Kostenermittlung für den Bau der Elbphilharmonie

Betreff: Kostenermittlung für den Bau der Elbphilharmonie (II)

In der Machbarkeitsstudie zum Bau der Elbphilharmonie wird auf Seite 74 ausgeführt: „Der Generalplaner hat mit Datum vom 22.04.2005 die zur Vorplanung gehörige Kostenschätzung vorgelegt. Diese endet bei einer Gesamtsumme für die Baukosten und Baunebenkosten von rund 196 Mio. zzgl.

MwSt. Diese Kostenschätzung ist nach den Kostengruppen der DIN 276 gegliedert und in insgesamt 5 Bereiche aufgeteilt." In der Antwort des Senats (Drs. 19/6351) vom 8. Juni 2010 wurde auf die Frage, ob der Generalplaner eine Kostenschätzung erstellt hat, ausgeführt: „Nein. Es wurde eine vorgezogene Kostenberechnung im Zuge der Entwurfsplanung durchgeführt, die einen höheren Detaillierungsgrad aufweist."

Ich frage daher den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH (ReGe) wie folgt:

1. Wurde vom Generalplaner eine Kostenschätzung nach DIN 276 erstellt?

Nein. Der Generalplaner hat für die Machbarkeitsstudie mit Datum vom 22. April 2005 eine sogenannte vorgezogene Kostenberechnung vorgelegt, die einen höheren Detaillierungsgrad als eine Kostenschätzung nach DIN 276 aufweist, siehe hierzu auch Drs. 19/6351. Der Generalplaner hat in seinen Erläuterungen diese Unterlage auch als „Kostenschätzung" bezeichnet. Diese ist in die Machbarkeitsstudie übernommen worden.

a. Wenn ja, wann und auf welcher Plangrundlage?

Entfällt.

2. In welche Kostengruppen nach DIN 276 wurde die Kostenschätzung der Generalplaner gegliedert?

3. In welche „5 Bereiche" wurde die Kostenschätzung aufgeteilt?

Die sogenannte vorgezogene Kostenberechnung (siehe Antwort zu 1.) ist in die sieben Kostengruppen der DIN 276 aufgegliedert und in die Bereiche Parkhaus, Konzert, Gastronomie/Konferenz, Hotel und Wohnen unterteilt.

4. Wurde die Kostenschätzung des Generalplaners vom Büro ASSMANN BERATEN + PLANEN GmbH (Hamburg) überprüft?

Ja.

a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Zu den Ergebnissen siehe Machbarkeitsstudie, Anlage zur Drs. 18/2570.