Veränderung absolut Veränderung prozentual noch Jugendstrafe

Wie bewertet die Behörde die vorliegenden Zahlen und welche Schlussfolgerungen ziehen die involvierten Fachbehörden gegebenenfalls daraus?

Den vorstehenden Zahlen lässt sich keine hinreichend verlässliche Tendenz entnehmen. Die beteiligten Behörden gehen allerdings weiterhin davon aus, dass eine möglichst frühe und erzieherisch konsequente Einwirkung auf junge Täterinnen und Täter der richtige Weg ist, um der Jugendkriminalität entgegenzuwirken. Neben dem Projekt PriJuS, das sich gezielt an Schwellentäter wendet, hält die zuständige Behörde die Durchführung von Ermahnungsgesprächen für ein wirksames Instrument, um auf Jugendliche und Heranwachsende frühzeitig einzuwirken. Diese Maßnahmen werden durch das Gewalttäterkonzept PROTÄKT ergänzt, das sich an Täter wendet, die eine bereits verfestigte kriminelle Entwicklung aufweisen.

4. Wie hat sich das Projekt PROTÄKT entwickelt? Hat eine Evaluation stattgefunden?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, wann ist mit dem Abschluss der Evaluation und Ergebnissen zu rechnen?

5. Wie viele Täter sind aktuell von PROTÄKT erfasst?

Das Gewalttäterkonzept PROTÄKT wurde am 1. August 2007 bei der Staatsanwaltschaft Hamburg in Zusammenarbeit mit der Polizei, der Jugendgerichtshilfe, der Jugendbewährungshilfe, der Ausländerbehörde und der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand eingerichtet. Mit Stand 4. September 2007 waren 103 Personen als PROTÄKTTäter erfasst. In der Folgezeit wurden sowohl Personen in das Programm aufgenommen als auch wieder aus dem Programm entlassen. In den Jahren 2008 und 2009

(Erfassungszeitraum: 1. Januar 2008 bis 18. Dezember 2009) wurden bei der Staatsanwaltschaft 657 beziehungsweise 665 Ermittlungsverfahren bearbeitet, bei denen der Verdacht bestand, dass Straftaten durch einen Beschuldigten begangen worden sind, der zum Tatzeitpunkt als PROTÄKT-Täter erfasst war. Mit Stand vom 18. Mai 2010 sind 114 Personen erfasst.

Das PROTÄKT-Programm hat sich aus folgenden Gründen nach Einschätzung der beteiligten Behörden als sachgerecht erwiesen:

· Durch die Bündelung der Zuständigkeiten für die Bearbeitung von Verfahren gegen junge Gewalttäter, die regelmäßige Abtrennung von Verfahren bei PROTÄKTTätern, die mit mehreren Beschuldigten zusammen Straftaten begangen haben, sowie die verbesserte interbehördliche Zusammenarbeit und die gestiegene Informationsgewinnung durch Führung von Täterakten konnte eine beschleunigte und effektivere Verfahrensbearbeitung erzielt werden. Hinzu kommt, dass durch die enge Zusammenarbeit zwischen den Sonderdezernenten der Staatsanwaltschaft und den Polizeisachbearbeitern (ZD 63-66), die ihrerseits für einen bestimmten PROTÄKT-Täter zuständig sind, unverzüglich mit strafprozessualen Maßnahmen (zum Beispiel Durchsuchungs- und Haftbefehlsanträgen) auf Straftaten reagiert werden kann. Außerdem kann aufgrund der bei Polizei und Staatsanwaltschaft vorliegenden Erkenntnisse über PROTÄKT-Täter frühzeitig mit erzieherischen Maßnahmen einem Abgleiten in schwere Kriminalität entgegengewirkt werden, wobei die erzieherische Maßnahme auch darin bestehen kann, dass ein Haftbefehl beantragt wird.

· In der Regel besteht ein guter Kontakt der Sonderdezernenten zu den zuständigen Jugendrichtern, sodass zum Beispiel zeitnahe Hauptverhandlungstermine abgesprochen werden können, an denen die Sonderdezernenten in der Regel selbst teilnehmen.

· Die erforderlichen Berichte der Jugendgerichtshilfe, Jugendbewährungshilfe und Jugendhaftanstalt werden regelmäßig nicht nur dem Gericht, sondern auch der Staatsanwaltschaft übersandt, sodass der zuständige Dezernent bereits vor der Hauptverhandlung ­ gegebenenfalls über die Erkenntnisse aus der Täterakte hinausgehende ­ Erkenntnisse zu der Person des PROTÄKT-Täters erhält, die ihn in der Hauptverhandlung in die Lage versetzen, noch gezielter auf das Ergreifen geeigneter erzieherischer Maßnahmen hinzuwirken.

· Dadurch, dass der Dezernentenbereich der Hauptabteilung IV (Jugendabteilungen) im Rahmen des PROTÄKT-Programms um insgesamt zwei Planstellen verstärkt wurde, sind die für die Bearbeitung dieser Verfahren zuständigen vier Sonderdezernenten in die Lage versetzt, an Haftprüfungsterminen, Vorbewährungsentscheidungen, interbehördlichen Besprechungen und anderen wichtigen, den PROTÄKT-Täter betreffenden Terminen teilzunehmen.

Die Evaluation der neun Maßnahmen des Handlungskonzepts „Handeln gegen Jugendgewalt", zu denen auch das Gewalttäterkonzept PROTÄKT gehört, ist noch nicht abgeschlossen. Nach Auskunft der mit der Evaluation beauftragten Einrichtungen (Universität Hamburg, Fachbereich Erziehungswissenschaften sowie Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf) werden die Evaluationsberichte im 3. Quartal des Jahres 2010 vorliegen.

6. Waren die Täter beim aktuellen Vorfall auf dem Bahnhof Jungfernstieg bei PROTÄKT erfasst?

Wenn ja, seit wann und warum?

Von den fünf Tatbeteiligten des Vorfalls auf dem Bahnhof Jungfernstieg ist lediglich der Hauptbeschuldigte als PROTÄKT-Täter erfasst und zwar seit dem 15. Januar 2010. Seine Aufnahme in das PROTÄKT-Programm erfolgte, da er aufgrund seines aktuellen strafrechtlichen Verhaltens zum Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung zu der oben genannten Zielgruppe des Programms gehörte.

7. Welche jugendgerichtlichen Interventionen und Auflagen hat es bisher bei dem mutmaßlichen Haupttäter gegeben?

Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und die gesetzlichen Wertungen des Bundeszentralregistergesetzes sieht der Senat davon ab, etwaige Ermittlungsverfahren mitzuteilen, die durch einen Freispruch oder eine Einstellung beendet worden sind beziehungsweise zu einem Abschluss geführt haben, der nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen ist.