Ausführungsplanung beim Bau der Elbphilharmonie

Gemäß § 33 der HOAI ist in der Leistungsphase 5 die Ausführungsplanung zu erstellen. In einem Interview sagt nun der Architekt Pierre de Meuron: „Problem ist, dass wir zwar den Titel Generalplaner tragen, in Wahrheit aber auch Hochtief erhebliche Planungsaufgaben hat, übrigens auch beim großen Konzertsaal. Diese schwierige Vertragskonstellation war vorgegeben.".

Ich frage daher den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH (ReGe) wie folgt:

1. Für welche Bereiche der Elbphilharmonie erstellt der Generalplaner die Ausführungsplanung?

2. Für welche Bereiche der Elbphilharmonie erstellt der Generalunternehmer die Ausführungsplanung?

3. Für welche Bereiche der Elbphilharmonie erstellen sowohl der Generalplaner als auch der Generalunternehmer die Ausführungsplanung?

a. Mit welcher Aufgabenteilung?

4. Wer prüft und synchronisiert die Pläne der Ausführungsplanung?

a. Vom Generalplaner?

b. Vom Generalunternehmer?

5. Von wem wird die TGA Ausführungsplanung erstellt? Bitte nach Gewerken auflisten.

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat sich im Rahmenvertrag für das Projekt Elbphilharmonie vom 1. März 2007 gegenüber ihren Vertragspartnern, dem ausgewählten Bieterkonsortium und dessen Objektgesellschaft ADAMANTA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Elbphilharmonie KG, verpflichtet, Stillschweigen über die Verträge des Projektes Elbphilharmonie zu bewahren. Siehe dazu Drs. 19/4129.

Die Verteilung der Planungsverantwortung ist Bestandteil dieser Verträge und in Anlage 7.1. des Leistungsvertrags detailliert geregelt, die sich an den Leistungsbildern der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) orientiert. Der Leistungsvertrag und die Anlage 7.1. liegen der Bürgerschaft vor. Im Übrigen hat der Senat zuletzt am 29. März 2010 die Obleute des Ausschusses für Kultur, Sport und Medien und des Haushaltsausschusses über die Verteilung der Planungsverantwortung unterrichtet.

6. Wer erstellt die Ausführungsplanung im Bereich des großen Konzertsaals?

a. Generalplaner?

b. Generalunternehmer?

7. Wer erstellt die Ausführungsplanung für TGA im Bereich des großen Konzertsaals?

a. Generalplaner?

b. Generalunternehmer?

Für die Ausführungsplanung im Bereich des Großen Saales besteht keine gesonderte Zuständigkeitsvereinbarung. Die Planung des Großen Konzertsaals setzt sich aus den verschiedenen Planungsgewerken Objektplanung, Tragwerksplanung, TGA, Akustik, Brandschutz, Szenografie, Lichtplanung und Wegeleitsystem zusammen. Zur Zuständigkeit für diese Planungsgewerke siehe Antwort zu 1. bis 5.

8. Wer erstellt die Ausführungsplanung für die Konstruktion des Daches?

a. Generalplaner?

b. Generalunternehmer?

Für die Ausführungsplanung der Konstruktion des Gebäudedachs besteht keine gesonderte Zuständigkeitsvereinbarung. Die Ausführungsplanung der Konstruktion des Gebäudedachs setzt sich aus den Planungsgewerken Objektplanung, Tragwerksplanung, TGA, Brandschutz und Fassadenplanung zusammen. Zur Zuständigkeit für diese Planungsgewerke siehe Antwort zu 1. bis 5.