Zukunft des Hamburger Berufsbildungszentrums (HBZ)

Der Senat hat nach mir vorliegenden Informationen entschieden, das Hamburger Berufsbildungszentrum (HBZ e.V.) mit dem Ausbildungsbereich Jugend und Beruf der Stiftung Berufliche Bildung (SBB) zusammenzuführen.Damit wird ein erfolgreicherTräger umstrukturiert, der von besonderer Bedeutung für die Ausbildung benachteiligter Jugendlicher ist. Angesichts der Krise in der beruflichen Ausbildung hat die Ausbildung von benachteiligten Jugendlichen einen sehr hohen Stellenwert. Hamburg hat in diesem Bereich bisher vorbildliche Arbeit geleistet.

Kritische Stimmen sehen nun diese Arbeit durch die bevorstehende Fusion gefährdet.

Daher frage ich den Senat:

1. Wie beurteilt der Senat die bisherige Arbeit des HBZ e.V.?

2. Der Ausbildungsbereich der SBB umfasst berufsorientierende und berufsvorbereitende Maßnahmen, darüber hinaus außerbetriebliche Ausbildung.Wie beurteilt der Senat die bisherige Arbeit des Jugendbereiches der SBB?

Beide Träger haben in der Vergangenheit durch Maßnahmen der Berufsvorbereitung und der außerbetrieblichen Berufsausbildung dazu beigetragen, benachteiligte Jugendliche in duale Ausbildung bzw. in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Im Zuge der quantitativen wie qualitativen Weiterentwicklung dieser Bereiche stehen beide Träger vor der Aufgabe, durch Reorganisation und Umstrukturierung mit den aktuellen Entwicklungen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Schritt zu halten.

3. Die Ausbildung benachteiligter Jugendlicher bietet Jugendlichen mit individuellen und sozialen Benachteiligungen, die über keinen oder nur einen schwachen Hauptschulabschluss verfügen, oft die letzte Chance zum Eintritt in das Berufsleben. Die für diese Zielgruppe notwendige Differenzierung des Ausbildungsplatzangebots wird über die BÜE/HAPTräger und die Träger der Jugendberufshilfe in Hamburg erreicht. Die vor einigen Monaten von der BSJB veranlasste Evaluation des Hamburger Ausbildungsprogramms gibt darüber Aufschluss. Was sind die wichtigsten Ergebnisse dieser Evaluation?

Eine abschließende Bewertung der Ergebnisse der genannten Evaluation ist noch nicht erfolgt.

4. Mit der Fusion entsteht ein Monopolbetrieb mit über 700 Ausbildungsplätzen.Widerspricht ein solcher Betrieb nicht dem Anspruch an eine lebendige Trägervielfalt?

Gegenwärtig umfasst das Angebot beider Träger zusammen 388 Ausbildungsplätze; in dieser Zahl sind 45 Plätze aus dem Sonderprogramm des Bundes zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit enthalten. Insgesamt gibt es in Hamburg derzeit etwa 2800 außerbetriebliche Ausbildungsplätze, darunter etwa 400 aus dem genannten Sonderprogramm. Angesichts dieser Relation ist der Begriff „Monopolbetrieb" nicht angemessen. Im Übrigen hat das Arbeitsamt die Berufsvorbereitung und -ausbildung im Sinne einer „Förderkette" ­ bestehend aus Teilnehmerdiagnose und Berufsorientierung, Berufsvorbereitung, Berufsausbildung, Ausbildungsbegleitung ­ neu strukturiert mit der Folge, dass künftig bei der Vergabe von Ausbildungsmaßnahmen diejenigen Einrichtungen bevorzugt werden, die möglichst viele Teile dieser „Förderkette" anbieten können. Das HBZ kann eine solche Angebotsstruktur nur eingeschränkt gewährleisten.

5. Hamburg trägt den wesentlichen Anteil der Kosten für das HBZ. Das Amt Berufliche Bildung der BSJB finanziert ca. 65 Prozent der Gesamtkosten, 35 Prozent trägt das Arbeitsamt Hamburg. Die Finanzierung des Jugendbereiches der SBB erfolgt überwiegend durch die Arbeitsverwaltung, zum geringeren Teil durch die BSJB. Der maßgebliche Einfluss der Stadt auf das HBZ drückt sich auch in dessen Satzung aus, nach der „Beschlüsse, die die Interessen der Freien und Hansestadt Hamburg berühren, ... nur wirksam (werden), wenn auch der Vertreter der Freien und Hansestadt Hamburg zugestimmt hat." Warum gibt die BSJB ihren eigenen Träger der Benachteiligtenausbildung zugunsten eines hauptsächlich nach Rentabilitätsprinzipien privatrechtlich organisierten Trägers auf?

Beide Träger sind in privatrechtlicher Form organisiert.

6. Zieht sich die BSJB damit nicht langfristig aus der Benachteiligtenausbildung zurück?

Nein.

7. Wie sieht der Senat die Zukunft der Ausbildung für Benachteiligte in Hamburg? Besteht mit der Privatisierung öffentlicher Bildungsträger noch die Gewähr, Qualitätsstandards des Hamburger Ausbildungsplatzprogramms (HAP) und des Arbeitsamts zu sichern? (Teilnehmerzahlen pro Mitarbeiter/in, Vielfalt der pädagogischen Qualifikationen des Personals usw.)?

Die Zusammenführung beider Träger soll sowohl den Erhalt der vorhandenen Ausbildungsplätze als auch eine fachlich qualifizierte Aufgabenwahrnehmung bei verbesserter Rentabilität ermöglichen.