Altersstruktur und Lebensarbeitszeit bei der Polizei, Feuerwehr und Strafvollzug

Mit Blick auf die bereits angelaufene öffentliche Debatte und im Nachgang auf die insoweit nicht ganz klare Regierungserklärung des Bürgermeisters fragen wir den Senat:

1. Inwieweit kann der Senat eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Vollzugskräfte von

a. Polizei

b. Feuerwehr

c. Strafvollzug für diese Legislaturperiode definitiv ausschließen? Wie ist der Stand der Überlegungen? (Bitte begründen.)

Der Senat wird sich gegebenenfalls mit dieser Frage im Zuge der Konkretisierung der Konsolidierungsverpflichtungen der Behörden befassen.

2. Wie viele Polizeibeamtinnen/-beamte leisten derzeit Wechselschichtdienst, wie stellt sich deren Altersstruktur dar und wie wird sich diese bis Ende 2015 voraussichtlich entwickeln?

3. Wie viele Polizeibeamtinnen/-beamte leisten derzeit Schichtdienst, wie stellt sich deren Altersstruktur dar und wie wird sich diese bis Ende 2015 voraussichtlich entwickeln?

Insgesamt 3.751 Personen beziehen eine Schicht- beziehungsweise Wechselschichtzulage (Stand 30. April 2010).

Eine weitergehende Differenzierung dieser Personen entsprechend der Fragestellung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

Im Übrigen ist eine Prognose über die künftige Altersstruktur der Schichtdienstleistenden und ihrer individuellen Schichtdiensttauglichkeit nicht möglich.

4. Können auch über 60-jährige Polizeibeamtinnen/-beamte noch uneingeschränkt Schichtdienst und Wechselschichtdienst leisten?

Wenn ja, warum und unter welchen Voraussetzungen?

Grundsätzlich können auch Beschäftigte über 60 Jahre Schichtdienst, Wechselschichtdienst oder Dienst in operativen Einheiten leisten, sofern der Personalärztliche Dienst keine gesundheitlichen Einschränkungen feststellt.

5. Wie viele Polizeibeamtinnen/-beamte leisten derzeit Dienst in operativen Einheiten im Außendienst (zum Beispiel im MEK) mit regelmäßig wechselnden Arbeitszeiten und Arbeitsorten Wechselschichtdienst, wie stellt sich deren Altersstruktur dar und wie wird sich diese bis Ende 2015 voraussichtlich entwickeln?

Siehe Antwort zu 2.

6. Können auch über 60-jährige Polizeibeamtinnen/-beamte noch uneingeschränkt Dienst in diesen Einheiten leisten?

Wenn ja, warum und unter welchen Voraussetzungen?

Grundsätzlich können auch Beschäftigte über 60 Jahre Schichtdienst, Wechselschichtdienst oder Dienst in operativen Einheiten leisten, sofern der Personalärztliche Dienst keine gesundheitlichen Einschränkungen feststellt.

7. Wie viele Feuerwehrbeamtinnen/-beamte leisten derzeit inwieweit Schicht- beziehungsweise Wechselschichtdienst, wie stellt sich deren Altersstruktur dar und wie wird sich diese bis Ende 2015 voraussichtlich entwickeln?

Insgesamt 1.836 Personen beziehen eine Schicht- beziehungsweise Wechselschichtzulage (Stand Juni 2010).

Eine weitergehende Differenzierung dieser Personen entsprechend der Fragestellung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

Im Übrigen ist eine Prognose über die künftige Altersstruktur der Schichtdienstleistenden und ihrer individuellen Schichtdiensttauglichkeit nicht möglich.

8. Können auch über 60-jährige Feuerwehrbeamtinnen/-beamte noch uneingeschränkt Schichtdienst und Wechselschichtdienst leisten?

Wenn ja, warum und unter welchen Voraussetzungen?

Grundsätzlich können auch Beschäftigte über 60 Jahre Schichtdienst, Wechselschichtdienst oder Dienst in operativen Einheiten leisten, sofern der Personalärztliche Dienst keine gesundheitlichen Einschränkungen feststellt.

9. Wie viele Strafvollzugsbedienstete leisten derzeit inwieweit Schicht- beziehungsweise Wechselschichtdienst, wie stellt sich deren Altersstruktur dar und wie wird sich diese bis Ende 2015 voraussichtlich entwickeln?

Derzeit leisten 545 Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe I, Fachrichtung Justizdienst, Laufbahnzweig Strafvollzugsdienst, Schichtdienst und Wechselschichtdienst.

Im Übrigen ist eine Prognose über die künftige Altersstruktur der Schichtdienstleistenden und ihrer individuellen Schichtdiensttauglichkeit nicht möglich.

10. Können auch über 60-jährige Strafvollzugsbedienstete noch uneingeschränkt Schichtdienst und Wechselschichtdienst leisten?

Wenn ja, warum und unter welchen Voraussetzungen?

Grundsätzlich können auch Beschäftigte über 60 Jahre Schichtdienst, Wechselschichtdienst oder Dienst in operativen Einheiten leisten, sofern der Personalärztliche Dienst keine gesundheitlichen Einschränkungen feststellt.

11. Im Kontext von (Lebens-)Arbeitszeitregelungen beziehungsweise -verlängerungen wird von ­ derartige Maßnahmen befürwortenden ­ Haushältern in Bund und Ländern häufig von einer sogenannte Effizienzrendite gesprochen. Welche „Effizienzrendite" ergibt unter welchen Voraussetzungen ein beziehungsweise zwei Jahr/-e Lebensarbeitszeitverlängerung

a. für Polizeivollzugsbeamte (bitte in Stellen beziehungsweise VZÄ angeben)? Wie und mit welchen Parametern berechnet sich diese „Effizienzrendite" jeweils?

b. für Feuerwehrbeamte (bitte in Stellen beziehungsweise VZÄ angeben)? Wie und mit welchen Parametern berechnet sich diese „Effizienzrendite" jeweils?

c. für Strafvollzugsbedienstete (bitte in Stellen beziehungsweise VZÄ angeben)? Wie und mit welchen Parametern berechnet sich diese „Effizienzrendite" jeweils?

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.