Armutsbekämpfungsprogramm

Betreff: Armutsbekämpfungsprogramm hier: Einige Nachfragen zu den Antworten des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/2601

Ich frage den Senat:

1. Wie viele Arbeitsplätze (einschließlich des Arbeitsplatzes der Unternehmerin) wurden durch die Förderung aus dem Armutsbekämpfungsprogramm gesichert?

In dem in der Drucksache 16/2601 genannten Einzelprojekt: Drei Arbeitsplätze.

2. Im Gegensatz zu sehr vielen anderen Projekten des Armutsbekämpfungsprogramms waren Träger dieses Projektes Privatpersonen. Welche Voraussetzungen müssen diese erfüllen, um Fördermittel aus dem Armutsbekämpfungsprogramm zu erhalten?

Voraussetzung ist die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.

3. Wie viele andere Privatpersonen bzw. (potentielle) Kleinunternehmer haben sich in St.Pauli-Nord bisher vergeblich um eine Förderung aus Mitteln des Armutsbekämpfungsprogramms bemüht?

Die vielfältigen Kontakte und Projektideen im Vorfeld von ausformulierten Projektanträgen, die im Rahmen der Quartiersentwicklung entstehen, sind im einzelnen nicht bekannt. Ablehnungen ausformulierter Projektanträge durch die zuständige Behörde hat es nicht gegeben.

4. Im Bereich St.Pauli-Nord wurde neben dem in der Drucksache 16/2601 genannten Restaurant nach Auskunft der Stadtentwicklungsbehörde vom 6. Oktober 1998 nur ein weiterer privater Träger (ein Blumenladen) gefördert. Inwieweit stellt eine Förderung weniger privater Kleinunternehmer aus Mitteln des Armutsbekämpfungsprogramms nach Auffassung des Senats vor Ort eine Wettbewerbsverzerrung dar?

Die Förderung aus Mitteln des Armutsbekämpfungsprogramms stellt keine Wettbewerbsverzerrung dar, da sie im Kontext der Programmleitziele steht, auf die der Darlehensnehmer bzw. Zuwendungsempfänger durch entsprechende Auflagen verpflichtet werden.