In ihrem zeitlichen Umfang erfolgt die Videoüberwachung vierundzwanzig Stunden

Auf Grund von Bauarbeiten am Spielbudenplatz konnten zwei Kameras erst am 6. Juni 2006 in Betrieb genommen werden.

In ihrem zeitlichen Umfang erfolgt die Videoüberwachung vierundzwanzig Stunden täglich.

2. Durchführung der Videoüberwachung

a) Technische Komponenten

Die Kameras sind auf Stahl- oder an Lichtmasten der öffentlichen Beleuchtung angebracht und zu 360° schwenk- und neigbar.

Die Video- und Steuersignale werden über eine separate Kupferleitung geführt, in einem im PK 15 befindlichen Knotenpunkt gewandelt und über eine Lichtwellenleitung in das Polizeipräsidium Alsterdorf weitergeleitet.

Die Ausgabe der Bilder erfolgt dort auf einer Monitorwand in der Polizeieinsatzzentrale des Führungs- und Lagedienstes. Die Monitorwand besteht aus zwölf Bildschirmen für die einzelnen Kamerastandorte, welche um einen größeren zentralen Bildschirm herum angeordnet sind.

Jedes der Kamerabilder kann zur näheren Betrachtung als Großbild geschaltet werden. Eine Zoom-Funktion ermöglicht die Vergrößerung beziehungsweise das „Heranziehen" eines Bildausschnittes, soweit dies für die Einschätzung einer auffälligen Situation erforderlich ist.

b) Einstellung der Kameras und Überwachung der Videobilder Schwerpunkt der Videoüberwachung ist die Beobachtung der Straßenteile, die den Fußgängern gewidmet sind. Die Ausgangsstellung der Kameras ist deshalb so gewählt, dass im Rahmen von Übersichtsaufnahmen möglichst große Teile des Überwachungsbereichs dargestellt werden.

Um einen schnellen Zugriff auf Einsatzkräfte zu gewährleisten, befindet sich der für die Videoüberwachung geschaffene Arbeitsplatz in der Polizeieinsatzzentrale des Führungs- und Lagedienstes. Die Polizeieinsatzzentrale setzt auf Grund eines am Monitor beobachteten Sachverhalts grundsätzlich nach eigener Bewertung Polizeikräfte vor Ort ein.

Alle Mitarbeiter der Polizeieinsatzzentrale sind im Umgang mit der Videoüberwachungstechnik und den Verfahrenweisen geschult, so dass die ständige Besetzung und der regelmäßige Wechsel beziehungsweise die Ablösung an diesem Arbeitsplatz gewährleistet sind.

Darüber hinaus kann das für den Bereich der Reeperbahn zuständige PK 15 auf einem eigenen Bildschirm wahlweise eines der zwölf Kamerabilder verfolgen. Die Polizeieinsatzzentrale kann zur Bewältigung einer konkreten Einsatzlage im Einzelfall auch das Recht zur Steuerung der jeweils ausgewählten Kamera an das PK 15 übertragen.

c) Protokollierung und Dokumentation der Vorgänge

Jede Durchführung einer Videoüberwachungsmaßnahme wird mittels eines automatisierten Verfahrens protokolliert (elektronisches Logbuch). In dem elektronischen Logbuch werden Daten wie der Durchführende der Videoüberwachung und der Status der Kamera protokolliert.

Über dieses automatisierte Verfahren hinaus werden seit Oktober 2006 weitere Daten über die Nutzung der Videoüberwachung in der eigens dafür entwickelten Datenbankanwendung „Videodokumentation ­ ViDok" erfasst; für den Zeitraum von April bis Oktober 2006 wurden diese händisch nacherhoben.

Einerseits wird hier die Häufigkeit der Verwendung der Videoüberwachung in ihrer „einsatzauslösenden" und Abb. 2: Kartenausschnitt der Reeperbahn und Umgebung: videoüberwachter Bereich in grün (Überwachungsbereich), nicht-videoüberwachter Bereich in blau (Kontrollbereich), Kamerastandorte (gelbe Punkte) andererseits in ihrer „einsatzbegleitenden" Funktion dokumentiert.

Als „einsatzauslösend" gilt die Verwendung, wenn polizeilich relevante Vorfälle (zum Beispiel der Verdacht einer Straftat oder eine Gefahrensituation) auf Grund der Beobachtung an den Monitoren überhaupt erst bekannt und registriert werden und eine gezielte Kräfteentsendung ermöglicht wird. „Einsatzbegleitend" hingegen ist die Verwendung, wenn Sachverhalte an den Monitoren beobachtet werden, die der Polizei bereits auf anderem Wege bekannt geworden sind.

Dokumentiert wird hier die Häufigkeit der Maßnahmen insgesamt. Eine Zuordnung zu den jeweiligen Einsatzanlässen erfolgt nicht.

d) Umfang der Datenspeicherung

Die Videobilder werden durchgängig aufgezeichnet und für die Dauer von höchstens dreißig Tagen gespeichert.

Danach werden sie ­ den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechend ­ automatisch gelöscht.

Im Bedarfsfall kann eine Sichtung der Videobilder durch die Ermittlungsbehörden erfolgen. Werden bestimmte Bildsequenzen über die Speicherdauer von dreißig Tagen hinaus im Ermittlungsverfahren benötigt, kann die zuständige Ermittlungsdienststelle die Sicherung der Aufzeichnung anfordern. Die Sicherung darf nur auf Grund der Anforderung einer Ermittlungsdienststelle und nur bei Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung und Straftaten vorgenommen werden. Die Archivierung dieser sogenannten Urkopie dauert bis zum Abschluss des Verfahrens.

Der Vorgang der Sicherung wird über das elektronische Logbuch protokolliert.

Die in dem elektronischen Logbuch enthaltenen sachverhaltsrelevanten Daten, wie zum Beispiel der Durchführende der Videoüberwachung oder die Stellung der Kamera, werden für die Dauer von sechs Monaten gespeichert.

3. Kosten

Die Investitionskosten für die Videoüberwachung Reeperbahn einschließlich der Infrastrukturmaßnahmen betrugen:

2005: 439.000 Euro,

2006: 195.000 Euro und

2007: 41.000 Euro.

Insgesamt wurden somit 675.000 Euro investiert. Die laufenden Betriebs- und Instandhaltungskosten werden aus den entsprechenden Haushaltstiteln der Polizei gedeckt.

Eine gesonderte Erhebung erfolgt nicht.

VI. Ergebnisse der Sonderauswertungen im Bereich der Reeperbahn

Der Betrachtung der Videoüberwachung als präventive Maßnahme sind Angaben aus folgenden Datenquellen zugrunde gelegt worden:

­ Die Zahlen über das Fallaufkommen in ausgewählten Deliktsbereichen (vgl. II.) für die Zeiträume April 2005 bis März 2006 (Jahr vor der Inbetriebnahme der Videoüberwachung) und April 2006 bis März 2009 (die ersten drei Jahre der Überwachung) wurden mithilfe des polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystems ComVor ermittelt.

­ Seit Oktober 2006 werden die vorgangsrelevanten Daten der Videoüberwachung über die Datenbankanwendung „Videodokumentation ­ ViDok" erfasst. Für April bis Oktober 2006 erfolgte eine händische Erhebung dieser Daten.

­ Die Anzahl der Präsenzstunden des PK 15 wurde erhoben.

Zu den im Vorgangsbearbeitungssystem ComVor recherchierbaren Sachverhalten ist anzumerken, dass diese nur die bei der Polizei angezeigten Taten ­ also das Hellfeld ­ umfassen.

Die darüber hinaus begangenen Straftaten, die nicht zur Anzeige gebracht werden ­ das Dunkelfeld ­ können nicht beziffert werden.

Der Umfang des jeweiligen Dunkelfeldes ist abhängig von der Art des Delikts und weiteren Faktoren, wie zum Beispiel vom Anzeigeverhalten der Bevölkerung (Opfer und Zeugen) und der Intensität der Verbrechensbekämpfung. Da sich diese Einflussfaktoren unabhängig voneinander verändern, gibt es keine feststehenden Relationen zwischen Hell- und Dunkelfeld.

1. Entwicklung der Fallzahlen in ausgewählten Deliktsbereichen

Die Sonderauswertungen wurden seit April 2005 für Betäubungsmittel- und Raubdelikte, einfache/fahrlässige sowie gefährliche/schwere Körperverletzungen, Bedrohungen, Nötigungen und Sachbeschädigungen, Sexualdelikte, Freiheitsberaubungen sowie für Straftaten gegen das Leben jeweils für den Überwachungs- und den Kontrollbereich und jeweils für den Zeitraum April bis März des Folgejahres vorgenommen.

a) Fallzahlen im Überwachungsbereich Nachstehende Übersicht zeigt die Fallzahlen in den ausgewählten Deliktsbereichen im videoüberwachten Bereich der Reeperbahn jeweils für den Zeitraum April bis März des Folgejahres seit April 2005 sowie deren Zu- beziehungsweise Abnahme im dritten Jahr der Überwachung gegenüber dem Jahr vor Inbetriebnahme der Videoüberwachung.

Ein deutlicher Rückgang der Fallzahlen lässt sich für den Bereich der Betäubungsmitteldelikte feststellen. Rückläufig sind tendenziell auch die Raubdelikte und die Sachbeschädigungen.

Deutlich angestiegen ist hingegen das Fallaufkommen im Bereich der einfachen/fahrlässigen und gefährlichen/schweren Körperverletzungen. Leicht zugenommen haben die Fälle der Bedrohungen und Nötigungen.

Sexualdelikte, Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden nur vereinzelt oder gar nicht festgestellt.

b) Fallzahlen im angrenzenden nicht-videoüberwachten Kontrollbereich

Die nachstehende Übersicht zeigt die Entwicklung der Fallzahlen in den ausgewählten Deliktsbereichen im angrenzenden, nicht-videoüberwachten Kontrollbereich jeweils für den Zeitraum April bis März des Folgejahres seit April 2005 sowie deren Zu- beziehungsweise Abnahme im dritten Jahr der Überwachung gegenüber dem Jahr vor Inbetriebnahme der Videoüberwachung.