Elbphilharmonie Pachtverträge und Forfaitierung

Der kommerzielle Mantel der Elbphilharmonie bleibt ­ bis auf den Wohnbereich ­ im Eigentum der städtischen Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co KG (Bau KG). Er ist jedoch kreditär fremdfinanziert und für 20 Jahre an die ADAMANTA verpachtet. Die Pachtzahlungen der ADAMANTA an die Bau KG sind vertraglich festgelegt und sollen die Zinskosten decken.

In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drs. 19/6126 erklärt der Senat zu der Frage „Wie haben sich die Kreditkonditionen (insbesondere Zins und Laufzeit) für die Vorfinanzierung des kommerziellen Mantels seit dem Stand der Drs. 18/5526 jeweils wann verändert?":

Die Vorfinanzierung des kommerziellen Mantels erfolgte ausschließlich durch die ADAMANTA GmbH & Co. Objekt Elbphilharmonie KG.

Zur Finanzierung der Kosten für die Errichtung des kommerziellen Mantels wurde ein sogenanntes Forfaitierungsmodell gewählt. In diesem Modell wird die Werklohnforderung der ADAMANTA GmbH & Co. Objekt Elbphilharmonie KG gegenüber der Bau KG gestundet und von der ADAMANTA GmbH & Co. Objekt Elbphilharmonie KG an das finanzierende Bankenkonsortium aus HSH Nordbank und Bayerischer Landesbank verkauft beziehungsweise abgetreten. Durch einen Einredeverzicht der Bau KG und eine Bürgschaft der Freien und Hansestadt Hamburg konnten für die Finanzierung kommunalkreditähnliche Konditionen gesichert werden. Laut Senatsmitteilung in Drs. 18/5526 lagen diese bei einem Zins von 4,291 Prozent. Aufgrund eingetretener Zinssteigerungen konnte laut Senatsmitteilung in Drs. 18/6278 mit der ADAMANTA für die Laufzeit der Endfinanzierung, das heißt von 2010 bis 2030 nun ein fester Zinssatz von 4,85 Prozent vereinbart werden. Dieser Zins ergebe sich aus der vertraglich mit der ADAMANTA vereinbarten Zinsgleitklausel. Die Restschuld der Bau KG beziehungsweise der bürgenden Freien und Hansestadt Hamburg betrug laut Drs. 18/5526 128,6 Millionen Euro. In der Drs. 18/6278 wird ­ trotz veränderter Zinssätze ­ keine veränderte Höhe der Restschuld genannt.

Ich frage daher den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH (ReGe) wie folgt:

1. Wie stellen sich die in Drs. 18/6278 skizzierten Kreditkonditionen (insbesondere Zins und Laufzeit) derzeit dar?

2. Welchen Zeitraum umfasst die Laufzeit der Endfinanzierung im Sinne der Drs. 18/6278 derzeit?

Unverändert, siehe Drs. 19/1841.

3. Wann wird

a) zum Stand der Drs. 18/6278

b) nach derzeitigem Stand die Restschuld der Bau KG in welcher Höhe fällig?

Wie hoch ist

c) zum Stand der Drs. 18/6278

d) nach derzeitigem Stand die Restschuld der Bau KG Ende der 20jährigen Pachtverträge?

Fälligkeit und Höhe der Restschuld sind unverändert. Die Restschuld wird sich auf 129.985.974 Euro belaufen.