopverbund (Tzn. 307 und 308)

Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.

Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) wird die Arbeiten zur Erstellung des Biotopverbundes beschleunigen. Der Abschluss der Arbeiten am Biotopverbund für Hamburg ist für das 4. Quartal 2011 vorgesehen. Die Arbeiten an der Fachkonzeption Arten- und Biotopschutz sind mit positiven Zwischenergebnissen fortgeführt worden; sie können wegen des umfassenden Charakters voraussichtlich erst in der nächsten Legislaturperiode fertig gestellt werden.

Pflege- und Entwicklungspläne (Tzn. 309 und 310)

Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.

Nach Auffassung der BSU hat aber die Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) für alle Naturschutzgebiete Vorrang vor der Aktualisierung vorhandener PEP. Dazu bedarf es weitergehender Untersuchungen und Erhebungen, um die Natura-2000-Managementpläne in die PEP zu integrieren. Die Anregung des Rechnungshofs, die Geltungsdauer der PEP auf acht Jahre zu verlängern, wird aufgegriffen.

Forstlicher Rahmenplan (Tzn. 311 und 312)

Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.

Die BWA prüft, ob das Landeswaldgesetz geändert oder die Arbeit am Forstlichen Rahmenplan wieder aufgenommen werden muss. Sie wird das Ergebnis dieser Prüfung dem Rechnungshof im 3. Quartal 2010 mitteilen.

Betreuung der Naturschutzgebiete (Tzn. 313 und 314)

Der Senat teilt die Kritik des Rechnungshofs an dem Pflege- und Entwicklungszustand der Naturschutzgebiete nicht.

Bei Pflegearbeiten sind folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:

­ Entkusselungsarbeiten werden durchgeführt, wenn sie fachlich notwendig und im PEP vorgesehen sind.

­ Die Instandhaltung von Zäunen ist Aufgabe der jeweiligen Eigentümer und Pächter.

­ Angesichts der Größe und der Gesamtfläche der Naturschutzgebiete ist es nicht möglich, flächendeckend und ständig zu prüfen, ob alle Vorschriften eingehalten werden.

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Tz. 315)

Der Senat wird die Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eingehend prüfen und auf eine Verbesserung der gegenwärtigen Situation hinarbeiten. Verbesserungsvorschläge werden zwischen der BSU, der Finanzbehörde als Bezirksaufsichtsbehörde und den Bezirksämtern diskutiert.

Baumschutzverordnung (Tzn. 316 und 317)

Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.

Gleichwohl weist die BSU darauf hin, dass auf Grund einer Vielzahl anderer Gesetzes- und Verordnungsvorhaben die Novellierung der Baumschutzverordnung nicht vorrangig in Angriff genommen werden konnte.

Die vom Rechnungshof aufgezeigten Vollzugsdefizite bei der Gebührenerhebung sind mittlerweile behoben worden. Die Bezirksämter gehen davon aus, dass auf Grund personeller Verstärkung künftig die Entstehung von Rückständen vermieden werden kann.

Baumaßnahmen und Bauverwaltung Textzahlen 320 bis 536

Bauliche Entwicklung der Universität Hamburg Textzahlen 320 bis 340

(Behörde für Wissenschaft und Forschung)

Zu einzelnen Punkten nimmt die BWF wie folgt Stellung: Darstellung der Entwicklungsszenarien (Tz. 322)

Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.

Soweit Korrekturen zur Auflösung vorhandener Widersprüche erforderlich sind, wird hierauf in der Drucksache der BWF zur Standortentscheidung hinzuweisen sein.

Flächenbedarf (Tzn. 323 bis 327) Prognose der Personalzahlen für 2012 (Tz. 324)

Die BWF wird die Ermittlung der Personalprognose auch in der Drucksache zur Standortentscheidung erläutern. An dieser Stelle sei hierzu ausgeführt: Ausgangsbasis für die Prognose der künftigen Beschäftigungszahl ist eine Erhebung der UHH auf dem Stand 2008.

Diese Erhebung ist eine Ist-Erhebung des zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Personals, ausgedrückt in „Vollzeitäquivalenten".

Hinsichtlich der Umrechnung in Personen und der Zuordnung zu Personalkategorien sowie der Abrundung der Erhebung wurden in der „Studie zur baulichen Entwicklung der Universität Hamburg" (im Folgendem zitiert als „Studie", Fundstelle www.hamburg.de/unibauentwicklung) zusätzliche Faktoren und Benchmarks verwendet, wie z. B. Teilzeitfaktoren, Ansätze von Lehrverpflichtungsstunden zur Berechnung der Lehrbeauftragten und Gastwissenschaftler, Kategorisierung des Drittmittelpersonals, Abschätzung zusätzlicher Funktionsstellen wie Stipendiaten und Gastwissenschaftler sowie Einteilung der technischen Mitarbeiter in IT-Techniker und Technische Assistenten/Werkstattmitarbeiter.

Aufbauend auf der Erhebung 2008 ist die Prospektion 2012 auf der Grundlage des Entwurfs des Struktur- und Entwicklungsplans für die UHH vorgenommen worden. Diese Prospektion geht von einer deutlich reduzierten Vakanzenrate (gegenüber 2008) aus, weil die Struktur- und Entwicklungsplanung für 2012 auf einer ausfinanzierten Universität beruht und 2008 auch wegen der bevorstehenden Strukturumbrüche überdurchschnittlich viele Stellen frei waren. Insgesamt kann daher von der Validität der Personalprognose 2012 ausgegangen werden.

Absicherung der Drittmittel-Prognose (Tz. 325)

Der Personalanstieg von 2008 auf 2012 ist ­ anders als es der Rechnungshof darlegt ­ nicht vor allem mit dem Zuwachs an „Drittmittelpersonal" zu erklären.