Die Leitung ist die einzige Möglichkeit die Insel mit Trinkwasser direkt zu versorgen

1. Anlass

Im hamburgischen Wattenmeer mit der Insel Neuwerk und dem als international bedeutsamen Schutzgebiet anerkannten Nationalpark/UNESCO-Biosphärenreservat Hamburgisches Wattenmeer stehen dringende Investitionen an, um die Versorgung der Inselbevölkerung und ihrer Gäste sowie die Funktionen für den Naturschutz und Tourismus aufrecht zu erhalten. Diese sind umso dringender als durch das 700-jährige Jubiläum des Neuwerker Wehr- und Leuchtturms sowie der anstehenden Nachmeldung des hamburgischen Wattenmeeres als Weltnaturerbe in diesem und den folgenden Jahren mit erhöhtem Besucherverkehr zu rechnen ist.

Neubau der Trinkwasserleitung nach Neuwerk

Die Hamburg Port Authority (HPA) hat gemäß Anstaltserrichtungsgesetz den Erhalt der Infrastruktur der Insel Neuwerk zu gewährleisten. Eine zentrale Aufgabe besteht dabei in der Wasserversorgung der Insel. Im Februar 2010 wurde festgestellt, dass Wasserverluste über die unter Druck stehende Versorgungsleitung zu verzeichnen sind. Dies zeigt sich anhand des Vergleichs der in den Übergabeschächten auf der Insel und in Sahlenburg vorgenommenen Zählerablesungen. Der Verlust beträgt momentan ca. 4 m³/Stunde mit steigender Tendenz.

Die Leitung ist die einzige Möglichkeit, die Insel mit Trinkwasser direkt zu versorgen. Die Versuche, die Leckagen zu orten blieben ergebnislos. Eine Reparatur der über 40 Jahre alten Leitung ist im Wattgebiet technisch nur schwer umzusetzen und unter Wirtschaftlichkeitsaspekten nicht vertretbar. Die alte Leitung ist planmäßig drei Meter unter der Wattoberkante verlegt worden. Bei Flut stehen etwa zwei Meter Wasser in diesen Gebieten (Nationalpark Wattenmeer), so dass eine offene Baugrube nicht möglich ist. Eine umgehende Neuverlegung ist daher zwingend notwendig, um eine Versorgung der Insel mit Frischwasser zu gewährleisten.

Die Rohrleitung muss auf etwa 9 km im Wattgebiet zwischen der Insel und dem Festland verlegt werden. Das Wattgebiet und das Vorland sind sowohl in Niedersachsen als auch in Hamburg als Nationalpark-Flächen ausgewiesen und somit besonders sorgsam zu behandeln. Die neue Rohrleitung soll in einer Tiefe von drei Meter unter dem Meeresboden verlegt werden. Weiterhin sind einige Priele zu queren, die bei Ebbe etwa 1,5 Meter Wasser führen und nie Dringende Infrastrukturmaßnahmen für die Insel Neuwerk Haushaltsplan 2009/2010

1. Einzelplan 7 „Behörde für Wirtschaft und Arbeit" Nachforderung von Kassenmitteln in Höhe von 1.600 Tsd. Euro im Haushaltsjahr 2010 beim neu einzurichtenden Titel 7350.891. „Neubau der Trinkwasserleitung nach Neuwerk"

2. Einzelplan 6 „Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt" Nachforderung von Kassenmitteln in Höhe von 560 Tsd. Euro im Haushaltsjahr 2010 beim neu einzurichtenden Titel 6800.720. „Neubau der Nationalpark-Station Neuwerk" trocken fallen. Unter diesen Prielen soll die Wasserleitung aus Sicherheitsgründen vier Meter tief gelegt werden.

Auf der Insel Neuwerk ist eine Bohrung unter dem Neuwerker Ringdeich durchzuführen. Die eingebohrte Leitung ist mit der neuen Wattleitung und dem vorhandenen Übergabeschacht zu verbinden. Am Cuxhavener Festland ist eine Bohrung unter dem Vorland und einem asphaltierten Wanderweg bis zum vorhandenen Übergabeschacht durchzuführen sowie die Verbindung der Leitungen herzustellen.

Neubau der Nationalpark-Station Neuwerk

Seit 1992 unterhält die Nationalpark-/BiosphärenreservatVerwaltung auf der Insel Neuwerk als Dienstgebäude eine Nationalpark-Station zur Umsetzung des Nationalparkgesetzes (Baujahr 1904, ehemaliges Leuchtturmwärterhaus).

Die ursprüngliche Absicht, das Gebäude im Jahr 2009 umfänglich zu sanieren, musste aufgegeben werden, da das Gebäude abgängig ist, geschlossen werden musste und nicht mehr wirtschaftlich instandgesetzt werden kann.

Die Funktionen der Nationalpark-Verwaltung vor Ort können nur vorübergehend durch eine Inanspruchnahme eines notdürftigen Arbeitsplatzes im Nationalpark-Haus (Infozentrum) sowie einer zeitlich begrenzt zugesicherten Ferienwohnung eines Inselbetriebes aufrecht erhalten werden.

Eine dauerhafte Unterbringung der Nationalpark-Verwaltung dort ist nicht möglich. Alternative Unterbringungsmöglichkeiten stehen nicht zur Verfügung. Gespräche mit dem Bezirksamt Mitte und dem Denkmalschutzamt haben zu der Lösung geführt, das alte Gebäude abzureißen und einen Neubau an gleicher Stelle auszuführen.

Die Nationalpark-Station ist das „Aushängeschild" der Nationalpark-Verwaltung vor Ort und wird auch als Anlaufpunkt von den Gästen der Insel regelmäßig genutzt. Die neue Nationalpark-Station soll die Funktionen des alten Gebäudes übernehmen. Die Nationalpark-Station soll auch als einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Insel leisten (z.B. im Zusammenhang mit der Europäischen Umwelthauptstadt und der Welterbe-Nominierung 2011/2012).

Die Nationalpark-Station beherbergt

­ eine dienstliche Unterkunft für den BSU-NationalparkBetreuer vor Ort („Ranger"),

­ je eine dienstliche Unterkunft für Zivildienstleistende und Absolventen des Freiwilligen Ökologisches Jahrs (FÖJ),

­ eine Unterkunft für einen vorübergehend anwesenden Mitarbeiter oder Wissenschaftler vor Ort (Monitoring, Forschung, Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltungstätigkeiten vor Ort),

­ ein kleines Labor zur Durchführung von MonitoringAufgaben im Rahmen der Europäischen NaturschutzRichtlinien (Natura 2000) und des Trilateralen Wattenmeer-Monitoring-Programms (TMAP),

­ ein Büro zur Abwicklung der Dienstgeschäfte/Arbeitsplatz für Ranger, FÖJ, Zivildienstleistende und vorübergehend anwesende Mitarbeiter vor Ort,

­ Nebenflächen für Material, Gerätschaften sowie

­ Gemeinschaftsküche, Duschbad und Gästetoilette.

In den unter Ziffer 3 aufgeführten Kosten sind bereits Mehrkosten durch

­ den Materialtransport zur Insel (Wattwagen, Schiff),

­ die notwendig werdende Auslösung der Bauarbeiter (Insellage),

­ notwendige Auflagen des Denkmalschutzes,

­ Abriss und Entsorgung des alten Gebäudes sowie

­ Baumaßnahmen, die dem Gebäude durch entsprechende Materialverwendung, Bauweise und vorbildlichen Ressourcenverbrauch einen Vorbildcharakter geben, berücksichtigt.

2. Eilbedürftigkeit Neubau der Trinkwasserleitung nach Neuwerk

Um weiteren Leckagen und einem gegebenenfalls drohenden Totalausfall der Wasserleitung vorzubeugen und den Wasserverlust schnellstmöglich zu beenden, hat die HPA einen Auftrag zur Neuverlegung einer Wasserleitung erteilt.

Neubau der Nationalpark-Station Neuwerk

Für die Umsetzung des Nationalparkgesetzes ist eine ständige Präsenz der Nationalpark-Verwaltung auf der Insel unbedingt notwendig. Die vielfältigen Funktionen der Nationalpark-Verwaltung vor Ort können aber nur vorübergehend durch die Inanspruchnahme eines notdürftigen Arbeitsplatzes im Nationalpark-Haus (Infozentrum) sowie einer zeitlich begrenzt zugesicherten Ferienwohnung eines Inselbetriebes aufrecht erhalten werden. Eine dauerhafte Unterbringung der Nationalpark-Verwaltung ist an beiden genannten Standorten nicht möglich. Alternative Unterbringungsmöglichkeiten stehen auf der Insel definitiv nicht zur Verfügung.

3. Kosten und Finanzierung Neubau der Trinkwasserleitung nach Neuwerk

Nach dem Ergebnis der Preisanfrage sowie den Kostenberechnungen der HPA sind für Lieferung und Verlegung einer Trinkwasserleitung im oben beschriebenen Umfang rund 1.600 Tsd. Euro erforderlich. Rund 1.350 Tsd. Euro entfallen auf die Verlegung inklusive Baustelleneinrichtung und Vorhaltung; für weitere Leistungen wie Vermessungen und Bohrungen sind rund 250 Tsd. Euro erforderlich.

Neubau der Nationalpark-Station Neuwerk

Für den Neubau der Nationalpark-Station werden Gesamtkosten in Höhe von 560 Tsd. Euro anfallen. Die eigentlichen Bauwerkskosten belaufen sich auf 387 Tsd. Euro. Der Restbetrag verteilt sich auf Herrichtung und Erschließung des Grundstücks einschließlich Abbruch des abgängigen Gebäudes, Ausstattung und Einrichtung des Neubaus, die Außenanlagen sowie Baunebenkosten.

Die Berechnungen enthalten Maßnahmen zu nachhaltiger Materialverwendung, Bauweise und zur Begrenzung des Ressourcenverbrauchs, um das Gebäude auch als einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Insel im Zusammenhang mit der Hamburger Initiative als Europäische Umwelthauptstadt und der anstehenden Welterbe-Nominierung präsentieren zu können.

Im Haushaltsplan 2009/2010 waren bei dem Titel 6800.741.01 „Sanierung der NationalparkStation, Insel Neuwerk" für das Haushaltsjahr 2009 210 Tsd. Euro bewilligt. Mit Beschluss der Bürgerschaft über diese Drucksache werden die Mittel nicht mehr benötigt und eingespart.

Der Betrieb des Gebäudes verursacht jährliche Folgekosten in Höhe von 20 Tsd. Euro, die auch bei Erhalt des bisherigen Gebäudes angefallen wären und aus dem Einzelplan 6 (Kapitel 6800) finanziert werden.

Finanzierung:

Der Mehrbedarf von insgesamt 2.160 Tsd. Euro wird aus dem Titel 9890.971.03 „Rückstellung für Mehraufwendungen" finanziert.

4. Wirtschaftlichkeit Neubau der Trinkwasserleitung nach Neuwerk

Bei der Wasserleitung handelt es sich um den sinnvollsten Weg zur Sicherstellung der Versorgung der Inselbewohner und der Touristen mit Trinkwasser. Der Bau eines Trinkwasserbrunnes oder einer Entsalzungsanlage für Meerwasser ist technisch mit deutlich höheren Risiken für die Versorgungssicherheit und Wasserqualität verbunden und stellt außerdem keinen wesentlichen wirtschaftlichen Vorteil dar. Die Vergabe der Bauleistungen erfolgt durch eine Preisanfrage. Damit sind Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit sichergestellt.

Neubau der Nationalpark-Station Neuwerk

Die ursprüngliche Absicht, das Gebäude im Jahr 2009 umfänglich zu sanieren, musste aufgegeben werden, nachdem einschlägige Gutachten anrieten, im Falle weiterer Verschlechterungen an der Bausubstanz das Gebäude aus der Nutzung zu nehmen.

Eine Sanierung kann nicht mehr wirtschaftlich durchgeführt werden, weil das schwache Fundament des Gebäudes (lediglich Streifenfundament mit Teilunterkellerung) auch trotz einer bereits erfolgten umfänglichen Unterstützung im Jahr 1998 weiter absackt. Es kann daher nicht sichergestellt werden, dass eine erneute Reparatur die fortschreitenden und durch erhebliche Versetzungen und Rissbildungen begleiteten Bewegungen des Gebäudes stoppen können.

Damit wäre ein unkalkulierbares Risiko weiterer Sanierungskosten gegeben.

5. Bilanzielle Auswirkungen Neubau der Trinkwasserleitung nach Neuwerk

Die Aufwendungen für den Neubau der Trinkwasserleitung i.H.v. ca. 1.600 Tsd. Euro sind als Herstellungskosten zu aktivieren und erhöhen das Sachanlagevermögen.

Sie sind über eine Nutzungsdauer von ca. 30 Jahren abzuschreiben.

Die jährlichen Abschreibungen mindern über die Ergebnisrechnung das Eigenkapital der Freien und Hansestadt Hamburg.

Neubau der Nationalpark-Station Neuwerk

Die Aufwendungen für die Herstellung des neuen Gebäudes (ca. 387 Tsd. Euro zzgl. Baunebenkosten) sind zu aktivieren und erhöhen das Sachanlagevermögen.

Sie sind über eine Nutzungsdauer von 80 Jahren abzuschreiben.

Die jährlichen Abschreibungen mindern über die Ergebnisrechnung das Eigenkapital der Freien und Hansestadt Hamburg.

Der Restbuchwert und die Abbruchkosten des alten Gebäudes mindern im Jahr des Abrisses ­ über die Ergebnisrechnung ­ das Eigenkapital.

Die Erschließungskosten für das Grundstück sind als Aufwand sofort abzugsfähig, es sei denn, es handelt sich um Ersterschließungskosten (nachträgliche Anschaffungskosten für den Grund und Boden).

Die Aufwendungen für die Einrichtungen sind mit ihren Anschaffungskosten, die Aufwendungen für die Außenanlagen mit ihren Herstellungskosten zu aktivieren und erhöhen das Sachanlagevermögen. Sie sind über ihre Nutzungsdauern abzuschreiben. Die Abschreibungsbeträge mindern ­ über die Ergebnisrechnung ­ das Eigenkapital der Freien und Hansestadt Hamburg.

Die wie bisher jährlich anfallenden Betriebskosten für das Gebäude (ca. 20 Tsd. Euro) sind sofort abzugsfähiger Aufwand.

6. Petitum:

Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle

1. von den Ausführungen der Drucksache Kenntnis nehmen,

2. die in der Anlage dargestellten Änderungen des Haushaltsplanes 2009/2010 im Haushaltsjahr 2010 beschließen.