Tag und Nacht leiden die Menschen an der Güterumgehungsbahn unter Lärm

Lärmschutzwände an der Güterumgehungsbahn in Barmbek und Dulsberg erst 2013?

Tag und Nacht leiden die Menschen an der Güterumgehungsbahn unter Lärm. Auch mehrere an den Bahnschienen gelegene Kindertagesstätten sind massiv vom Bahnlärm betroffen. Nach ausdauerndem Kampf der Betroffenen sagte die Bahn im Mai 2008 auch für den östlichen Streckenabschnitt den Bau von Lärmschutzwänden zu. Bedingung hierfür war die Rückabwicklung der bereits aufgewendeten Mittel für passiven Lärmschutz wie zum Beispiel spezielle Fenster. In einer einmaligen Aktion haben die Anwohnerinnen und Anwohner 50 Prozent der Mittel gesammelt, 50 Prozent gab die Stadt dazu.

Der Bau der Lärmschutzwände in den Bereichen Barmbek und Dulsberg und die Entdröhnung der Brücken wurden für das Jahr 2010 zugesagt.

Ende 2009 wurde bekannt, dass der Bau der Lärmschutzwände auf unbestimmte Zeit verschoben wird. Als Begründung wird der Umbau des Barmbeker Bahnhofs genannt. Die Umbaumaßnahmen seien noch nicht verbindlich geplant.

Eine Verschiebung des Baus der Lärmschutzwände ist nicht akzeptabel aufgrund des gesundheitsgefährdenden Lärms, aber auch aufgrund der gesammelten Gelder aus der Rückabwicklung, denn diese wurden unter der Voraussetzung gesammelt, dass 2010 mit dem Bau der Wände begonnen wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen ­ teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Deutschen Bahn AG (DB AG) ­ wie folgt:

1. Welche Kenntnisse hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde über die Verschiebung des Baubeginns der Lärmschutzwände und der Brückenentdröhnung am östlichen Streckenabschnitt der Güterumgehungsbahn?

a. Welche Gründe liegen für die Verschiebung vor?

Im östlichen Abschnitt der Güterumgehungsbahn (Barmbek ­ Hamm) sind insgesamt sechs Lärmschutzwände vorgesehen (siehe Drs. 19/720). Mit Ausnahme der Lärmschutzwand zwischen der Hellbrookstraße und der Bramfelder Straße soll mit dem Bau der Wände noch in diesem Jahr begonnen werden. Bei der Lärmschutzwand Hellbrookstraße ­ Bramfelder Straße kommt es zu bautechnischen Überschneidungen mit dem Umbau des Barmbeker Bahnhofs. Die Umbauplanung für den Barmbeker Bahnhof ist die Grundlage für den fachtechnischen Entwurf der Lärmschutzwände, sodass hier zunächst die Plangenehmigung durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) abzuwarten ist. Bei einem zeitgleichen Bau beider Projekte gibt es Schnittstellen, die zu Einschränkungen in der Baufreiheit führen. Zur Vermeidung von nicht beherrschbaren gegenseitigen Behinderungen ist daher von der DB AG entschieden worden, die Lärmschutzmaßnahme erst nach Abschluss der Baumaßnahmen zur Umgestaltung des Bahnhofs voraussichtlich im Jahr 2013 zu beginnen. Eine Brückenentdröhnung im östlichen Abschnitt der Güterumgehungsbahn ist vom Bund nicht zugesagt worden.

Die DB AG hat aber auf Initiative der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt angekündigt, entsprechende Maßnahmen zu prüfen. Voraussetzung hierfür ist ein positives Resultat der Entdröhnungsmaßnahmen am nördlichen Abschnitt der Güterumgehungsbahn (Eidelstedt ­ Alsterdorf).

b. Gibt es neben dem Umbau des Barmbeker Bahnhofs noch andere Gründe?

Nein.

c. Wann ist mit dem Baubeginn der Lärmschutzwände und der Brückenentdröhnung zu rechnen?

Siehe Antwort zu 1. a.

2. Weshalb sind die Umbaumaßnahmen am Barmbeker Bahnhof noch nicht verbindlich geplant?

a. Wann ist mit einer verbindlichen Planung der Umbaumaßnahmen zu rechnen?

Die Planung für den Umbau des Bahnhofes ist verbindlich, sobald diese durch das EBA genehmigt ist. Grundsätzlich ist der Baubeginn erst nach Genehmigung des Vorhabens und der dazugehörigen Mittelfreigabe zulässig. Eine Genehmigung liegt aus technischen Gründen noch nicht vor. Der Zeitplan ist davon bislang nicht berührt.

b. Wer plant die Umbaumaßnahmen federführend?

Die DB AG.

c. Führt die Unverbindlichkeit der bisherigen Planungen zu einer Verzögerung der laufenden und geplanten Baumaßnahmen?

Siehe Antwort zu 2. a.

3. Die Lärmschutzinitiativen schlagen eine regionale Neuaufteilung der Lärmschutzwände vor, um zu erreichen, dass die Wände links und rechts des Barmbeker Bahnhofs bereits 2010 gebaut werden können.

Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde diesen Vorschlag?

a. Unterstützt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde diesen Vorschlag?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

b. Welche Vorschläge hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, um zumindest einen Teil der geplanten Lärmschutzwände bereits 2010 errichten zu können?

c. Welche Vorschläge hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, um die Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner bis zum Bau der Lärmschutzwände zu begrenzen?

Der Großteil der Wände wird zeitnah realisiert. Der Bau von einzelnen Teilabschnitten der Lärmschutzwand Hellbrookstraße ­ Bramfelder Straße würde mehrere Vergabeverfahren erfordern, was nach Einschätzung der DB AG zwangsläufig zu Kostensteigerungen führt. Der gebotene wirtschaftliche Umgang mit Bundesmitteln stehe einer derartigen Maßnahmenteilung entgegen. Kostenmehrungen würden auch zu einem negativen Kosten-Nutzen-Index führen und die Förderfähigkeit der Lärmschutzwand insgesamt gefährden. Der Vorschlag ist deshalb nicht umsetzbar. Aufgrund der beschriebenen Situation werden keine Möglichkeiten gesehen, in diesem Abschnitt vor dem Bau der Lärmschutzwand anderweitige Schallschutzmaßnahmen zu ergreifen.

4. Welche konkreten Lärmschutzmaßnahmen sind für die an der Güterumgehungsbahn gelegenen Kitas Pinelsweg, Rübenkamp 15 und „Rübe 1-2-3" bis zum Bau der Lärmschutzwände und der Brückenentdröhnung geplant?

Die Kindertagesstätten Pinelsweg und Rübenkamp 15 liegen im Bereich der von der DB AG vorgesehenen Schallschutzwände. An der Kindertagesstätte Rübenkamp 123 sind keine Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen, da die Belastung durch die Güterumgehungsbahn ohne Lärmschutzwände deutlich unter dem Sanierungswert von 65 dB (A) der DB AG liegt und die Einwirkungen der Straße Rübenkamp durch diese Lärmschutzwand nicht reduziert werden könnten. Zur Brückenentdröhnung siehe Antwort zu 1. a. und 1. c.