Fluglärm durch die Serie „Die Rettungsflieger"

Nach Informationen der GAL gibt es Lärmbeschwerden von Anwohner/innen der Lettow-Vorbeck-Kaserne in Jenfeld. Ursache des Lärms sollen die Filmaufnahmen zur Serie „Die Rettungsflieger" in der Lettow-Vorbeck-Kaserne sein. Seit ca. einem Jahr sollen dort Aufnahmen mit einem gecharterten Hubschrauber der Bundeswehr in originaler SAR-Bemalung gemacht werden, die mehrmals täglich starten, landen und diverse Flugmanöver vollführen.

Eine unmittelbare Erkennbarkeit, dass es sich bei den Flügen nicht um Rettungsflüge handelt, ist nicht gegeben.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Bei dem zum Einsatz gelangenden Luftfahrzeug handelt es sich um ein militärisches Fluggerät, das nach § 30 Absatz 2 Luftverkehrsgesetz der Verwaltungszuständigkeit des Bundesministeriums der Verteidigung unterliegt.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen unter anderem aufgrund einer Stellungnahme des Bundesministeriums der Verteidigung wie folgt.

1. Trifft es zu, dass in der Lettow-Vorbeck-Kaserne in Jenfeld Filmaufnahmen mit einem Bundeswehrhubschrauber gemacht werden?

Ja.

Wenn ja:

1. a) Seit wann und wofür?

Seit dem 24.März 1999 finden in der Lettow-Vorbeck-Kaserne Dreharbeiten für die ZDF-Vorabendserie „Die Rettungsflieger" statt.

1. b) Wie viele Flüge finden dort täglich statt?

Im Zeitraum vom 24. März 1999 bis 12. Juli 1999 wurden insgesamt 58 Flüge von der Lettow-VorbeckKaserne aus durchgeführt. Der Flugbetrieb fand nicht täglich statt.

1. c) Sind der Behörde Lärmbeschwerden bekannt?

Beim Fluglärmschutzbeauftragten der Umweltbehörde sind bezüglich des in der Frage zugrunde gelegten Sachverhalts Beschwerden eingegangen. Der Fluglärmschutzbeauftragte hat aufgrund dieser Beschwerden Kontakt mit dem Produktionsbüro für die Filmaufnahmen aufgenommen und im Rahmen seiner Zuständigkeit erreicht, dass bei der Auswahl von Einsatzorten und ggf. Flughöhen der Hubschrauber für die Filmaufnahmen seine Bedenken in der Regel berücksichtigt werden.

2. Ist dafür eine Genehmigung notwendig?

Eine Genehmigung ist sowohl für die Durchführung von Starts und Landungen vom Gelände der LettowVorbeck-Kaserne als auch für die Durchführung des Flugbetriebes notwendig.

Wenn ja:

2. a) Wer hat diese wann für welchen Zeitraum erteilt?

Die Lettow-Vorbeck-Kaserne wurde in diesem Jahr dem Vermögen der Bundesfinanzverwaltung zugeführt. Ein Vertrag zur Nutzung des Geländes einschließlich der Genehmigung von Starts und Landungen wurde durch das zuständige Bundesvermögensamt mit dem ZDF abgeschlossen. Die Genehmigung zur Unterstützung des Programmvorhabens des ZDF durch die Bundeswehr wurde durch das Bundesministerium der Verteidigung erteilt und vertraglich geregelt.

2. b) Für wie viele Flüge in welchen Zeiträumen gilt diese?

Die Anzahl der Flüge ist nicht festgelegt. Die Genehmigung für den Flugbetrieb gilt grundsätzlich für Wochentage zwischen Sonnenaufgang minus 30 Minuten (jedoch nicht vor 7 Uhr Ortszeit) und Sonnenuntergang plus 30 Minuten (jedoch nicht nach 17 Uhr Ortszeit). Soweit zwingend notwendig, können in den Zeiten von 17 Uhr bis 20 Uhr an Wochentagen Flüge mit einer Mindesthöhe von 100 ft (30 m) durchgeführt werden.

Im Zeitraum 24. März 1999 bis 12. Juli 1999 wurden Flüge zwischen 8 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 20 Uhr durchgeführt.

2. c) Mit welcher Begründung wurde diese erteilt?

Die Genehmigung wurde erteilt, um das ZDF bei der Durchführung seines Programmvorhabens zu unterstützen. Die Durchführung sämtlicher für die Dreharbeiten notwendigen Flugmanöver hat unter Anlegung eines strengen Maßstabes und unter Beachtung der gültigen flugbetrieblichen Bestimmungen zu erfolgen.

3. Welchen öffentlichen Nutzen, welche Einnahmen und Kosten entstehen durch die Filmaufnahmen auf dem Kasernengelände?

Produktionen von Film- und Fernsehprogrammen zählen zu den besonders wichtigen und zugleich imagefördernden Faktoren des Medienstandortes Hamburg.

Die Bundeswehr gewährt der ZDF-Serie „Die Rettungsflieger" personelle und materielle Unterstützung, weil diese die Gelegenheit bietet, im Rahmen des Vorabendprogramms bei einem breiten Fernsehpublikum gleichermaßen Werbung für die Bundeswehr zu betreiben, Informationen zu geben und um Nachwuchs zu werben. Im übrigen siehe Antwort zu 2. a).