Schlagstock aus Stahl für die Polizei

Bei der Polizei Hamburg wird ein ausziehbarer Teleskopschlagstock aus Stahl verwendet („EKA ­ Einsatzstock, kurz, ausziehbar"), der laut Polizeipräsident Werner Jantosch die „Lücke zwischen Pfefferspray und Schusswaffengebrauch" schließen soll. Das von der Innenbehörde herausgegebene „Hamburger Polizei Journal" berichtet im Januar 2010, dass damit der „alte Gummischlagstock abgelöst wurde, der bei den Kollegen keine Akzeptanz mehr gefunden hat und kaum noch mitgeführt wurde". Der neue Schlagstock könne in einem „Bruchteil von Sekunden entweder geräuschlos oder mit einem abschreckenden, metallischen Klick ausgefahren werden". „Bei sachgerechter Anwendung kann die Angriffsfähigkeit in der Regel schon bei einem Schlag auf den Oberarm erreicht werden", berichtet das „Hamburger Polizei Journal".

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Inwiefern ist die Polizei Hamburg bei der Entwicklung des EKA-Schlagstocks beteiligt gewesen?

Die Polizei Hamburg war temporär an einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe eines Fachgremiums zu Führungs- und Einsatzmitteln des Arbeitskreises II (AK II) der Innenministerkonferenz (IMK) beteiligt.

2. Welche Vereinbarungen wurden im Zusammenhang mit der Entwicklung des EKA-Schlagstocks mit Dritten getroffen?

Keine.

3. Wie viele EKA-Schlagstöcke sind bisher bei welcher Firma zu welchem Preis gekauft worden?

Bisher wurden insgesamt 3.400 Stück des Einsatzstockes „kurz ausziehbar" (EKA) bei der Firma BONOWI GmbH gekauft. Der Preis hierfür einschließlich Tragevorrichtungen betrug insgesamt 365.500 Euro.

4. Wie viele EKA-Schlagstöcke sollen noch bei welcher Firma zu welchem Preis gekauft werden?

Nach derzeitigem Planungsstand sollen im Zeitraum 2011 bis 2013 bis zu 5.100 weitere EKA beschafft werden. Vor dem Hintergrund der noch ausstehenden Ausschreibung sind weitere Angaben im Sinne der Fragestellung gegenwärtig nicht möglich.

5. Wie viele EKA-Schlagstöcke sind an welche Einheiten der Polizei ausgehändigt worden?

6. Wie viele EKA-Schlagstöcke sollen noch an welche Einheiten der Polizei ausgehändigt werden?

Es sollen sukzessive alle Polizeibeamtinnen und -beamte sowie die Angestellten im Polizeidienst mit dem EKA ausgestattet werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 4.

7. Wie viele und welche Einheiten der Polizei sind mit dem asiatischen Kampfstock Tonfa („Mehrzweckeinsatzstock") ausgestattet?

Mit dem Mehrzweckeinsatzstock (MES) sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesbereitschaftspolizei, der Einsatzzüge sowie von Spezialdienststellen des Landeskriminalamtes ausgestattet.

a. Welchen zeitlichen Umfang hat die Aus- beziehungsweise Fortbildung am Tonfa-Schlagstock?

b. Welche Inhalte werden in der Fortbildung vermittelt?

c. Welchen zeitlichen Anteil hatte die Theorie, welchen zeitlichen Anteil die Praxis?

d. Inwiefern werden die Inhalte der Fortbildung in einer Prüfung kontrolliert?

e. Wie häufig und in welchem zeitlichen Umfang trainieren die Polizeibediensteten den Umgang mit dem Tonfa-Schlagstock?

Die Ausbildung am MES beträgt grundsätzlich 24 Unterrichtseinheiten (UE) je 45 Minuten, die Fortbildung mindestens ein Training pro Monat im Umfang einer UE. Die Inhalte sowohl der Aus- als auch der Fortbildung beinhalten Block-, Abdräng-, Schlag-, Hebel-, Festlege- und Transporttechniken. Dabei beträgt der theoretische Anteil circa 30 Prozent und der praktische Anteil circa 70 Prozent. Der korrekte Umgang mit dem MES wird während der Fortbildung durch den MES-Trainer überprüft.

8. Wie viele „ETR-Multiplikatoren" wurden von „ZP 352" zu „EKA-Trainern" ausgebildet (vergleiche „EKA"-Bericht im „Hamburger Polizei Journal" Nummer 1, 2010, Seite 16)? 127 Beamte.

a. Welchen zeitlichen Umfang hatten die Fortbildungen?

Zwei Tage.

b. Welche Inhalte wurden in der Fortbildung vermittelt?

Rechtskunde, Erste Hilfe, Block-, Stoß-, Schlag-, Abdräng- und Lösetechniken, Eingriffstechniken.

c. Inwiefern wurden die Inhalte der Fortbildung in einer Prüfung kontrolliert?

Die ETR-Multiplikatoren müssen zum Bestehen des Lehrgangs eine Lehrprobe ablegen und dabei den sicheren Umgang mit dem EKA demonstrieren.

d. In welchen Polizeieinheiten stehen jetzt „EKA-Trainer" zur Verfügung?

Landesbereitschaftspolizei, Landeskriminalamt, Verkehrsdirektion, Wasserschutzpolizei, Zentraldirektion, Zentrales Personalmanagement.

9. Wie viele Einweisungen haben „EKA-Trainer" in welchen Polizeieinheiten bisher durchgeführt?

a. Welchen zeitlichen Umfang hatten die Fortbildungen? Welche Inhalte wurden in der Fortbildung vermittelt?

b. Welchen zeitlichen Anteil hatte die Theorie, welchen zeitlichen Anteil die Praxis? Inwiefern wurden die Inhalte der Fortbildung in einer Prüfung kontrolliert?

c. In welchen Polizeieinheiten werden jetzt von Polizeibediensteten EKA-Schlagstöcke eingesetzt?

Da kein EKA ohne Einweisung ausgehändigt wird, ist die Zahl der Einweisungen mit denen der Aushändigungen identisch, siehe hierzu Antwort zu 5. Der zeitliche Umfang dieser Fortbildung beträgt jeweils vier UE. Dabei werden mit einem theoretischen Anteil von circa 30 Prozent und einem praktischen Anteil von circa 70 Prozent Rechtskunde, Erste Hilfe, Block-, Stoß-, Schlag-, Abdräng- und Lösetechniken und Eingriffstechniken vermittelt. Die Polizeibeamten müssen im Training den sicheren Umgang mit dem EKA demonstrieren.

d. Wie häufig und in welchem zeitlichen Umfang sollen die Polizeibediensteten den Umgang mit dem EKA-Schlagstock in den nächsten Jahren trainieren?

Im Rahmen der ETR-Fortbildung ist die situationsangepasste richtige Auswahl der verschiedenen Einsatzmittel und ihre korrekte Anwendung Trainingsziel. Die Häufigkeit und der zeitliche Umfang des Trainings mit einem einzelnen ausgewählten Einsatzmittel wie dem EKA können dabei nicht bestimmt werden.

10. Wird die Einführung des EKA-Schlagstockes von der Polizei beziehungsweise externen Dritten evaluiert?

Wenn ja, von wem, in welchem Umfang und aufgrund welcher Fragestellung?

Wenn nein, warum nicht?

Nein, dazu besteht kein Erfordernis. Im Übrigen entfällt.

11. Wird der Einsatz von Pfefferspray und/oder von Schlagstöcken durch die Polizei Hamburg protokolliert?

Wenn ja, wo und in welchem Umfang?

Ja. Im Rahmen der Berichtsfertigung über ein polizeiliches Einschreiten wird jede Anwendung unmittelbaren Zwangs hinsichtlich Erforderlichkeit, Form und Umfang protokolliert.

12. Wird der Einsatz von Pfefferspray und/oder von Schlagstöcken statistisch ausgewertet?

Wenn ja, von welcher Stelle der Polizei?

Nein. Im Übrigen entfällt.

13. Inwiefern hat die Polizei Erkenntnisse, dass der Einsatz von unmittelbarem Zwang, insbesondere von Pfefferspray und/oder Schlagstöcken, seit 2001 zugenommen hat?

Wenn ja, warum und durch welche Einheiten der Polizei beziehungsweise an welchen Polizeikommissariaten?

Wenn nein, warum hat die Polizei keine Erkenntnisse?

Die zur Beantwortung benötigten Daten werden von der Polizei statistisch nicht erfasst.

14. Werden auch Angestellte im Polizeidienst mit dem EKA-Schlagstock ausgestattet?

Wenn ja, in welchen Polizeieinheiten beziehungsweise in welchen Aufgabenbereichen?

Ja, sofern die Angestellten im Polizeidienst Aufgaben beim Verkehrsordnungsdienst, beim Objektschutz oder bei der Sicherung von Polizeigebäuden wahrnehmen.

15. Werden auch Mitarbeiter/-innen des Bezirklichen Ordnungsdienstes mit einem EKA-Schlagstock ausgestattet?

Wenn ja, in welchen Bezirken?

Im Bezirk Hamburg-Mitte ist eine Ausstattung zum Zweck der Eigensicherung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BOD beabsichtigt, in den Bezirken Altona und Wandsbek bereits umgesetzt.

16. Im oben genannten Artikel des „Hamburger Polizei Journals" heißt es: „Erfahrungen zeigen, dass meist schon das energische und drohende Ausfahren des EKA mit einer dominanten Ansprache in Richtung des Täters ausreicht, um weitere Angriffe zu unterbinden und ihn auf Distanz zu halten." Inwiefern verstößt der Satz „Komm her, Du Feigling!" von einem Polizeibeamten bei dem Einsatz in Neuwiedenthal am 26. Juni 2010, der auf einem Video bei www.abendblatt.de dokumentiert ist, gegen Ausbildungsinhalte der Polizei? Welche Konsequenzen hat dies für den Polizeibeamten? Wurde ein Disziplinarverfahren oder Strafverfahren gegen den Polizeibeamten wegen Beleidigung oder anderer Delikte eingeleitet?

Wenn ja, wann und von wem?

17. Inwiefern wird in der Aus- und Fortbildung der Polizei sichergestellt, dass bei der Anwendung unmittelbaren Zwangs der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachtet wird?

Die Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ist Voraussetzung jeder Eingriffsverwaltung und folglich unabdingbarer Bestandteil der polizeilichen Aus- und Fortbildung.

18. Inwiefern ist es verhältnismäßig, dass ein Polizeibeamter auf eine am Boden liegende Person sechsmal mit seinem EKA-Schlagstock schlägt, obwohl die am Boden liegende Person sich nach den ersten beiden Schlägen nicht wehrt und vor Schmerzen laut schreit?