Gefahrengebiete in Hamburg

Die Hamburger Medien berichten, dass die Polizei ein „neues Sicherheitskonzept für das Schanzenfest" erarbeitet und „das Schanzenviertel als Gefahrengebiet" deklarieren will.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Welche Gefahrengebiete bestehen derzeit in Hamburg beziehungsweise sind seit dem 27.09.2009 (Stichtag der Kleinen Anfrage „Gefahrengebiete in Hamburg (V)" vom 9.10.2009, BüDrs. 19/4214) neu eingerichtet worden? Bitte nach Ort, Zeit, Lageerkenntnis, Anzahl der angehaltenen Personen, Anzahl der befragten Personen, Anzahl der Identitätsfeststellungen, Anzahl der Durchsuchungen (Inaugenscheinnahme mitgeführter Sachen), Anzahl der Platzverweise, Anzahl der Aufenthaltsverbote, Anzahl der Strafverfahren auflisten.

Nachstehend sind die derzeit bestehenden und die nach dem 27. September 2009 eingerichteten Gefahrengebiete einschließlich der Entwicklung der getroffenen Maßnahmen und festgestellten Straftaten aufgeführt: Ort: St. Georg Zeit: seit 1. März 2010/20 Uhr bis 28. März 2010/20 Uhr Lageerkenntnis: Fußballspiel FC St. Bitte wie in der BüDrs. 19/2812 detailliert die Straßennamen auflisten, die das jeweilige Gefahrengebiet eingrenzen.

Das Gefahrengebiet Stadionumfeld/St. Pauli war durch folgende Straßenzüge begrenzt: nördliche Begrenzung Stresemannstraße, Schanzenstraße, Augustenpassage, Schlachthofpassage, Marktstraße, Vor dem Holstentor, Holstenglacis, Bei den Kirchhöfen, einschließlich U-Bahnhof Feldstraße östliche Begrenzung Jungiusstraße, Gorch-Fock-Wall, Johannes-Brahms-Platz, Holstenwall, LudwigErhard-Straße, Neumayerstraße, Venusberg, Hafentor, einschließlich U-Bahnhof St. Pauli südliche Begrenzung Landungsbrücken (Wassergrenze), St. Pauli Hafenstraße, St. Pauli Fischmarkt, einschließlich U/S-Bahnhof Landungsbrücken westliche Begrenzung Pepermölenbek, Kleine Freiheit, Bernstorffstraße, einschließlich S-Bahnhof Reeperbahn

Im Übrigen siehe Drs. 19/2659.

3. Welche „lageabhängigen Zielgruppen" (siehe BüDrs. 18/1487, Seite 14) wurden von welchen Abteilungen der Innenbehörde für die polizeilichen Kontrollen in Gefahrengebieten festgelegt? Bitte tabellarisch und detailliert alle Zielgruppen benennen, die aufgrund der polizeilich festgelegten Lageerkenntnisse in den Gefahrengebieten seit Inkrafttreten des § 4 Absatz 2 PolDVG im Jahre 2005 kontrolliert wurden.

Zielgruppen werden bei Beantragung eines Gefahrengebietes aufgrund der konkreten Lageerkenntnisse zu Personen und Personengruppen definiert und durch die Polizei festgelegt.

Seit Inkrafttreten des § 4 Absatz 2 des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) im Jahr 2005 wurden nachstehende Zielgruppen für die Gefahrengebiete festgelegt:

Für die Gefahrengebiete (Drogenkriminalität)

- St. Georg ab 1. Juni 1995,

- Sternschanze ab 14. Juli 1997 ­ 25. Februar 2009,

- St. Pauli ab 1. April 2001,

- Altona/Ottensen 18. Februar 2002 ­ 11. November 2008,

- Südlicher Hauptbahnhof 21. April 2004 ­ 19. September 2006,

- Jungfernstieg/Rathausmarkt 21. April 2004 ­ 19. September 2006,

- S-Bahnhof Veddel 25. Mai 2004 ­ 22. Dezember 2005,

- Lübecker Straße 16. August 2004 ­ 13. September 2006,

- Rathaus Harburg 16. August 2004 ­ 10. April 2008,

- Seevepassage/Moorstraße 16. August 2004 ­ 10. April 2008,

- ÖPNV S 21/S 31 zwischen Hauptbahnhof und Elbgaustraße 25. Mai 2005 ­ 24. April 2007,

- Eilbeker Bürgerpark/Wartenau 4. Januar 2006 ­ 14. August 2008,

- Schanzenviertel 25. Februar 2009 ­ 11. Juni 2009 und

- St. Pauli-Nord 25. Februar 2009 ­ 11. Juni 2009 sind als Zielgruppe festgelegt worden: Personen, die sich in den Grenzen des Gefahrengebiets aufhalten und vom äußeren Erscheinungsbild und/oder ihrem Verhalten der Drogenszene zugeordnet werden können.

Für das Gefahrengebiet Vergnügungsviertel St. Pauli ab 1. Juli 2005 (Gewaltkriminalität) sind als Zielgruppen festgelegt worden:

· 18- bis 25-Jährige in Gruppen ab drei Personen oder

· Fußballfans, die nach Fußballspielen den Bereich St. Pauli erreichen (unabhängig von der Erkennbarkeit sowie einem bestimmten „Vereinsbekenntnis") oder

· Personen(-gruppen), die durch ihr Verhalten beziehungsweise ihr äußeres Erscheinungsbild die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppierung/Vereinigung dokumentieren (zum Beispiel Angehörige von Motorradclubs et cetera) oder

· Personen, die alkoholisiert sind und/oder sich auffällig (zum Beispiel besonders ausgelassen oder aggressiv) verhalten.

Für das Gefahrengebiet Nobistor/Königstraße/Holstenstraße 15. September 2005 ­

7. November 2005 (Körperverletzung) sind als Zielgruppe festgelegt worden: Alkohol konsumierende Männer aus dem Randständigenmilieu in Gruppen ab zwei Personen.