Immobilie

Aus Mitteln des Treuhand Süderelbefonds soll der Deichgraben zur hydraulischen und ökologischen Vernetzung mit dem Hakengraben, der durch die Baumaßnahme Umgehungstraße Finkenwerder verlegt wird, auf einer Länge von 2.270 m ausgebaut und mit Sperrschützen und einem Schöpfwerk optimiert werden. Es sollen ferner zehn Beregnungsteiche neu hergestellt werden sowie 35 Überfahrten und drei Rahmendurchlässe hydraulisch verbessert und ökologisch aufgewertet werden.

Maßnahmen im Sommerdeichverband Vierzigstücken Erste Maßnahmen zur Verbesserung der Be- und Entwässerung von im Zuge des Flächenmanagements bereitgestellten Ersatzflächen, auf denen bisher kein Obstbau betrieben worden ist, sind durch den Einbau von Drainagen und dem Umbau und der Ergänzung der Frostschutzberegnungsanlagen mit einem Kostenvolumen von 240 Tsd. Euro begonnen worden. Es sollen neun Beregnungsteiche hergestellt werden und eine Reihe von Durchlässen und Verrohrungen sollen durch hydraulisch leistungsfähigere und ökologisch vorteilhafte Überfahrten mit größeren Querschnitten ersetzt werden.

Maßnahmen im Sommerdeichverband Rosengarten

Im Bereich des Sommerdeichverbandes Rosengarten wurden bisher nicht zum Verbandsgebiet gehörende Flächen im Außendeich, deren Be- und Entwässerung in die Alte Süderelbe durch die Umgehung Finkenwerder erheblich verändert wird, wasserwirtschaftlich überplant. In Folge der Ergebnisse soll dieses Gebiet in das Verbandsgebiet Rosengarten und die erforderlichen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen in den Treuhand Süderelbefonds integriert werden. Es sollen insgesamt sechs Beregnungsteiche hergestellt und vorhandene Wasserläufe hydraulisch angepasst und ökologisch aufgewertet sowie eine Reihe von Durchlässen und Verrohrungen durch hydraulisch leistungsfähigere und ökologisch vorteilhafte Überfahrten mit größeren Querschnitten ersetzt werden.

Maßnahmen im Schleusenverband Nincop

Im Bereich des Schleusenverbandes Nincop sind bisher nicht obstbaulich genutzte Ersatzflächen vergeben worden, die eine wasserwirtschaftliche Überplanung und die Integration der vorzusehenden Maßnahmen in den Treuhand Süderelbefonds erfordern. Das Nincoper Schleusenfleet soll auf einer Länge von 1.750 m hydraulisch leistungsfähiger hergestellt werden. Das Schöpfwerk Nincop soll modernisiert und die Polderung optimiert werden.

Zudem werden Beregnungsteiche neu hergestellt.

Maßnahmen im Be- und Entwässerungsverband Finkenwerder Süd

Im Bereich des Be- und Entwässerungsverbandes sind bisher nicht obstbaulich genutzte Ersatzflächen vergeben worden, die eine wasserwirtschaftliche Überplanung und die Integration der vorzusehenden Maßnahmen in den Treuhand Süderelbefonds erfordern. Es sollen zwei Sielzüge mit einer Sohl- und Ufersicherung versehen werden, um den höheren Wasserbedarf für die Frostschutzberegnung schadlos zuführen zu können.

Anbindung der Nordwettern an das Obstbaugebiet

In der Drucksache 18/5980 ist die Verbesserung der Leistungsfähigkeit der „Moorwettern" und damit die voraussichtliche Verlagerung in ein unmittelbar nördlich der A 26 neu herzustellendes Gewässer, der sog. „Nordwettern" enthalten. Diese Nordwettern ist inzwischen in der Planung der A 26 als zusätzliches Gewässer zur Moorwettern enthalten und wird voll umfänglich vom Bund getragen.

Im Treuhand Süderelbefonds sind daher nur noch die Kosten für den anteiligen Neubau größerer Schöpfwerke, den Neubau eines weiteren Schöpfwerkes sowie den Bau von Wasserstandsreguliereinrichtungen und Stauschütze enthalten.

Weiteres Vorgehen und Bewertung

Im Jahr 2010 sollen im Wesentlichen die Genehmigungsplanungen für die Beregnungsteiche und Gewässer einschließlich der neuen Wasserverbindung von der Alten Süderelbe zum Neuenfelder Schleusenfleet betrieben werden. Die Umsetzung kleinerer Einzelmaßnahmen mit einem Volumen von ca. 1.000 Tsd. Euro soll noch in 2010 beginnen. Die Realisierung der Beregnungsteiche und Gewässer soll ab 2011 beginnen und voraussichtlich spätestens 2014 abgeschlossen sein.

Die endgültige Fertigstellung aller Maßnahmen ist abhängig vom Bau der Autobahn A 26, da das in diesem Zusammenhang hergestellte Gewässer Nordwettern mit Leistungen aus dem Treuhand Süderelbefonds an das Obstbaugebiet angeschlossen werden soll.

Mit Abschluss der wasserwirtschaftlichen Maßnahmen werden seit Jahren bekannte Defizite in der Be- und Entwässerung der Dritten Meile Altenlandes beseitigt und der Obstbau in dieser Region zukunftsfähig und nachhaltig gesichert. Durch die ökologische Aufwertung der vorhandenen und neu zu schaffenden Gewässer sowie die weitergehende Vernetzung untereinander wird gleichzeitig die touristische Attraktion des Gebietes deutlich erhöht. Dieses wird von den Obstbauern mit großer Zustimmung zur Kenntnis genommen.

Flächenmanagement

Aktueller Sachstand

Nach Maßgabe der Vereinbarung vom 16. November 2006 hat die Treuhänderin im Rahmen der Güteverhandlungen zunächst die Randbedingungen für ein durchzuführendes Flächenmanagement mit den betroffenen Klägergemeinschaften konkretisiert und diese mit der Finanzbehörde, Immobilienmanagement, der Behörde für Wirtschaft und Arbeit (BWA) und dem Rechtsamt der BSU abgestimmt.

Ferner wurde gemeinsam die Vorgehensweise für die anstehenden Individualverhandlungen festgelegt. Es wurde beschlossen, dass in einer ersten Verhandlungsrunde die Grundeigentümer einbezogen werden, die durch den Bau der Umgehung Finkenwerder allein und die Grundeigentümer, die durch den Bau Umgehung Finkenwerder und durch den Bau der A 26 betroffen sind. Mit gutachterlicher Unterstützung der Obstbauversuchsanstalt Jork wurde der zu zahlende Betriebsausgleich einvernehmlich festgelegt. Vor Beginn der Verhandlungen mit einzelnen Eigentümern waren somit die Quadratmeterpreise für An- und Verkauf sowie für den zu zahlenden Betriebsausgleich einheitlich festgelegt worden und in der Folge nicht mehr verhandelbar.

In diesem Zusammenhang wurde deutlich gemacht, dass alle zu beurkundenden Verträge nur dann wirksam werden, wenn alle für den Bau der Umgehung Finkenwerder benötigten Grundstücke erworben werden können und die Erklärungen für die Rücknahme der eingelegten Rechts mittel vollständig vorliegen. Bis zum 26. März 2009 wurden in diesem Zusammenhang 40 Notarverträge zwischen der FHH und privaten Grundeigentümern sowie 18 Notarverträge zwischen privaten Eigentümern unter der Vermittlung der ReGe geschlossen und dem Aufsichtsrat zur Zustimmung vorgelegt. Durch den Abschluss der Verträge zwischen den privaten Grundeigentümern wurden Flächen von Grundeigentümern, die nicht mehr wirtschaften, wirtschaftenden Betrieben als Ersatzland zur Verfügung gestellt. Der Aufsichtsrat des Süderelbefonds hat den Verträgen zugestimmt und der FHH empfohlen, die Einigung zu erklären und damit die Verträge für wirksam zu erklären. Mit Schreiben vom 31. März 2009 hat die BSU gegenüber dem Notar die Einigung erklärt. Damit konnten alle für den Bau der Umgehung Finkenwerder benötigten Grundstücke erworben werden und vereinbarungsgemäß wurden die eingelegten Rechtsmittel gegen den Bau der Umgehung Finkenwerder und die gegen erforderliche Verlegung des Hakengrabens rechtswirksam zurückgenommen. Die Bauarbeiten zur Realisierung der Umgehung Finkenwerder konnten planmäßig nach erfolgreicher EU-weiter Ausschreibung zum 1. August 2009 wieder aufgenommen werden.

Überblick über die finanzielle Situation

Mit diesem ersten Schritt wurden nachstehende Flächen erworben und Beträge gezahlt (die Entschädigungsgrundsätze und Grunderwerbspreise wurden der Kommission für Bodenordnung (KfB) vorgelegt):

Für den Bau der A 26 sind noch 41,6 ha, über die derzeit mit 72 betroffenen Grundeigentümern verhandelt wird, zu erwerben. Mit 38 Grundeigentümern besteht Einigkeit, sodass nach Befassung der KfB und Zustimmung des Aufsichtsrats Süderelbefonds die Verträge beurkundet werden können. Mit den restlichen Eigentümern wird intensiv weiterverhandelt. Alle Eigentümer zeigen sich verkaufsbereit, sobald die Frage der Zuordnung von Ersatzflächen verbindlich geklärt ist. Die Verhandlungen sollen im Sommer 2010 abgeschlossen sein.

Für den Erwerb der restlichen Flächen für die A 26 sind im Wirtschaftplan des Süderelbefonds nachstehende Beträge reserviert: Vereinbarungsgemäß wurde den Grundeigentümern zugestanden, dass alle Kosten die im Rahmen der Grundstücksgeschäfte anfallen, aus den Mitteln des Süderelbefonds getragen werden. Hierzu zählen beispielsweise die anfallende Grunderwerbssteuer, Rechtsberatungskosten, Steuerberatungskosten, Notarkosten, Kosten für Grundbucheintragungen, Kosten der amtl. Vermessung. Insgesamt sind beim Flächenmanagement hierfür 3.330 Tsd. Euro berücksichtigt.

Kosten, die sich aus der Durchführung des Süderelbefonds und den Güteverhandlungen ergeben haben, wurden wie geplant ebenfalls aus den Mitteln des Süderelbefonds gedeckt und anteilig dem Flächenmanagement und den wasserwirtschaftlichen Maßnahmen zugeordnet. Diese Regiekosten betragen für den Bereich Flächenmanagement 1.096 Tsd. Euro.

Insgesamt sind dem Flächenmanagement somit 23. Tsd. Euro zuzuordnen, die sich wie folgt aufteilen: Grunderwerb Umgehung Finkenwerder

Die Treuhänderin hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Kosten im Finanzplan und im Wirtschaftsplan der Treuhand Süderelbefonds nachgeführt und eine Verschiebung zu Lasten der wasserwirtschaftlichen Maßnahmen vorgenommen.

3. Gesamtfinanzierung unter Inanspruchnahme von Kofinanzierungsmitteln der EU und des Bundes

Beschreibung der Kofinanzierungsmittel

Für die Wettbewerbsstellung des Obstbaus ist ein leistungsfähiges Be- und Entwässerungssystem unverzichtbar.

Die Verbesserung der wasserbaulichen Infrastruktur ist in der Förderpolitik von EU und Bund gleichermaßen verankert. Hamburg nutzt diese Möglichkeiten und hat in Übereinstimmung mit den Leitlinien der EU sowie den Zielen der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) den Plan „Stadt Land Fluss" unter intensiver Einbindung der an der Planerstellung zu beteiligenden Fachdienststellen und der im ländlichen Raum vertretenen Partner erarbeitet.

Die Strategie des Programmplans verfolgt drei thematische Oberziele: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in der Landwirtschaft, Erhalt und Verbesserung der Umweltund Biotopqualität sowie Sicherstellung einer agrarstrukturellen Entwicklung in Verbindung mit dem Erhalt einer vielfältigen und lebendigen Kulturlandschaft. Die Programmziele sind in den nationalen Strategieplan Deutschlands eingebettet und entsprechen den Grundsätzen einer kohärenten Förderpolitik. Sie finden ihren Niederschlag in der Anwendung eines ganzen Bündels von Fördermaßnahmen, das auf Grundlage der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) zwischen Bund und Ländern abgestimmt und von der EU-Kommission als allgemein gültiger Förderrahmen genehmigt worden ist. Dies hat den Vorteil, dass ohne ein aufwendiges EU-Notifizierungs- und Genehmigungsverfahren die Länder in ihren Programmplänen auf die Anwendung dieser Fördermöglichkeiten direkt Bezug nehmen können.

Hierdurch eröffnet sich die Möglichkeit, für die Finanzierung von GAK-Fördermaßnahmen nicht nur EU-, sondern darüber hinaus auch Bundesmittel einzusetzen. Von den insgesamt zu verwendenden Fördermitteln werden von der EU 50 % (ELER), vom Bund 30 % (GAK) und von Hamburg 20 % finanziert. Davon soll zur Umsetzung wasserwirtschaftlicher Infrastrukturmaßnahmen nunmehr Gebrauch gemacht werden.

Gesamtfinanzierung

Von den wasserwirtschaftlichen Maßnahmen erfüllen unter Berücksichtigung nicht förderfähiger Kostenanteile nach derzeitiger Einschätzung rund 15.770 Tsd. Euro die Voraussetzungen für eine Kofinanzierung sowohl aus Mitteln des ELER-Fonds als auch der GAK. Diese sind in die Gesamtfinanzierung mit einzubinden.

Durch Umschichtungen von Finanzmitteln im ELERProgrammplan und den korrespondieren Mitteln aus der GAK werden die erforderlichen Finanzbedarfe bereitgestellt. Gemessen an der in den Zuwendungsbestimmungen vorgegebenen Förderintensität beteiligt sich der ELERFonds mit rund 5.520 Tsd. Euro und der Bund im Rahmen der im GAK-Rahmenplan für die FHH vorgesehenen GAK-Mittel mit 3.312 Tsd. Euro. Hamburg trägt den 20 %igen Anteil aus der Förderquote von 2.208 Tsd. Euro und einen Eigenanteil von 4.730 Tsd. Euro. Die entsprechenden Förderanträge werden zurzeit erarbeitet, ein erster Antrag ist bereits gestellt. Die erforderliche Fachprüfung zur Erfüllung der Fördervoraussetzungen und Bewilligung der vorgelegten Anträge erfolgt durch die BSU. Das Finanzmanagement zur Bereitstellung der erforderlichen Kofinanzierungsmittel von EU und Bund und deren finanztechnische Abwicklung obliegt der BWA in Abstimmung mit der fachverantwortlichen BSU. Die Förderung erfolgt nachschüssig, das heißt, die Abrechnung und Erstattung der Fördermittel erfolgt nach Fertigstellung der Einzelmaßnahmen. Bei vollständiger Ausschöpfung einer Mitfinanzierung von EU und Bund errechnen sich freie Restmittel, die zunächst als Reserve für mögliche Planungsänderungen zur Verfügung stehen.

Aus der Beteiligung des Bundes an den Grunderwerbskosten für die Autobahntrasse und Ersatz- und Ausgleichsflächen für die A 26 werden ebenfalls Mittel an den Hamburgischen Haushalt zurückfließen, die durch Hamburg im Rahmen des Süderelbefonds vorfinanziert werden.

Auch der jetzige Planungsstand stellt noch keine gesicherte abschließende Planung auf der Basis einer Ausführungsplanung dar. Insofern ergeben sich gegebenenfalls noch Anpassungen des jeweiligen Leistungsumfanges, die sich auf die Höhe der im Einzelfall benötigten Finanzmittel auswirken kann. Ein Kostenausgleich zwischen Flächenmanagement und der Wasserwirtschaft sowie innerhalb der Wasserwirtschaft ist deshalb sinnvoll.

4. Petitum:

Der Senat bittet, die Bürgerschaft wolle den Bericht über den Stand der Abwicklung des Süderelbefonds und die Weiterentwicklung der wasserwirtschaftlichen Maßnahmen unter Inanspruchnahme von Kofinanzierungsmitteln zur Kenntnis nehmen.