Wachalltag der Feuerwehrleute

Meldungen der Fachpresse zufolge (Bettina Gorißen: „Unbeachtete Gefahren", in Informationen für Beamtinnen und Beamte, DGB, 12/99, Seite 3) werden Berufsfeuerwehrleute (BFwLeute), laut Erhebungen aus Frankfurt a.M. und Dortmund, im Wachalltag durch die räumliche Enge der Unterbringung in den Feuerwachen unnötigen psychischen Belastungen ausgesetzt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Die von der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main, Fachbereich Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie, erstellte Studie über Gesundheitsförderung bei Berufsfeuerwehren ist auch der Feuerwehr Hamburg übersandt worden.

In Zusammenarbeit mit Frau Bettina Gorißen ist diese Studie mit dem dazugehörigen Fragebogen im April 1999 an den Feuer- und Rettungswachen verteilt worden. Die Fragebogenaktion wird erst in 2001 abgeschlossen sein.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Gibt es eine gleichartige oder ähnliche Erhebung für den Bereich der Berufsfeuerwehr der Freien und Hansestadt Hamburg (BFw-FHH)?

Wenn ja, zu welchen Ergebnissen hat die Erhebung geführt und wie wurde sie umgesetzt?

Wenn nein, sind dem Senat die Ergebnisse der in dem oben genannten Artikel erwähnten Erhebung bekannt?

Wenn nein, warum nicht?

Erachtet es der Senat als notwendig, die neuen Erkenntnisse dieser Erhebung auch für den Bereich der Unterbringungsformen in den Wachen der BFw-FHH anzuwenden?

Wenn ja, mit welchen finanziellen Mitteln und in welcher zeitlichen und räumlichen Abfolge?

Wenn nein, warum nicht?

Siehe Vorbemerkung.

2. Wie viele dienstbereite BFw-Leute müssen sich in einer Feuerwache einen Aufenthaltsraum teilen?

Ein Aufenthaltsraum wird von durchschnittlich 6,43 Feuerwehrleuten genutzt. An den Feuer- und Rettungswachen sind in der Regel mindestens ein großer Aufenthaltsraum, ein Lese- bzw. Fernsehraum sowie ein Raucher- bzw. Nichtraucherraum vorhanden. Für die Bemessung der vorhandenen Quadratmeter pro Person wird die maximale Mitarbeiterstärke pro Dienstschicht einer Dienststelle angenommen. Darin enthalten ist das Personal der Rettungswagen- und Notarztwagenaußenstellen sowie der Löschbootstationen, die ihren Dienst aber nicht an der Feuer- und Rettungswache versehen.

Kommt es hierbei zu Unterschreitungen der Mindestanforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)? Nein.

Wenn ja, in welchen Feuerwachen?

Entfällt.

Wenn nein, wieviel Quadratmeter stehen durchschnittlich den BFw-Leuten in Hamburg pro Frau/Mann in den Aufenthalts- als auch Schlafräumen zur Verfügung bzw.müssen den BFw-Leuten pro Frau/Mann laut ArbStättV zur Verfügung gestellt werden (Angaben bitte getrennt nach Art der Räume sowie Ist- und Sollzustand aufführen)?

Im Bereich der Aufenthaltsräume (Tages-, Lese-, Fernseh- und Raucherräume) stehen an den Feuerund Rettungswachen im Durchschnitt 5,94 m2 pro Frau/Mann zur Verfügung. Im Bereich der Ruheräume sind es je Mitarbeiter/in im Durchschnitt 2,49 m2.

In der Arbeitsstättenverordnung werden unter § 29 lediglich Pausenräume behandelt. Die dort angegebenen 1 m2/Person sind nicht Grundlage für die Berechnung von Aufenthaltsräumen an Feuer- und Rettungswachen.

Wie viele BFw-Leute müssen sich durchschnittlich einen Schlafraum teilen, und wie hoch ist die Belegungszahl des kleinsten bzw. größten Schlafraumes der BFw-FHH, bzw. gibt es in diesem Zusammenhang Standardgrößen?

Wenn ja, welcher Art sind diese Standardgrößen?

Rechnerisch teilen sich im Durchschnitt 1,89 Mitarbeiter/innen einen Ruheraum.Von den insgesamt 197

Ruheräumen sind 36 Einbettzimmer und lediglich drei Zimmer mit je sechs Betten ausgestattet. Diese Räume werden jedoch in der Regel nicht komplett belegt, da an allen Dienststellen mehrere Ruheräume vorhanden sind.

Als Standardgröße sind an den Feuer- und Rettungswachen Ruheräume mit zwei und drei Betten vorhanden.

3. Welche Art von Signal (z.B. Glocke, Sirene usw.) erhalten die BFw-Leute bei Alarm, insbesondere bei nächtlichem Alarm?

Die Alarmierung der Einsatzkräfte erfolgt über akustische (Lautsprecher) und optische (Lampen und Tableaus) Einrichtungen.

Die akustische Alarmierung wird durch Lautsprecher und eine spezielle Tonfolge für jedes Fahrzeug (z.B. Rettungswagen) oder jede Fahrzeugeinheit (z.B. Löschzug) gesondert durchgeführt.

Die optische Alarmierung wird durch das automatische Anschalten der Beleuchtungseinrichtungen in den Räumen der Feuer- und Rettungswache ausgelöst.

In dem Zeitraum von 22 bis 6 Uhr wird eine Umschaltung auf Nachtalarmierung vorgenommen.Während des Nachtalarmzeitraums wird durch die Selektivalarmierung nur in den Räumen die Alarmierungseinrichtung aktiviert, in denen sich das fahrzeugbezogene Personal aufhält. In den Ruheräumen schaltet sich bei einem Alarm zunächst das sogenannte Alarmlicht an. Diese Beleuchtung ist, soweit sie als Leuchtstofflampe ausgeführt ist, mit einer elektronischen Vorschalteinrichtung versehen, so dass ein Flackern beim Einschalten der Lampe nicht auftritt. Mit dem Alarmlicht werden auch die Verkehrswege (Flure, Treppen, Fahrzeughallen) innerhalb der Wache ausgeleuchtet. Nach dem Alarmlicht erfolgt die akustische Fahrzeugalarmierung über einen Raumlautsprecher.

4. Hat der Senat Erkenntnisse darüber, ob BFw-Leute eine insgesamt geringere Lebenserwartung als der Durchschnitt der Bürgerinnen und Bürger haben (z.B. die Pensionierungsgrenze nicht erreichen)? Nein.

Es befindet sich eine „Studie zur Bestimmung der Lebenserwartung Hamburger Feuerwehrleute" inVorbereitung, die untersuchen soll, ob dieser Personenkreis eine verkürzte Lebenserwartung im Vergleich zum Durchschnitt der männlichen Bevölkerung hat.

Die Studie wird derzeit konzipiert von dem Arbeitsmedizinischen Dienst beim Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg, der Arbeitsgruppe Epidemiologie der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem Institut für medizinische Datenverarbeitung und Mathematik der Universität Hamburg in Zusammenarbeit mit der Behörde für Inneres ­ Feuerwehr ­.

5. Hat der Senat Erkenntnisse darüber, ob ein Großteil der BFw-Leute eine geringere als die festgelegte Lebensarbeitszeit absolvieren (vorzeitig in den Ruhestand gehen z. B. durch Invalidität)? Ja.

6. Zu 4. und 5.: Wenn nein, warum nicht?

Entfällt.

7. Zu 4. und 5.: Wenn ja, bitte die Angaben in Prozenten, bezogen auf die demographische Entwicklung und in den absoluten Zahlen der letzten fünf Jahre.

Die gesetzliche Altersgrenze ist für Feuerwehrbeamtinnen und -beamte auf das 60. Lebensjahr festgesetzt. In den zurückliegenden fünf Jahren wurden insgesamt 112 Beamte vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.

Und zwar: 1994 20 Beamte (0,8 Prozent von 2372 Einsatzkräften) 1995 27 Beamte (1,2 Prozent von 2319 Einsatzkräften) 1996 23 Beamte (1,0 Prozent von 2302 Einsatzkräften) 1997 25 Beamte (1,1 Prozent von 2195 Einsatzkräften) 1998 17 Beamte (0,8 Prozent von 2165 Einsatzkräften).

8. Gibt es über diesen Zusammenhang ähnliche Erhebungen auf anderer als der erwähnten Datenbasis?

9. Zu 8.: Wenn ja, welche und mit welchen Ergebnissen?

Weitere Erhebungen sind nicht bekannt.