Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Personalplanungsmatrix

Pos. 2: Die Planungsansätze umfassen das Steuerfachpersonal (AB-Schlüssel 753) der Finanzbehörde ­ Steuerverwaltung ­ und der Finanzämter und schließen alle Laufbahngruppen sowie vergleichbare Beschäftigte ein.

Pos. 4: Beurlaubte Bedienstete und Personen, die sich bereits in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden, wurden nicht berücksichtigt.

Pos. 4a, b: Durch veränderte Aufgabenzuordnungen zwischen Bund und Ländern sind Stellenreduzierungen in 2014 möglich.

Pos. 6: Beurlaubte Bedienstete und Personen, die sich bereits in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden, wurden nicht berücksichtigt.

Pos. 6a: Für alle altersbedingten Abgänge wurde ein Ausscheidensalter mit 65 Jahren zu Grunde gelegt. Bekannte Ruhestände wurden bereits berücksichtigt. Als altersbedingte Abgänge wurden auch Beschäftigte erfasst, die in die Freistellungsphase der Altersteilzeit treten.

Pos. 6b: Die Anzahl nicht altersbedingter Abgänge wurde aus den Erfahrungswerten der Vergangenheit (Durchschnitt der letzten drei Jahre) abgeleitet.

Pos. 8a: Die Übernahmen 2010 bis 2012 bilden die Daten aus der laufenden Ausbildung für den gehobenen und mittleren Dienst ab. Die Steuerverwaltung beabsichtigt, auch zukünftig alle geeigneten Nachwuchskräfte in die jeweilige Laufbahn zu übernehmen. Bei den Werten ab 2013 handelt es sich um Planungsdaten, die ggf. an die zukünftigen Bedarfe anzupassen sind.

Pos. 8c: Übernahmen von Steuerfachpersonal aus anderen Bundesländern sowie die Einstellung von Steuerfachpersonal für den höheren Steuerverwaltungsdienst werden als externe Einstellungen erfasst.

Pos. 8d: In 2010 sollen 96 Nachwuchskräfte für den gehobenen Dienst und 24 Nachwuchskräfte für den mittleren Dienst eingestellt werden.

In der Summe wird im gesamten Planungszeitraum mit einem Wegfall von 2,4 % der Stellen im mittleren Dienst durch Aufgabenentwicklung gerechnet (bezogen auf das Ausgangsjahr 2009). Pos. 4b : Rationalisierungen durch IT-Technik erscheinen ausgeschöpft und werden im Planungszeitraum nicht in großem Umfang erwartet. Stellenminderbedarfe werden durch die Zusammenfassung von Arbeitsbereichen und Einsparverpflichtungen erwartet. In 2014 wird die Umsetzung von ePers zu einer Einsparung von 60 Vollkräften führen.

In der Summe wird durch Rationalisierungseffekte im gesamten Planungszeitraum mit einem Wegfall von 1,3 % der Stellen im mittleren Dienst gerechnet.

Pos. 5: Gewichteter Beschäftigungsumfang. Der Beschäftigungsumfang ist in Bezirksämtern, Fachbehörden und Landesbetrieben relativ ausgeglichen und konstant bei knapp 86 %. Pos. 6 : Im Planungszeitraum 2010 bis 2017 werden insgesamt 29,5 % der Beschäftigten aus dem mittleren Dienst ausscheiden (siehe Pos. 6a und Pos.

6b): Pos. 6a: Bei der Ermittlung der altersbedingten Fluktuation wurde überwiegend ein rechnerisches Ausscheidensalter von 64 Jahren zugrunde gelegt („Variante 64"). In einigen Bereichen geht man von einem Ausscheidensalter von 65 Jahren aus. Durch Altersabgänge wird der Personalbestand über den gesamten Planungszeitraum um insgesamt 18,7 % verringert (bezogen auf das Ausgangsjahr 2009). Pos. 6b: Der Personalbestand wird im gesamten Planungszeitraum zusätzlich zur altersbedingten Fluktuation voraussichtlich um weitere 10,8 % des Personalbestands am 31. Dezember 2009 verringert.

Pos. 8a: Der Regelzugang ist die Rekrutierung von Nachwuchskräften über eine Beamten- oder Angestelltenausbildung im mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst.

Die Verantwortung für die Einstellung in die Ausbildung übernimmt das Personalamt. Die Planung der Einstellungszahlen basiert auf einer ergänzend durchgeführten mittelfristigen Planung.