Gründung der Elbphilharmonie

Betreff: Gründung der Elbphilharmonie

Das Gebäude der Elbphilharmonie wird auf dem vorhandenen Außenmauerwerk des Kaispeicher A errichtet, dessen Gründung über Pfähle erfolgte. Für die nun entstehenden Mehrlasten ­ durch den Bau der Elbphilharmonie ­ wurden weitere Pfähle notwendig und eingebracht.

Ich frage daher den Senat:

Nicht nur das Außenmauerwerk, sondern der gesamte Kaispeicher und nun die Elbphilharmonie sind auf Pfählen gegründet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen, auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH (ReGe), wie folgt:

1. Wie viele Pfähle waren für die Gründung des Kais und des Speichers A bereits örtlich vorhanden?

1.111.

2. Wie viele zusätzliche Pfähle waren gemäß der statischen Berechnung zum Bauantrag der Elbphilharmonie vorgesehen?

621.

a. Holzpfähle?

Keine.

b. Stahlbetonpfähle?

621.

3. Wie viele zusätzliche Pfähle wurden für den Bau der Elbphilharmonie tatsächlich eingebracht?

621.

a. Holzpfähle?

Keine.

b. Stahlbetonpfähle?

621.

4. Welche Gesamtfläche decken die Querschnitte der nun vorhandenen Pfähle ab?

Circa 1.000 m.

5. Inwieweit haben die zusätzlich eingebrachten Pfähle hydrostatische Einflüsse auf die bereits vorhandene Pfahl-Gründung?

Sie haben keine Einflüsse.

a. Wurden hierzu Gutachten erstellt?

Wenn ja, wann und von wem?

Nein.

b. Zu welchem Ergebnis kommt das Gutachten?

6. Wurden die hydrostatischen Einflüsse in den Statiken berücksichtigt?

Entfällt.

7. Um wie viele Millimeter hat sich der vorhandene Kaispeicher A und der Bau der Elbphilharmonie bereits seit Baubeginn abgesenkt/gesetzt?

Es erfolgte eine planmäßige Absenkung um circa 40 mm.

a. In welchen Bereichen des Bauwerks werden die Setzungen gemessen?

An zwölf verschiedenen Messpunkten in allen Bereichen des Bauwerkes.

b. Sind die Setzungen in allen Bereichen gleich?

Planmäßig nein.