Modernisierung des Hamburger Umweltzentrums Karlshöhe

1. Anlass

Der Senat hat am 23. Oktober 2007 mit Drucksache 18/7235 die Bürgerschaft über die geplante Modernisierung des Hamburger Umweltzentrums Karlshöhe unterrichtet. Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 7. Februar 2008 ein Ersuchen an den Senat beschlossen (Drucksache 18/7827), von der in der Drucksache 18/7235 dargestellten Absicht, den Betrieb und die Modernisierung des Hamburger Umweltzentrums der Internationalen Gartenschau (IGS) zu übertragen, Abstand zu nehmen und stattdessen eine „Hamburger Klimaschutzstiftung" zu gründen, die das Hamburger Umweltzentrum modernisieren und betreiben solle.

Der Senat unterrichtet die Bürgerschaft hiermit über die Gründung der Hamburger Klimaschutzstiftung und den in der Zwischenzeit erreichten Stand.

2. Gründung der „Hamburger Klimaschutzstiftung"

Am 3. März 2008 wurde die Hamburger Klimaschutzstiftung als Stiftung bürgerlichen Rechts errichtet und damit zugleich der erste Stiftungsvorstand bestellt. Die Satzung der Hamburger Klimaschutzstiftung ist als Anlage 1 angefügt.

Am 27. Oktober 2008 wurden die Mitglieder des Stiftungsrates zum 1. November 2008 offiziell bestellt. Die Aufstellung der Mitglieder von Stiftungsvorstand und Stiftungsrat ist als Anlage 2 angefügt.

Damit ist die Gründungsphase erfolgreich abgeschlossen.

Zweck der Hamburger Klimaschutzstiftung ist die Förderung der Bildung, des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes sowie von Kunst und Kultur ausgerichtet am Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

a. die Entwicklung des Hamburger Umweltzentrums Karlshöhe zu einer Schulungs- und Fortbildungsstätte zu den Themen Natur, Energie und Klimaschutz sowie dessen dauerhaften Betrieb,

b. Projekte, die Hamburger Bürgerinnen und Bürger für Klimaschutz und einen nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen sensibilisieren,

c. Informations- und Bildungsmaßnahmen, die über umweltfreundliches und energiesparendes konkretes Alltagshandeln informieren und zu Verhaltensänderungen motivieren und

d. die Initiierung und Durchführung von Projekten und Maßnahmen der Klima- und Umweltbildung.

Projekte und Maßnahmen nach Buchstaben b. bis d. können beispielsweise Exkursionen zu Naturschutzgebieten und Handreichungen für Lehrkräfte zum Klimaschutz sein.

e. die Durchführung kultureller Veranstaltungen, wie z.B. Konzerte und Lesungen.

Der Stiftungsvorstand besteht zurzeit aus drei Personen, die ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben. Die erste Amtszeit beträgt drei Jahre (Vorsitz: vier Jahre). Der Vorstand leitet und verwaltet die Stiftung und bedient sich einer hauptamtlichen Geschäftsführung und Geschäftsstelle.

Der Stiftungsrat besteht zurzeit aus zehn Mitgliedern. Er überwacht die Geschäftsführung durch den Vorstand und achtet insbesondere darauf, dass der Vorstand für die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks und den Erhalt des Stiftungsvermögens sorgt. Der Stiftungsrat beruft die Vorstandsmitglieder nach Ablauf der ersten Amtszeit.

Die Mitwirkung von Verbänden und des Bezirksamtes Wandsbek im Stiftungsrat wurde gestärkt. So wurden für den Stiftungsrat Personen aus Umwelt- und Naturschutzorganisationen bestellt, die hamburg- und bundesweit aktiv sind und eine hohe Klima- und Umweltkompetenz sowie umweltpädagogische Fachkompetenz mitbringen. Darüber hinaus hat 2009 ein neuer „Beirat" seine Arbeit aufgenommen. In diesem Gremium sind Vereine und Verbände vertreten, die sich ehrenamtlich im Hamburger Umweltzentrum engagieren und/oder sich im Stadtteil für das Umweltzentrum einsetzen. Der Beirat soll den Vorstand der Stiftung und den Geschäftsführer beraten.

Das Grundstück des Umweltzentrums bleibt im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg; es wird der Hamburger Klimaschutzstiftung zum symbolischen Pachtzins von 1,­ Euro/Jahr zur Verfügung gestellt (vgl. Haushaltsbeschluss 2009/2010 Artikel 22, Nr. 3).

Die entstehenden Gründungskosten einschließlich des notwendigen Stiftungskapitals in Höhe von 50.000 Euro wurden aus dem Titel 6800.684.40 „Zuschüsse für Betrieb und Unterhaltung des Hamburger Umweltzentrums Karlshöhe" finanziert.

Wegen des unmittelbaren thematischen Bezugs zu den Zielen des Hamburger Klimaschutzkonzeptes wurde der Kapitalstock der Stiftung um 500.000 Euro aus dem mit der „Hamburger Klimaschutzkonzept" zur Verfügung gestellten Finanzvolumen in 2008 aufgestockt. Die Erlöse aus dieser ersten Zustiftung werden dem Stiftungskapital zugeführt, so dass langfristig ein Kapitalstock aufgebaut wird.

3. Aktueller Sachstand

Nach Unterrichtung der Bürgerschaft durch die Drucksache 18/7235 wurde die Konzeption mit den unten dargestellten Ergebnissen optimiert; dies führte zu einer Verzögerung in der Unterrichtung der Bürgerschaft.

Das Verkehrskonzept des Hamburger Umweltzentrums wurde in einigen Punkten weiterentwickelt. Die Parkplatzsituation wurde optimiert. Die aktuelle Planung sieht die Schaffung eines zweigeteilten Parkplatzes mit 49 Stellplätzen vor: Parallel zur Straße Karlshöhe werden nahe am Zaun im nördlichen Bereich der Streuobstwiese 20 Stellplätze und an der südlichen Zufahrt bis zum Knick 29 Stellplätze geschaffen. Die Nutzung des südlichen Teils wird jedoch nur eingeschränkt bis 22 Uhr möglich sein. Dadurch wurde der Eingriff in die Streuobstwiese auf das unausweichliche Maß beschränkt. Durch eine veränderte Oberflächengestaltung wird außerdem die Versiegelung vermindert. Für größere Veranstaltungen am Wochenende besteht darüber hinaus eine Absprache mit der benachbarten Grundschule Karlshöhe, sodass auf dem Schulparkplatz weitere 30 Plätze genutzt werden können. Die Situation für den Fahrradverkehr wurde in der Planung verbessert. So ist die Installation von rund 100 Fahrradabstellmöglichkeiten auf dem Gelände des Umweltzentrums geplant. Das Konzept „Gläsernes Umwelttechnik-Haus" wurde konkretisiert.

Es ist vorgesehen, dass die innovativen Energieversorgungs- und Abwasserbehandlungsanlagen in einem eigenen Gebäude untergebracht und öffentlichkeitswirksam demonstriert werden. Die Finanzierung des Gläsernen Umwelttechnik-Hauses wird von E.on Hanse Wärme und der Hamburger Stadtentwässerung (HSE)/Hamburg Wasser übernommen.

Aus dem Konjunkturprogramm II der Bundesregierung konnten für Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

Eine externe baufachliche Prüfung ergab, dass die Modernisierung im Rahmen der in der Drucksache 18/7235 aufgeführten Gesamtkosten von 5.520.000,­ Euro ausgeführt werden kann. Die geplanten Leistungen wurden inzwischen größtenteils ausgeschrieben und vergeben. Mit den Baumaßnahmen wurde im April 2010 begonnen. Voraussichtlich im Sommer 2011 soll das Gebäude fertig gestellt und die neue Ausstellung „jahreszeit@hamburg" (Arbeitstitel) eröffnet werden.

Die Modernisierung des Hamburger Umweltzentrums wirkt sich auch auf die Vermögenslage aus. Die aus dem Konjunkturprogramm II der Bundesregierung erhaltenen Mittel für Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz i.H.v. 144.000 Euro sind als Sonderposten zu passivieren und in gleicher Höhe als geleistete Investitionszuwendung zu aktivieren. Der Sonderposten ist über die Nutzungsdauer der Anlage aufzulösen, soweit eine zeitliche Bindung im Zuwendungsbescheid festgelegt ist. Die Abschreibung und die Auflösung des Sonderpostens sind ergebnisneutral.

Die Behörde für Schule und Berufsbildung unterstützt die Arbeit der Stiftung durch die Abordnung einer Lehrkraft und die Bereitstellung finanzieller Mittel in Höhe einer weiteren Stelle ab 1. August 2010. Die abgeordnete Lehrkraft wird in Zusammenarbeit mit dem Projekt Klimaschutz an Hamburger Schulen Bildungsangebote für Schülerinnen und Schüler entwickeln und die Kooperation mit Schulen, Hochschulen, Unternehmen und weiteren externen Partnern organisieren und begleiten.

Die Hamburger Klimaschutzstiftung hat eine Ausstellung zur Modernisierung und zum Ausbau des Umweltzentrums erstellt, die bei öffentlichen Veranstaltungen gezeigt wird.

Darüber hinaus wurden und werden ­ auch auf Anfrage ­ Informationsveranstaltungen für spezielle Zielgruppen, Nachbarn und regionale Gremien, z. B. Stadtteilkonferenzen, durchgeführt. Im Internet können unter den beiden Adressen www.hamburger-umweltzentrum.de und www.klimaschutzstiftung-hamburg.de umfangreiche Informationen zur Modernisierung abgerufen werden. Die Öffentlichkeit wurde im Januar 2010 durch eine mehrseitige, farbige Broschüre über die Modernisierung informiert.

4. Petitum:

Der Senat bittet, die Bürgerschaft wolle von den Ausführungen dieser Drucksache Kenntnis nehmen.

Satzung der Hamburger Klimaschutzstiftung Präambel

Der Schutz und Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen ist eine notwendige Basis, um der heutigen Bevölkerung und nachfolgenden Generationen ein an Lebensqualität und Nachhaltigkeit orientiertes Leben in der Metropole Hamburg und weltweit zu ermöglichen. Angesichts des drohenden Klimawandels kommt dem Klimaschutz als globale Herausforderung eine zentrale Bedeutung zu.

Bei der Bewältigung dieser Aufgaben nimmt die Bewusstseinsbildung der Bevölkerung eine grundlegende Schlüsselposition ein. Bildung für nachhaltige Entwicklung zielt auf die Aneignung der notwendigen Kompetenzen, um die Gegenwart und die Zukunft nachhaltig gestalten zu können.

Die Stiftung Hamburger Klimaschutz sieht sich in der Verpflichtung, Bildung für Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz in Hamburg zu fördern und unterstützt entsprechende Maßnahmen und Projekte. Der Ausbau des Hamburger Umweltzentrums zum UmwelterlebnisPark Karlshöhe für den Themenkomplex Natur, Energie und Klimaschutz sowie dessen späterer Betrieb sind dabei ein zentrales Anliegen der Stiftung.

Zur Umsetzung der Stiftungszwecke strebt die Stiftung einen maßgeblichen Vermögensaufbau an. Das Stiftungskapital soll mittelfristig, in den Jahren 2008 und 2009, durch bereits in Aussicht gestellte Zustiftungen erheblich aufgestockt werden.

§ 1:

Name, Rechtsform, Sitz:

(1) Die Stiftung führt den Namen Hamburger Klimaschutzstiftung.

Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.

(2) Die Stiftung hat ihren Sitz in der Freien und Hansestadt Hamburg.

§ 2:

Stiftungszweck:

(1) Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung sind die Förderung der Bildung, des Umwelt- Natur- und Klimaschutzes sowie von Kunst und Kultur ausgerichtet am Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung.

(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

a. die Entwicklung des Hamburger Umweltzentrums Karlshöhe zu einer Schulungs- und Fortbildungsstätte zu den Themen Natur, Energie und Klimaschutz sowie dessen dauerhafter Betrieb,

b. Projekte, die Hamburger Bürgerinnen und Bürger für Klimaschutz und einen nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen sensibilisieren,

c. Informations- und Bildungsmaßnahmen, die über umweltfreundliches und energiesparendes konkretes Alltagshandeln informieren und zu Verhaltensänderungen motivieren,

d. die Initiierung und Durchführung von Projekten und Maßnahmen der Klima- und Umweltbildung.

Projekte und Maßnahmen nach Buchstaben b. bis d. können beispielsweise Exkursionen zu Naturschutzgebieten und Handreichungen für Lehrkräfte zum Klimaschutz sein.

e. die Durchführung kultureller Veranstaltungen, wie z.B. Konzerte und Lesungen.

(3) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Stiftung kann für die in den Buchstaben b. bis e. genannten Zwecke auch Mittel an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts weiterleiten.

§ 3:

Stiftungsvermögen:

(1) Die Stiftung ist mit einem Vermögen ausgestattet, dessen Höhe im Stiftungsgeschäft näher bestimmt ist.

(2) Das Stiftungsvermögen kann durch Zustiftungen des Stifters sowie Dritter erhöht werden. Werden Zuwendungen nicht ausdrücklich zum Vermögen gewidmet, so dienen sie ausschließlich und unmittelbar zeitnah den in § 2 genannten Zwecken.

(3) Das Vermögen der Stiftung ist grundsätzlich in seinem realen Wert zu erhalten. Es darf nur veräußert oder belastet werden, wenn von dem Erlös gleichwertiges Vermögen erworben wird. Umschichtungen des Stiftungsvermögens sind zulässig. Zur Erreichung des Stiftungszweckes dienen die Erträge aus der Anlage des Vermögens sowie sonstige Zuwendungen, soweit sie nicht nach Absatz 2 das Vermögen erhöhen.

(4) Den jeweiligen Bedürfnissen entsprechend kann die Stiftung ihre Erträge gemäß den Bestimmungen der Abgabenordnung ganz oder teilweise einer Rücklage (Zweckrücklage) zuführen. Die Stiftung kann im Rahmen der Bestimmungen der Abgabenordnung auch eine freie Rücklage bilden und die in die Rücklage eingestellten Mittel ihrem Vermögen zur Werterhaltung zuführen.

§ 4:

Anlage des Stiftungsvermögens:

(1) Das Stiftungsvermögen ist Zins bringend in Wertpapieren anzulegen, die nach der mit einer Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes vorzunehmenden Auswahl als sicher gelten. Dabei sollen neben Renditekriterien auch ökologische und soziale Wertvorstellungen berücksichtigt werden.

(2) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Stiftung darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.

§ 5:

Stiftungsorgane:

(1) Organe der Stiftung sind

a) der Vorstand und