Altpapiervermarktung in Hamburg

Wie die Stadtreinigung Hamburg (SRH) am 3. Mai mitteilte, werden die SRH und der Umweltdienstleister Veolia Umweltservice GmbH künftig in einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen, der HPV Hamburger Papiervermarktung GmbH, das gesamte von der Stadtreinigung Hamburg in mehr als 100.000 Blauen Papiertonnen bei Hamburger Privathaushalten gesammelte Altpapier vermarkten.

Ich frage den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Stadtreinigung Hamburg AöR (SRH) wie folgt:

1. Wann, von wem und aus welchen Gründen wurde entschieden, die Altpapiervermarktung in Hamburg neu zu regeln?

Der Aufsichtsrat der SRH hat sich am 12. Januar 2009 mit Vorschlägen der Geschäftsführung der SRH für eine Ausschreibung der SRH-Altpapiermengen befasst und in diesem Zusammenhang auch der Gründung der Vermarktungsgesellschaft und einer europaweiten Ausschreibung zugestimmt. Zu den Gründen siehe Antworten zu

3. a. und 3. b.

2. Aus welchen Gründen soll dies durch das neu gegründete Gemeinschaftsunternehmen, HPV Hamburger Papiervermarktung GmbH, erfolgen und warum vermarktet die SRH das Altpapier nicht vollständig selbst?

Siehe Antworten zu 3. a. und 3. b.

3. Welche Vorteile ergeben sich durch das Gemeinschaftsunternehmen

a. für die SRH,

Durch das Gemeinschaftsunternehmen HPV GmbH sichert sich die SRH die Vermarktungskompetenz des europäischen Marktführers in der Papiervermarktung sowie zuverlässig höchstmögliche Papiererlöse.

b. für die Freie und Hansestadt Hamburg?

Die Neuordnung der Vermarktung des von der SRH aus privaten Haushalten gesammelten Altpapiers und die damit verbundene nachhaltig verbesserte Erlössituation ist auch zum Vorteil der Hamburger Hausmüll-Gebührenzahler, da die für die Haushalte kostenlose Blaue Altpapiertonne durch Erlöse aus der Vermarktung des eingesammelten Altpapiers teilfinanziert wird.

4. Wie viele Mitarbeiter/-innen in welchen Bereichen beschäftigt die HPV?

Die HPV GmbH beschäftigt gegenwärtig zwei nebenamtliche Geschäftsführer und eine Mitarbeiterin.

5. Welche vertraglichen Regelungen wurden getroffen, unter anderem hinsichtlich der Laufzeit der Zusammenarbeit und der erzielten Erlöse aus dem Altpapier?

Die Vergabe an den privaten Partner erfolgte für den Zeitraum vom 1. April 2010 bis maximal 31. Dezember 2019. Der Vertrag kann seitens des Auftraggebers mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten erstmals zum 31. Dezember 2016 und nachfolgend zum 31. Dezember eines Jahres gekündigt werden. Der Vertrag endet spätestens am 31. Dezember 2019, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Bei den vertraglichen Regelungen hinsichtlich der Erlöse handelt es sich um Betriebsund Geschäftsgeheimnisse eines in Konkurrenz zu anderen Anbietern stehenden mehrheitlich privaten Unternehmens, zu denen der Senat keine Auskunft gibt.

6. Veolia hatte sich in einer europaweiten Ausschreibung gegen mehrere Wettbewerber durchgesetzt.

a. Von wann bis wann lief die Ausschreibung?

Die Beteiligung zur gemischtwirtschaftlichen Altpapiervermarktungsgesellschaft wurde im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vergeben. Das Verfahren wurde am 4. Juli 2009 mit der europaweiten Veröffentlichung gestartet. Mit Annahme des notariell beurkundeten Angebots des Bieters vom 24. Februar 2010 und der Zustimmungserteilung zum Zusammenschluss durch das Bundeskartellamt vom 30. März 2010 nahm die HPV GmbH am 1. April 2010 ihre operative Geschäftstätigkeit auf.

b. Wie viele Wettbewerber haben sich beteiligt?

Drei Bieter.

c. Welche Kriterien haben den Ausschlag für Veolia gegeben?

Zuschlagskriterien waren:

- Konditionen des Altpapierverwertungsvertrags,

- Wirtschaftlichkeit und Vorteilhaftigkeit der gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen,

- Lage der Übernahmestellen und

- strategisches Konzept des Bieters.