Grundschule

51 Parkraumbewirtschaftung mittels Parkuhren und Parkscheinautomaten (Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt / Behörde für Inneres / Finanzbehörde /Bezirksämter)

Der Rechnungshof hat gefordert, dass

- die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU), die Behörde für Inneres (BfI) und die Bezirksämter sich in einem gemeinsamen Parkraumbewirtschaftungskonzept auf realisierbare Ziele für die Parkraumbewirtschaftung einigen und diese verbindlich vereinbaren,

- die Vermarktung der Werbefläche auf Parkscheinen aktiv weiter verfolgt wird und

- das Bezirksamt Hamburg-Mitte vom Rechnungshof konkret benannte Sicherheitsmängel beseitigt (Jahresbericht 2007, Tzn. 266 bis 290).

Der Senat hat den vom Rechnungshof aufgezeigten Handlungsbedarf anerkannt. In der Folge wird auf Parkscheinen für den Hamburger Verkehrsverbund GmbH wieder geworben.

Die Dienstanweisung für das Entleeren der Parkuhren und Parkscheinautomaten ist hinsichtlich der Sicherheitsmängel entsprechend den Hinweisen des Rechnungshofs überarbeitet worden.

Von den Behörden wurde erst Ende 2009 eine Projektgruppe zur Erstellung eines Parkraumbewirtschaftungskonzepts eingerichtet. Diese soll nach Angabe der federführenden BSU bis Ende Mai 2010 erste Vorschläge zur Verbesserung der Parkraumbewirtschaftung vorlegen.

Damit können die verkehrspolitischen Ziele des Senats, die Parkplätze im öffentlichen Straßenraum möglichst vielen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung zu stellen, und die der Stadt für das Zur-Verfügung-Stellen wertvollen städtischen Grundes zustehenden Einnahmen allenfalls erst ab 2011 realisiert werden. Der Senat erwartet dann jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 7,2 Mio. Euro. Gegenüber den vom Rechnungshof als Ergebnis seiner Hochrechnung festgestellten rechnerisch möglichen Einnahmen von rund 42,8 Mio. Euro pro Jahr geht der Senat damit von Einnahmen in Höhe von ca. 16 Mio. Euro jährlich aus.

Sanierung von Universitätsgebäuden (Behörde für Wissenschaft und Forschung / Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt /Universität Hamburg)

Der Rechnungshof hat die unzureichenden Sanierungs- und Bauunterhaltungsmaßnahmen der Universität Hamburg, in deren Folge der Substanz- und Werteverfall an Gebäuden nicht aufgehalten werden konnte, beanstandet.

Er hat gefordert, künftig die Sanierungs- und Bauunterhaltungsstrategien für die Gesamtheit der Gebäude unter Berücksichtigung des Lebenszyklusgedankens ­ ausgehend von einer umfassenden Schadensanalyse ­ mit dem Ziel größtmöglicher Wirtschaftlichkeit zu verknüpfen.

Der Rechnungshof hat darüber hinaus beanstandet, dass bei der Sanierung des Gebäudes für die Erziehungswissenschaften ohne ausreichende Begründung vom Prinzip der Fachlosvergabe abgewichen wurde, und gefordert, diese Ausnahme künftig nur aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen zuzulassen (Jahresbericht 2009, Tzn. 213 bis 228).

Der Senat hat den Feststellungen des Rechnungshofs zugestimmt. Die Verwaltung will die Forderungen beachten. Zur Sicherstellung des sachgerechten Einsatzes der Bauunterhaltungsmittel will die Behörde für Wissenschaft und Forschung an die Universität Hamburg herantreten. Der Senat hat weiter erklärt, dass im Zusammenhang mit der Untersuchung der baulichen Entwicklung auch der Zustand der Gebäude erhoben und der Modernisierungsbedarf monetär bewertet werde. Dies ist in der Studie zur baulichen Entwicklung der Universität Hamburg vom April 2009 geschehen. 188 bis 200).

Der Senat hat die Feststellungen anerkannt und in einem ersten Schritt eine Kennzahl zum „Defizit der Pflegemittel in Parkanlagen und Spielplätzen in %" in die Produktinformation des Haushalts eingestellt. Für ein Bewirtschaftungsmanagement wurden methodische Grundlagen für eine anlagenbezogene Unterhaltung erarbeitet. Die Grundlagenerarbeitung für eine anlagenbezogene Einzelaktivierung hat begonnen. In Kürze soll das Betriebsführungssystem für die Kosten-LeistungsRechnung und ab 2011 eine anlagenbezogene Erweiterung allen Bezirken zur Verfügung stehen. Die Spielplätze wurden kartiert und es wird zurzeit geprüft, ob netGRIS um das Spielgerätekataster ergänzt werden kann.

Architektenwettbewerb für die HafenCity Universität / Neubau HafenCity Universität (Behörde für Wissenschaft und Forschung / Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt)

Der Rechnungshof hat bei dem im Jahr 2007 durchgeführten Architektenwettbewerb für den Neubau der zum 1. Januar 2006 gegründeten HafenCity Universität Hamburg (HCU) sowie bei der inzwischen fortgeschrittenen Projektentwicklung gefordert, dass zukünftig bei Realisierungswettbewerben

- Obergrenzen hinsichtlich des Primärenergiebedarfs als bindende Vorgaben im Sinne der „Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung des Städtebaus und des Bauwesens" (GRW) formuliert werden, und empfohlen, auch den Endenergiebedarf für Heizung vorzugeben,

- zur frühzeitigen Ermittlung des zu erwartenden Energiebedarfs eines Neubaus verpflichtend Simulations-rechnungen durchgeführt werden oder zumindest ein standardisiertes, über- schlägiges EnergieBedarf-Ermittlungs- verfahren angewandt wird,

- einen Qualitätsstandard für Vorprüfungsberichte insbesondere im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit entwickelt wird, um die Beachtung bindender Vorgaben in der Vorprüfung und im Preisgericht zu gewährleisten sowie

- geprüft wird, ob der Empfehlung des Preisgerichts gefolgt werden soll, wenn es bindende Vorgaben unberücksichtigt gelassen hat.

Der Rechnungshof hat außerdem beanstandet, dass

- nach dem Wettbewerbsverfahren die Kostenbewertung des Preisträgerentwurfs nicht als Kostenobergrenze durchgesetzt wurde und

- im Innen- und Außenbereich umfangreiche Glasflächenanteile geplant wurden, die hohe Reinigungskosten verursachen werden (Jahresbericht 2008, Tzn. 226 bis 239, Jahresbericht 2009, Tzn. 46 bis 81).

Der Senat hat der Bewertung des Rechnungshofs widersprochen, dass es sich bei den Obergrenzen für die Kosten und den Primärenergiebedarf um bindende Vorgaben gehandelt habe.

Die Bürgerschaft ist der Forderung des Rechnungshofs beigetreten und hat den Senat durch ein Bürgerschaftliches Ersuchen aufgefordert (s. Bürgerschaftsdrucksache 19/2082 vom 26. Januar 2009) in künftigen Architektenwettbewerben sicherzustellen, dass Kostengrenzen und energetische Anforderungen grundsätzlich als bindende Vorgaben formuliert werden,

- dafür zu sorgen, dass schon im Wettbewerbsverfahren überprüfbar und vergleichbar dargestellt wird, inwieweit die verschiedenen Entwurfsvarianten verbindliche energetische Anforderungen einhalten werden und

- der Bürgerschaft bis zum 30. April 2009 über das Veranlasste zu berichten.

Das Bürgerschaftliche Ersuchen ist noch nicht beantwortet worden.

Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) hat erklärt, dass in der noch zu überarbeitenden Verwaltungsvorschrift und den Anwendungsvorgaben zur geplanten Einführung der neuen „Richtlinien für Planungswettbewerbe" (RPW), die die derzeit noch geltende GRW ablösen werde, Vorgaben bezüglich der Aufnahme von Kostenobergrenzen, wirtschaftlicher Vergleichbarkeit und Energiebedarfe in die Auslobung vorgesehen seien.

Im 2009 entschiedenen Wettbewerbsverfahren für den Neubau der BSU wurde inzwischen sowohl die bindende Festsetzung für die Kostenobergrenze und den Primär- und Endenergiebedarf als auch ein Energie-BedarfErmittlungsverfahren erfolgreich erprobt.

Die Behörde für Wissenschaft und Forschung hat auf Basis der Haushaltsunterlage-Bau eine Kostenobergrenze mit den Planungsbeteiligten vereinbart und Kosteneinsparpotenziale bei Reduzierung der Glasflächenanteile von rund 560.000 Euro für Investitions- und Betriebskosten nachgewiesen.

Grunderneuerung der Schule Kroonhorst (Behörde für Schule und Berufsbildung / Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt)

Der Rechnungshof hat angesichts einer Kostensteigerung von 400 % und unzureichend wahrgenommener Steuerung und Kontrolle bei der Planung und Realisierung der Baumaßnahme gefordert,

- die Arbeitsabläufe zur Erstellung belastbarer Kostenschätzungen zu optimieren,

- sicherzustellen, dass die zur Kontrolle der Baudienststelle erforderliche Stichprobenauswahl sich am Projekt sowie an den sich jeweils entwickelnden Ergebnissen ausrichtet und

- die Steuerungspflichten bei interner und externer Ausführung von Planungsleistungen zu vergleichen und das Ergebnis in Überlegungen für eine künftige Strukturveränderung einfließen zu lassen (Jahresbericht 2008, Tzn. 367 bis 380).

Der Senat hat den Feststellungen des Rechnungshofs zugestimmt und will die Forderungen künftig beachten. Dafür sei im Oktober 2007 zur Optimierung der Kontroll- und Steuerungsaufgaben das Projekt „Neubau" eingerichtet worden.

Verlagerung Grundschule Chemnitzstraße (Behörde für Schule und Berufsbildung)

Der Rechnungshof hat gefordert,

- der Auslobung von Wettbewerben bei größeren Schulneubauten künftig das nötige Gewicht einzuräumen und

- die der Bemessung des Raumbedarfs zugrunde zu legenden Musterraumprogramme den aktuellen Schulformen anzupassen.

Der Rechnungshof hat die doppelte Vergabe von Architektenleistungen sowohl an eine Hochbaudienststelle als auch an einen Generalunternehmer beanstandet (Jahresbericht 2009, Tzn. 82 bis 113).

Der Senat hat den Feststellungen des Rechnungshofs zu den Optimierungspotenzialen von Wettbewerben im Grundsatz zugestimmt.

Er hat mitgeteilt, dass hinsichtlich der doppelten Vergabe die notwendigen Korrekturen bereits vorgenommen worden seien.

Die Behörde hat die Notwendigkeit der Überarbeitung der Musterraumprogramme anerkannt und mitgeteilt.