Verlangt SAGA GWG Mieten weit oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete?

Betreff: Verlangt SAGA GWG Mieten weit oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete? SAGA GWG-Mieterhöhungsverlangen im Bornbachstieg, Jersbeker Weg, Kiesdorfer Weg, Sülfelder Weg, Wakendorfer Weg in Langenhorn SAGA GWG hat ihren Mietern in den genannten Straßen Mieterhöhungsverlangen zukommen lassen, die mit der ortsüblichen Vergleichsmiete begründet werden. Diese könne sich laut SAGA GWG jedoch nicht aus dem Mietenspiegel ergeben, da das entsprechende Feld keine Werte ausweise. SAGA GWG nennt daher die Miete für fünf möglicherweise ähnliche wohnungsähnliche Reihenhäuser als Referenz und begründet damit ihr Mieterhöhungsverlangen.

Der Mieterverein zu Hamburg von 1890 r.V. geht auf der Basis von bereits durchgeführten Gerichtsverfahren zu anderen SAGA GWG-Objekten davon aus, dass die ortübliche Vergleichsmiete in diesem Fall höchstens 7 Euro/m2 betragen dürfe und schon die bisherigen Mieten in den genannten Straßen vielfach über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Reihenhäuser hätten ursprünglich Behelfsheimcharakter gehabt, sie seien zudem nicht unterkellert und die Spitzböden seien nicht mit vermietet. Ist der von SAGA GWG genannte Objekttyp (siehe oben) in die Berechnung des Mietenspiegels mit einbezogen worden?

Wenn ja, mit welchen Werten wird er ausgewiesen?

Wenn nein, warum nicht?

2. Warum enthält das fragliche Feld des Mietenspiegels, wie von SAGA GWG angegeben, gegebenenfalls keine Werte?

Nein. Netto-Kaltmieten von Reihenhäusern werden im Hamburger Mietenspiegel nicht berücksichtigt.

3. Welche ortsübliche Vergleichsmiete ist nach Ansicht der zuständigen Behörde für die Objekte in den genannten Straßen im Mittelwert anzunehmen?

Die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete setzt eine Einzelfallbetrachtung voraus, die der zuständigen Behörde nicht vorliegt und die im Rahmen der Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage in der zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht erstellt werden kann.

4. Befinden sich die genannten Referenzobjekte im Besitz von SAGA GWG, wenn nein, welche nicht?

Ja.

5. Wie viele Mietverhältnisse in den zuerst genannten Straßen sind von dem Mieterhöhungsverlangen betroffen?

91 Mietverhältnisse.

6. Zumindest eines der betroffenen Objekte ist laut Mietvertrag als „Wohnung" vermietet. Wieso sieht SAGA GWG hier Raum für ein Mieterhöhungsverlangen unter Bezug auf Reihenhäuser?

Alle betroffenen Objekte sind Reihenhäuser.

7. Handelt es sich bei dem Bezugsobjekt Beerboomstücken 12 E um ein Reihenhaus in der Siedlung von SAGA GWG in Groß Borstel (unter anderem in der Straße Beerboomstücken), die in den letzten Jahren insgesamt saniert beziehungsweise modernisiert wurde?

Ja.

8. Welche der Referenzobjekte sind unterkellert und bei welchen ist der Dachboden (gegebenenfalls Spitzboden) mit vermietet?

Die zur Beantwortung benötigten Daten werden statistisch nicht gesondert erfasst.

Eine manuelle Einzelauswertung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

9. Sind die ausgesprochenen Mieterhöhungsverlangen von SAGA GWG mit der zuständigen Behörde besprochen worden und billigt diese das Vorgehen von SAGA GWG? Nein. Die Mieterhöhungsverlangen entsprechen dem mit dem Aufsichtsrat von SAGA GWG abgestimmten Mietenkonzept.

10. Sieht die zuständige Behörde grundsätzlich die Möglichkeit, dass durch den Bezug auf nur wenige Reihenhäuser beim Mieterhöhungsverlangen im Ergebnis die tatsächliche ortsübliche Vergleichsmiete nach oben überschritten werden kann?

11. Aus welchem Grund fordert SAGA GWG Mieterhöhungen unter Bezug auf Spitzenmieten für einzelne Objekte, statt zum Beispiel den Mittelwert der von SAGA GWG erzielten Mieten für den ­tatsächlich zutreffenden ­ Objekttyp zugrunde zu legen?

Die Mieterhöhungen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen gemäß §§ 558 und 558a Absatz 2 Nummer 4 BGB. Es wurden sogar fünf statt der gesetzlich nur geforderten drei Vergleichsobjekte benannt. Im Übrigen siehe Antwort zu 3.

12. Verfolgt SAGA GWG das Ziel, vorrangig eine sichere und sozial verantwortliche Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung zu angemessenen Preisen zu erreichen, und wie ist dieses Ziel mit den dargestellten Mieterhöhungsverlangen zu vereinbaren?

Ja, im Übrigen siehe Antwort zu 9.