Flächen für Ausgleichsmaßnahmen ­ Kooperation mit den Nachbarbundesländern

Hamburg benötigt in den folgenden Jahren für diverse Bautätigkeiten ökologische Ausgleichsflächen. Das Hamburger Naturschutzgesetz sieht hierfür eine Möglichkeit der Bevorratung mithilfe von Ökokonten vor.

Da die Flächen in einem Stadtstaat begrenzt sind, kann eine Ausgleichsfläche auch in den benachbarten Bundesländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen gesucht und für ein spezielles Bauprojekt vorgesehen werden.

Ich frage daher den Senat:

1. Welche Flächen sind zurzeit in Hamburg zur Identifizierung und Sicherung als potenzielle Ausgleichsflächen vorgesehen? (Bitte Größe der Fläche und das zugehörige Bauvorhaben auflisten.)

Zur Vorsorge und für eine projektunabhängige Identifizierung geeigneter Flächen zur künftigen Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen betreibt die zuständige Behörde in den Kulturlandschaftsräumen der Stadt eine gesamtstädtische Ausgleichsflächenvorsorge. Im Rahmen von Untersuchungen und Flächenentscheidungen zur „Darstellung von Ausgleichsflächenpotenzialen" sind verschiedene Räume identifiziert worden, die aus naturschutzfachlicher und agrarstruktureller Sicht für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen besonders geeignet sind. Die wesentlichen verfügbaren Potenziale liegen demnach in den Vier- und Marschlanden im Bezirk Bergedorf, wo in den letzten Jahren durch verschiedene Untersuchungen und Befragungen circa 800 ha Eignungsflächen für Maßnahmen ermittelt wurden. Aufgrund der Vielzahl der Flächen und der Betroffenheit privater Eigentümer ist eine detaillierte Nennung einzelner Grundstücke nicht möglich. Für diese potenziellen Ausgleichsflächen gibt es noch keine zugeordneten Bauvorhaben.

Darüber hinaus kommen grundsätzlich aber auch alle anderen Flächen infrage, soweit sie fachlich und rechtlich zur Maßnahmendurchführung geeignet sind.

2. Welche Flächen in Hamburg sind zur Durchführung von Naturschutzmaßnahmen auf Vorrat und Anrechnung dieser Maßnahmen als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei später erfolgenden Eingriffen vorgesehen und gelten als Bevorratung gemäß Ökokonten-VO? (Bitte Größe der Fläche und gegebenenfalls das zugehörige Bauvorhaben auflisten.)

Bisher gibt es in Hamburg keine Flächen und Maßnahmen, die als Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen gemäß § 16 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) beantragt worden sind.

3. Gibt es eine vertraglich vereinbarte Kooperation hinsichtlich möglicher Ausgleichsflächen mit

a) Schleswig-Holstein,

Mit Schleswig-Holstein gibt es keine vertraglich vereinbarte Kooperation. Allerdings haben die Freie und Hansestadt Hamburg und die Landesregierung Schleswig Holstein in der gemeinsamen Kabinettssitzung des Senats am 4. Februar 2003 beschlossen, eine intensivere Zusammenarbeit bei naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen anzustreben. Das zuständige Ministerium wurde im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit in der Metropolregion über die Untersuchungen zu möglichen Ausgleichsflächen im Umland und deren Ergebnisse informiert. Die eigentliche Kooperation hinsichtlich möglicher Ausgleichsflächen in Schleswig-Holstein findet zwischen Hamburg und den benachbarten Kreisen Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg beziehungsweise deren Gemeinden statt.

b) Niedersachsen,

Mit Niedersachsen gibt es ebenfalls keine vertraglich vereinbarte Kooperation. Das zuständige Ministerium wurde allerdings auch hier im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit in der Metropolregion über die Untersuchungen zu möglichen Ausgleichsflächen im Umland und deren Ergebnisse informiert. Mit den Landkreisen Harburg und Stade wurde am 6. Dezember 2007 eine Rahmenvereinbarung zu länderübergreifenden Kompensationsmaßnahmen geschlossen.

c) weiteren Bundesländern?

Nein.

4. Wenn ja, welche Flächen haben

Bislang ist nicht vorgesehen, dass andere Bundesländer der Freien und Hansestadt Hamburg für Kompensationsmaßnahmen geeignete Gebiete zur Verfügung stellen.

Die Suche nach geeigneten Flächen erfolgt partnerschaftlich mit den entsprechenden Kreisen. Dabei werden auf Grundlage naturschutzfachlicher Untersuchungsergebnisse Schwerpunkträume vereinbart, innerhalb derer Flächen angekauft oder verpachtet werden. Ziel ist es, die Schwerpunkträume als Ausgleichsflächenpools zu verwenden und möglichst mit den entsprechenden Gemeinden einen gemeinsamen Flächenvorrat anzulegen.

Die Prüfung von naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen außerhalb Hamburgs hat vor allem eine langfristige Flächenvorsorge zum Ziel. Die Suche nach Schwerpunkträumen erfolgt nach fachlichen Gesichtspunkten.

a) Schleswig-Holstein,

In Schleswig-Holstein hat die fachliche Prüfung und Abstimmung mit den benachbarten Kreisen im Ergebnis einen Schwerpunktraum (Schwerpunktraum Wedel, circa 30 ha) und vier weitere Potenzialflächen (Alt-Erfrade: circa 30 ha; Großensee-Trittau: circa 1 ha; Sachsenwaldau: circa 29 ha im Eigentum von PFLEGEN UND WOHNEN Betriebs GmbH) ergeben. Da sich alle Flächen im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg befinden, war eine Klärung darüber, wie die Flächen der Hansestadt zur Verfügung gestellt werden könnten, entbehrlich.

Die Eignung eines möglichen Schwerpunktraums an der Pinnaumündung im Kreis Pinneberg (circa 57 ha) sowie im Kreis Herzogtum Lauenburg im Bereich Escheburger Moorwiesen (circa 570 ha) wird derzeit geprüft.

b) Niedersachsen,

In Niedersachsen hat sich Hamburg mit den benachbarten Kreisen auf insgesamt zwei Suchräume verständigt, innerhalb derer Schwerpunkträume definiert und geeignete Flächen angekauft werden sollen. Dies sind die Bereiche Winsener Marsch im Landkreis Harburg sowie die Este mit ihrem Talraum zwischen Buxtehude und Moisburg im Landkreis Stade.

c) weitere Bundesländer in der Vergangenheit zur Verfügung gestellt? (Bitte Größe der Fläche und das zugehörige Bauvorhaben auflisten.) Keine.

5. Wie ist der Vertrag gestaltet? Welche Voraussetzungen sind für eine Kooperation definiert; welche Rechte und Pflichten ergeben sich für die jeweiligen Vertragspartner? Welche Ausstiegsklauseln wurden vereinbart?

Bislang wurden keinerlei Verträge geschlossen. Mit den Landkreisen Harburg und Stade wurde eine Rahmenvereinbarung zu länderübergreifenden naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen in der Metropolregion Hamburg geschlossen. Sie kann als Absichtserklärung gewertet werden, bei der Suche nach geeigneten Flächen für Kompensationsmaßnahmen partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Rechte und Pflichten ergeben sich daraus nicht.

6. Welche Flächen sind zurzeit in

a) Schleswig-Holstein, 147,2 ha Grünlandflächen in der Niederung der Hörner Au (Kreis Steinburg). Hier erfolgen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Erweiterung der Betriebsfläche der Airbus GmbH in das Mühlenberger Loch und für die Verlängerung der Start- und Landebahn der Airbus GmbH.

b) Niedersachsen, 104 ha tidebeeinflusste Lebensräume auf Hahnöfersand (Kreis Stade). Hier erfolgen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Erweiterung der Betriebsfläche der Airbus GmbH in das Mühlenberger Loch.

41,2 ha Heide- und Gehölzflächen in der Neu Wulmstorfer Heide (Kreis Harburg). Hier erfolgen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Bau des Kraftwerks Moorburg sowie Naturschutzmaßnahmen, die aus Ersatzzahlungen im Rahmen der Anwendung Eingriffsregelung in Zulassungsverfahren finanziert werden.

c) weiteren Bundesländer für spezifische Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen? (Bitte Größe der Fläche und das zugehörige Bauvorhaben auflisten.) Keine.

7. Wie schätzt der Senat die Zusammenarbeit mit

a) Schleswig-Holstein,

b) Niedersachsen,

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst. Die zuständige Behörde schätzt die Zusammenarbeit positiv ein.

c) weiteren Bundesländern beziehungsweise den agierenden Landkreisen ein?

Entfällt.