Wann ist eine Anpassung der aktuellen Fachanweisung zu § 22 SGB II an den aktuellen Mietenspiegel 2009 zu

Kosten der Unterkunft bei Hartz IV und der „neue" Mietenspiegel 2009

Nach § 22 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) werden Leistungen für Unterkunft und Heizung für Hartz IV-Bezieherinnen und -Bezieher in tatsächlicher Höhe erbracht, soweit diese angemessen sind. Zur Ermittlung von anerkannten Mietobergrenzen ist dabei nach der sogenannten Produkttheorie eine angemessene Quadratmeterzahl mit einem angemessenen Quadratmeterpreis zu multiplizieren. Die Größe des angemessenen Wohnraums ergibt sich grundsätzlich aus den landesrechtlichen Wohnraumförderungsbestimmungen. Mit dem Hamburger Mietenspiegel 2009 liegt nun seit Längerem eine Übersicht über die in Hamburg am 01.04.2009 gezahlten Mieten für freifinanzierte Wohnungen vor. Die Fachanweisung zu § 22 SGB II (Gz.: SI 212/ 112.22-1-1-1) mit Stand vom 08.03.2010 bezieht sich dagegen bei den Höchstwerten nach wie vor auf die durchschnittlichen Nettokaltmieten (Mittelwert) nach dem überholten Mietenspiegel 2007 und den Wohnflächenhöchstwerten nach den Hamburger Förderrichtlinien für den sozialen Wohnungsbau.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wann ist eine Anpassung der aktuellen Fachanweisung zu § 22 SGB II an den aktuellen Mietenspiegel 2009 zu erwarten?

Die Anpassung wird zurzeit geprüft.

2. Geht der Senat davon aus, dass aufgrund von Mieterhöhungsforderungen nach dem Mietenspiegel 2009 auch Mieten für Bezieher der Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II gestiegen sind und auch noch steigen werden?

Wenn ja, in welchem Umfang?

Inwieweit Steigerungen der Kosten der Unterkunft von Leistungsbeziehenden nach dem SGB II auf Mieterhöhungsforderungen nach dem Mietenspiegel 2009 zurückzuführen sind, wird nicht statistisch erfasst und kann in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ermittelt werden.

Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.

3. Sind in der Folge des neuen Mietenspiegels 2009 auch die Ausgaben der Freien und Hansestadt Hamburg für Kosten der Unterkunft und Heizkosten nach § 22 SGB II gestiegen?

Wenn ja, in welchem Umfang?

Inwieweit Veränderungen bei den Ausgaben der Freien und Hansestadt Hamburg für Kosten der Unterkunft und Heizkosten nach § 22 SGB II Folge des Mietenspiegels 2009 sind, wird nicht statistisch erfasst und kann in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ermittelt werden.

4. Sieht der Senat einen Anpassungsbedarf für die im Rahmen der Grundsicherung nach dem SGB II als angemessen anzuerkennenden Wohnflächen?

Wenn nein, warum nicht?

Nein, da für die Wohnflächen grundsätzlich die landesrechtlichen Vorschriften für den sozialen Wohnungsbau zugrunde gelegt werden.

5. Sind mit der Berücksichtigung des Mietenspiegels 2009 anstelle desjenigen aus dem Jahre 2007 Veränderungen in den Baualtersklassenzuordnungen sowie in den zu berücksichtigenden Wohnlagen zu erwarten?

Die Anpassung wird zurzeit geprüft.