Schaffung einer Außenstelle der Polizei im Rahmen des Baus Volksparkstadion/„Arena"/„Mantelbebauung"

Die Baumaßnahmen rund um das Volksparkstadion werden sich, hoffentlich, bald dem Ende nähern. Die Anhandgabefrist für das Projekt „Arena" ist abgelaufen. Presseberichten zufolge soll der Investor einen Entwurf vorgelegt haben. Die Polizei ist bisher in einem provisorischen Container am Rande des Volksparkstadions untergebracht.

Ich frage daher den Senat.

Im alten Volksparkstadion war die Befehlsstelle der Polizei in festen Räumen und die Stadionwache der Polizei in einem Container untergebracht. Mit dem Neubau des Volksparkstadions sind in der neuen Haupttribüne Räume für die Einrichtung einer Befehlsstelle der Polizei bereitgestellt worden.

Es wird davon ausgegangen, dass im Rahmen der weiteren Baumaßnahmen zur Errichtung der „Arena" und der Mantelbebauung eine übergreifende und dauerhafte Lösung für die Stadionwache geschaffen wird.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Seit wann ist die Polizei in diesem Container untergebracht?

Das genaue Datum der ersten Nutzung des Containers lässt sich aus den vorliegenden Unterlagen nicht mehr nachvollziehen. Es kann jedoch festgestellt werden, dass die Stadionwache seit Anfang der achtziger Jahre in Containern am Volksparkstadion untergebracht ist.

2. Hält der Senat diese Unterbringung für angemessen?

Vor dem Hintergrund der in der Vorbemerkung getroffenen Aussage wird die derzeitige Unterbringung für tragbar erachtet.

3. Gibt es seitens der FIFA, der UEFA oder des DFB Bestimmungen für die Ausgestaltung oder das Vorhandensein einer Außenstelle der Polizei? Wenn ja, welchen Inhalts?

Für die Unterbringung polizeilicher Dienststellen in bzw. bei Fußballstadien gelten die folgenden einschlägigen Vorschriften der Fußballverbände:

Für die Unterbringung einer Befehlsstelle:

­ Das Pflichtenheft der FIFA für die Ausrichtung der WM 2006 fordert unter Ziffer 4.3 „Für die Sicherheitsdienste (Polizei, Ordnungsdienst, technische Stadionregie, Sprecher, Sanitätsdienst und Feuerwehr) sollte eine Einsatzzentrale mit Sichtmöglichkeit auf den Stadioninnenraum vorhanden sein". Entsprechende Forderungen für den Stadionaußenbereich bestehen seitens der FIFA nicht.

­ Die Bestimmungen der UEFA über Sicherheit im Stadion für sämtliche Spiele in allen UEFA-Wettbewerben 1999 regeln unter Ziffer 18: „Jedes Stadion muss über einen Stadion-Kontrollraum verfügen, der dem Polizeikommandanten und seinem Stab freien Blick auf alle Stadionbereiche ermöglicht."

Für die Unterbringung einer Stadionwache mit Verwahr- und Festnahmeräumen:

­ Die Satzung und Ordnungen des DFB fordern im Anhang Nummer 5 zum Lizenzspiel-Statut „Richtlinien zurVerbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen" unter §10 (4):„Der Polizei sind im Bereich der Platzanlage an gesicherter und geeigneter Stelle Verwahr- und Festnahmeräume für bis zu 20

Personen einzurichten. Ferner sind Räume für den Betrieb einer Polizeiwache vorzusehen, die für alle leicht erreichbar sein müssen."

4. Welche Planungen gibt es, eine angemessene Außenstelle für die Hamburger Polizei im Rahmen der Baumaßnahmen Volksparkstadion/„Arena"/„Mantelbebauung" zu schaffen?

5. Da die Unterbringung der Polizei mit entsprechenden „Zellenbereichen" offensichtlich nicht im Stadion vorgesehen ist, wo ist sie vorgesehen?Wann soll diese Unterbringung erfolgen?

6. Hat der Investor für die „Arena"/„Mantelbebauung" entsprechende Pläne vorgelegt?

Mit Beginn des Stadionneubaus hat die Polizei ein Sollkonzept mit ihren Vorstellungen über die räumlichen und technischen Anforderungen einer Stadionwache einschließlich eines Zellentraktes erarbeitet und dem HSV als Eigentümer und Bauherren des Volksparkstadions zugeleitet. Siehe hierzu auch Vorbemerkung.

Konkrete bauliche Planungen der Investoren für die „Arena" und die Mantelbebauung hierzu liegen derzeit nicht vor.

7. Wer wird die Kosten für die räumliche Unterbringung der Polizei tragen?

Öffentliche Mittel sind für die Errichtung einer Stadionwache nicht vorgesehen.