Die vereinbarten Maßnahmen sollten zur Strukturverbesserung des Obstanbaus und dessen nachhaltiger Stabilisierung beitragen

1. Ausgangslage:

Inhalte der Vereinbarungen zum Süderelbefonds

Mit der Drucksache 18/5980 hat die Bürgerschaft im Juni 2007 die Einrichtung des Süderelbefonds beschlossen und dabei der Gütevereinbarung vom 16. November 2006 und der Vereinbarung zur Treuhand Süderelbefonds zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), der Arbeitsgruppe Südtrasse im Bauernverband e.V. und der Betroffenengemeinschaft Ortsumgehung Finkenwerder zugestimmt. Mit dem Abschluss der Vereinbarungen wurden verschiedene Ziele verfolgt. Die für die Umgehung Finkenwerder und die A 26 erforderlichen Grundstücke sollten beschafft, die Rechtssicherheit für die Planungen hergestellt und ein baldiger Baubeginn ermöglicht werden.

Die vereinbarten Maßnahmen sollten zur Strukturverbesserung des Obstanbaus und dessen nachhaltiger Stabilisierung beitragen. In den Vereinbarungen hat sich die Freie und Hansestadt Hamburg verpflichtet, einen Treuhandfonds Süderelbe in Höhe eines Betrags von 42.000 Tsd. Euro einzurichten. Aus der Treuhandsumme sollten alle Aufwendungen bestritten werden, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der Vereinbarungen stehen inklusive notwendiger Steuern und Abgaben sowie der Organisation und Durchführung der Treuhand nach dem Treuhandvertrag.

Die Mittel des Treuhandfonds wurden von den an den Vereinbarungen Beteiligten etwa hälftig in ein Flächenmanagement und in Maßnahmen für die Wasserwirtschaft aufgeteilt. Entsprechend dem damaligen Planungsstand waren zunächst 19.500 Tsd. Euro für das Flächenmanagement und 22.500 Tsd. Euro für wasserwirtschaftliche Maßnahmen vorgesehen. Darüber hinaus wurde angestrebt, für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Rahmen der Verordnung über die „Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums" (ELER) EU-Mittel in Anspruch zu nehmen.

Um eine effiziente Mittelverwendung sicherstellen und die weiteren Konkretisierungen der einzelnen Vorhaben angemessen berücksichtigen zu können, wurden sachgerechte Übertragungen und Umschichtungen ermöglicht.

Die Entscheidung hierüber wurde dem Aufsichtsrat, der sich aus von der FHH, der Arbeitsgemeinschaft Südtrasse im Bauernverband und der Betroffenengemeinschaft Ortsumgehung Finkenwerder benannten Mitgliedern zusammensetzt, übertragen. Der Aufsichtsrat soll darüber hinaus die Treuhänderin, die ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH (ReGe), beraten und überwachen.

Die Treuhänderin wurde neben der Wahrnehmung der regelhaften Aufgaben einer Treuhänderin zur Verwaltung des Treuhandvermögens und der Abwicklung des Flächenmanagements auch mit der Realisierung der wasserwirtschaftlichen Maßnahmen beauftragt. Hierzu haben die einzelnen Wasser- und Bodenverbände ihre Ausbaubefugnis auf den Hauptentwässerungsverband der Dritten Meile Alten Landes (HEV) übertragen. Der HEV wiederum hat der Beauftragung der ReGe zugestimmt.

Die Vereinbarungen werden von den Beteiligten sehr positiv bewertet. Mit dem Ansatz zur Sicherung des Obstbaus auf der einen und der Zusicherung der Durchführung der Bericht über den Stand der Abwicklung des Süderelbefonds und die Weiterentwicklung der wasserwirtschaftlichen Maßnahmen unter Inanspruchnahme von Kofinanzierungsmitteln für Finkenwerder notwendigen Straßenbaumaßnahme auf der anderen Seite wird ein erheblicher Beitrag zur Befriedung des Süderelberaums geleistet. Hoheitliche Eingriffe in private Grundstücke sind nach Abschluss der Vereinbarungen nicht mehr erforderlich. Die baldige Realisierung der geplanten Maßnahmen wird dadurch rechtlich abgesichert, dass die Vertragspartner ihre Rechtsmittel zurückgenommen und zugesichert haben, keine neuen Rechtsmittel gegen die Maßnahmen einzulegen.

Die Vereinbarungen sind mit Zustimmung der Bürgerschaft im Juni 2007 in Kraft getreten. Gemäß der Gütevereinbarung wurden mit den betroffenen Landwirten, anderen Grundeigentümern und Pächtern Einzelvereinbarungen über die jeweils zu erwerbenden bzw. zu tauschenden Flächen ausgehandelt. Zwischenzeitlich konnten mit allen von der Umgehung Finkenwerder betroffenen Grundeigentümern und Pächtern Einzelvereinbarungen abgeschlossen werden. Zum 31. März 2009 hat die Freie und Hansestadt Hamburg daher die endgültige Wirksamkeit aller Kaufverträge herbeigeführt.

Handlungsrahmen des Flächenmanagements und der wasserwirtschaftlichen Maßnahmen

In der Vereinbarung wurde festgehalten, dass die FHH von den Obstbauern die für die Umgehung Finkenwerder sowie die Verlegung des Hakengrabens benötigten Flächen erwirbt. Zusätzlich sollen ca. 80 ha für den vorgesehenen Bau der A 26 in das Eigentum des Bundes übergehen. Im Gegenzug bietet Hamburg den Obstbauern Obstbau- und Grünlandflächen im Eigentum Hamburgs zum Eigenerwerb und städtische Flächen im Hafenerweiterungsgebiet zur Pacht an. Der jeweils zu zahlende Preis soll der für landwirtschaftlich genutzte Flächen übliche Preis sein.

Betriebsverluste, die aus dem Verkauf bzw. dem Tausch von Flächen herrühren, sollen unter Einschaltung eines Gutachters ausgeglichen werden können. In den Vereinbarungen wurde festgehalten, dass das Flächenmanagement entsprechend obstbaulich-landwirtschaftlichen Zielsetzungen durchgeführt wird.

Die vorgeschlagenen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen sollen zur Strukturverbesserung des Obstanbaus und dessen nachhaltiger Stabilisierung beitragen. Sie sollen eine nachhaltige Nutzbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen für den Obst- und Gartenbau sowie eine vielfältige Gewässerstruktur gewährleisten. Dazu dient insbesondere eine zuverlässige Wasserversorgung in Zeiten der Obstblüte und in Trockenperioden und die gesicherte Entwässerung bei lang anhaltenden Regenfällen. In der Vereinbarung wurden wasserwirtschaftliche Maßnahmen genannt, die für eine Umsetzung aus dem Süderelbefonds in Frage kommen, beispielsweise der Ersatz von Verrohrungen, der Bau von Beregnungsteichen oder der Gewässerausbau in verschiedenen Gebieten. Allerdings wurde darauf hingewiesen, dass die beabsichtigten baulichen Veränderungen im Zuge der Entwurfsplanung für die Umsetzung erarbeitet und konkretisiert werden und dabei eine ganzheitliche Betrachtung unter den fachlichen Aspekten der EG-Wasserrahmenrichtlinie notwendig ist. Da man davon ausgegangen war, dass gegebenenfalls eine Anpassung des jeweiligen Leistungsumfangs erforderlich werden kann, sollte ein Kostenausgleich zwischen den Maßnahmen möglich sein. Das Gesamtvolumen der aus dem Süderelbefonds zu finanzierenden Maßnahmen wurde aber auf 22.500 Tsd. Euro begrenzt. Für zusätzliche wasserwirtschaftliche Maßnahmen sollen Kofinanzierungsmittel in Anspruch genommen werden.

2. Sachstand

Wasserwirtschaftliche Maßnahmen

Das wasserwirtschaftliche Konzept ist durch die ReGe auf seine technische Realisierbarkeit und Wirksamkeit hin überprüft worden. Dazu sind die auf der Basis der Konzeption des HEV festgelegten Einzelmaßnahmen bis zum Stadium einer Vorentwurfsplanung durchgearbeitet und die Ergebnisse mit den Wasser- und Bodenverbänden rückgekoppelt worden. Als Ergebnis dieser Planungsphase ist festzuhalten, dass alle Maßnahmen grundsätzlich geeignet sind, die wasserwirtschaftliche Infrastruktur erheblich und nachhaltig zu verbessern. Es haben sich jedoch Defizite in einzelnen Bereichen gezeigt, die durch vertiefte Planungen aufzuarbeiten sind. So sind beispielsweise auf Grund der zum Zeitpunkt der Drucksache 18/5980 nicht absehbaren Flächenverteilungen im Rahmen des Flächenmanagements nur ungenügend neue Beregnungsteiche vorgesehen worden. Aus einer entsprechenden Überplanung resultieren weitere 17 neue Beregnungsteiche. Ferner mussten die geplanten Gewässer den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie entsprechend ökologisch angepasst und mit flacheren Böschungen und Flachwasserbereichen ausgestattet werden.

In der Drucksache 18/5980 war die Ausstattung des Storchennestsiels mit einem Schöpfwerk für die Bereitstellung eines ausreichenden, kontinuierlichen Wasserdargebotes in der Alten Süderelbe enthalten. Bei langanhaltenden Ostwindlagen, die zu einem so extremen Tideniedrigwasser führen können, dass ein Zulauf aus der Elbe in die Alte Süderelbe im freien Gefälle nicht mehr möglich ist, sollte die Versorgung mit Frostschutzberegnungswasser über ein Schöpfwerk sichergestellt werden. Da dieses in der Vergangenheit nur sehr selten erforderlich gewesen wäre, ist statt dessen vorgesehen, durch eine Modelluntersuchung das durch die neuen Beregnungsteiche und die leistungsfähigeren Gewässer erheblich vergrößerte Wasserdargebot und die verbesserten Fließvorgänge zu erfassen und zu prüfen, ob genügend Frostschutzberegnungswasser im System vorhanden ist und dieses schnell genug wieder zur Verfügung steht, um Perioden mit sehr seltenen und extremen Tideniedrigwasserereignissen zu überbrücken. Nach erfolgter Modelluntersuchung sind gegebenenfalls weitere Optimierungen des Gesamtsystems erforderlich, die einen endgültigen Verzicht auf das Schöpfwerk ermöglichen, oder es ist im Rahmen des Gesamtkonzeptes zu entscheiden, wie die Finanzierung eines doch erforderlichen Schöpfwerkbaus gegebenenfalls unter Inanspruchnahme von zusätzlichen Fördermitteln oder durch Verzicht auf andere Maßnahmen des Gesamtkonzeptes sichergestellt werden kann.

Eine Teilmaßnahme der Optimierung des Gesamtsystems wird auf jeden Fall die Herstellung eines hydraulisch leistungsfähigen Querschnitts im Ostarm der Alten Süderelbe durch Baggerung sein, da dieser Teil der Alten Süderelbe stark verlandet ist.

Wasserversorgung von Neuenfelde durch Verbindung der Alten Süderelbe mit dem Neuenfelder Schleusenfleet

Die Neuregelung der Bewässerungsversorgung von Neuenfelde ist planerisch so weit vertieft worden, dass eine Vorzugsvariante ausgewählt werden konnte. Diese sieht vor, Neuenfelde nicht mehr wie bisher aus dem Mühlenberger Loch mit Frostschutzberegnungswasser zu versorgen, sondern eine hydraulisch leistungsfähige und ökologisch wertvoll gestaltete Verbindung zwischen der Alten Süderelbe und dem Neuenfelder Schleusenfleet herzustellen. Damit kann die durch die zunehmende Verschlickung des Mühlenberger Lochs immer schwierigere und kostenintensivere Be- und Entwässerung Neuenfeldes zukunftssicher und wirtschaftlich gestaltet werden.

Maßnahmen im Schleusenverband Neuenfelde

Zur Verbesserung des Wassertransportes im Verbandsgebiet des Schleusenverband Neuenfelde soll die Neuenfelder Wettern auf 1.650 m Länge im Bestand hydraulisch leistungsfähiger ausgebaut und auf 1.450 m Länge neu hergestellt werden. Im neu herzustellenden Bereich sollen die Ufer abgeflacht und Flachwasserbereiche geschaffen werden. Es sollen zwölf neue Beregnungsteiche hergestellt, eine Reihe von Durchlässen und kleinere Brücken vergrößert und an die hydraulisch erforderliche Leistung angepasst werden sowie die Polderentwässerungsleitungen durch zusätzliche Pumpen auf kurzem Weg an die Beregnungswasserversorgung angeschlossen werden.

Maßnahmen im Schleusenverband Viersielen

Die Viersielener Wettern soll auf 530 m Länge im Bestand ausgebaut und auf einer Länge von 1.680 m unter Beachtung der hydraulischen Erfordernisse und der ökolgischen Belange neu hergestellt werden. Insgesamt sollen acht Beregnungsteiche neu hergestellt werden. Die Viersielener Schleuse soll an die hydraulischen Erfordernisse angepasst werden und eine Reihe von bestehenden Verrohrungen sollen durch hydraulisch leistungsfähigere und ökologisch vorteilhafte Überfahrten mit größeren Querschnitten ersetzt werden.

Maßnahmen im Schleusenverband Francop

Der Ausbau eines Gewässers im Bereich des Schleusenverbandes Francop zur Verbesserung der Be- und Entwässerung mit einem Kostenvolumen von ca. 1.100 Tsd. Euro ist bereits abgeschlossen worden. Dieses Gewässer soll später mit zwei Verbindungen von 200 m bzw. 500 m Länge an die im Zusammenhang mit der A 26 hergestellte „Nordwettern" angeschlossen werden. Das Schöpfwerk Francop soll an die hydraulischen Erfordernisse angepasst werden, sowie die Polderung durch den Einbau zusätzlicher Pumpen und Schächte optimiert werden.

Maßnahmen im Schleusenverband Hohenwisch

Es soll ein Beregnungsteich hergestellt werden, eine Reihe von Durchlässen und Verrohrungen sollen durch hydraulisch leistungsfähigere und ökologisch vorteilhafte Überfahrten mit größeren Querschnitten ersetzt werden und das Poldersystem durch ein zusätzliches Polderschöpfwerk optimiert werden.

Maßnahmen im Sommerdeichverband Francop

Das Verbandsgebiet des Sommerdeichverbandes Francop wird im Zuge der Umsetzung des Planfeststellungsverfahrens zur wasserwirtschaftlichen Neuordnung der Alten Süderelbe mit Mitteln der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) und der Hamburg Port Authority (HPA) gepoldert.