Tempo 30 vor Schulen, hier: Schule Ratsmühlendamm in Fuhlsbüttel

Wie der Senat mitgeteilt hat, ist seit 1994 für die meisten an Hauptverkehrsstraßen liegenden allgemeinbildenden Schulen im unmittelbaren Schulbereich eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angeordnet worden.

Allerdings gibt es weiterhin allgemeinbildende Schulen, in deren Schulbereich bislang keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angeordnet worden ist.

Nachdem der Senat in den Antworten auf meine Anfragen zur Notwendigkeit der Einführung vom Tempo 30 vor der Bugenhagenschule (Drs. 19/33 und 19/171) die Voraussetzungen zunächst verneint hatte, ist dort mittlerweile eine Tempo-30-Regelung eingeführt worden.

Für die Grundschule Ratsmühlendamm in Fuhlsbüttel gilt in der Straße Fuhlsbütteler Damm weiter Tempo 50, obwohl die Straße von vielen Schulkindern überquert wird, die den Durchgang zur Schule in Höhe der Hausnummer Fuhlsbütteler Damm 115 nutzen.

Ich frage den Senat:

1. Kommt nach den in den Drucksachen genannten Kriterien die Anordnung von Tempo 30 im Fuhlsbütteler Damm in Betracht?

2. Wenn nein, warum nicht, insbesondere, inwieweit unterscheidet sich die Situation von der Bugenhagen-Schule und von der Situation vor der Ohkamp-Grundschule am Hummelsbütteler Kirchenweg?

Nein. Der Hauptzugang zur Schule befindet sich im Ratsmühlendamm innerhalb einer Tempo-30-Zone. Am Fuhlsbütteler Damm befinden sich eine Feuerwehrzufahrt mit einem verschlossenen Tor und der Zugang zum Hort. Der Gehweg am Schulgelände ist mit einem Fußgängerschutzgitter gesichert. Die Fahrzeugführer werden mit Verkehrszeichen 136 („Kinder") zu erhöhter Aufmerksamkeit aufgefordert. Die Voraussetzungen zur Einrichtung einer „Tempo 30 vor Schulen-Regelung" liegen hier nicht vor.

Im Hummelsbütteler Kirchenweg befindet sich ein von vielen Schülern benutzter Nebeneingang zur Schule Ohkamp. Daher wurde hier eine „Tempo 30 vor SchulenRegelung" angeordnet.

In der Alsterdorfer Straße wurde bei Einrichtung der neuen Grundschule in der Alsterdorfer Straße 523 eine „Tempo 30 vor Schulen-Regelung" angeordnet. Das Schulgelände grenzt unmittelbar an die Alsterdorfer Straße. Zufahrt und Eingang zum Schulgelände münden direkt in die Alsterdorfer Straße. Die Regelung erstreckt sich entlang der Alsterdorfer Straße zwischen der Rathenaustraße und der ElisabethFlügge-Straße und umfasst auch das nördliche Umfeld der Bugenhagen-Schule, bei der aufgrund des weit von der Alsterdorfer Straße entfernten Schulgeländes die örtlichen Voraussetzungen für eine eigenständige „Tempo 30 vor Schulen-Regelung" nach wie vor nicht vorliegen.

3. Wie viele und welche Verkehrsunfälle hat es in der Straße Fuhlsbütteler Damm einschließlich der Kreuzungsbereiche zum Ratsmühlendamm und der Kreuzung Suhrenkamp/Olendörp/Am Hasenberge/Fuhlsbütteler Damm beziehungsweise Röntgenstraße) seit dem Jahr 2000 gegeben?

Bitte nach Jahr und Unfallart und insbesondere Kindern als Betroffenen angeben.

In den letzten zehn Jahren wurden im bezeichneten Streckenabschnitt 104 Verkehrsunfälle polizeilich registriert, davon sieben Unfälle mit beteiligten Kindern:

4. Sind die Unfälle und ist die Unfalllage in die Beurteilung (gegebenenfalls das Verkehrslagebild) mit einbezogen worden?

5. Welche weiteren einzelnen Erkenntnisse und Ereignisse fließen in die Beurteilung mit ein? Bitte jeweils so konkret wie möglich angeben.

Ja. Bei der umfassenden Beurteilung des Verkehrslagebildes werden zudem örtliche Besonderheiten, vorhandene gesicherte Querungsmöglichkeiten, sonstige Sicherungsmaßnahmen, Erkenntnisse aus der Beobachtung von Verkehrsabläufen beziehungsweise aus der Verkehrsüberwachung sowie Beschwerden, Forderungen und Hinweise aus der Bevölkerung berücksichtigt.