Dabei geht der staatliche Prüfungsteil mit 70 Prozent der universitäre Teil mit 30 Prozent in die Gesamtnote

Auswirkungen der Reform der Juristenausbildung

Im Zuge der Reform der juristischen Ausbildung wurden seit 2003 universitäre Prüfungen in das erste juristische Staatsexamen integriert, die in den von den Studenten gewählten Schwerpunktbereichen abgenommen werden. Die staatliche Pflichtfachprüfung wird weiterhin durch das Justizprüfungsamt am Hanseatischen Oberlandesgericht (JPA) selbst abgenommen. Die Verbindung aus staatlicher Pflichtfachprüfung beim JPA und universitärer Schwerpunktbereichsprüfung wird seitdem als „Erste juristische Prüfung" bezeichnet.

Dabei geht der staatliche Prüfungsteil mit 70 Prozent, der universitäre Teil mit 30 Prozent in die Gesamtnote ein.

Die in der staatlichen Pflichtfachprüfung zu erbringenden Prüfungsleistungen haben sich im Wege der Reform deutlich erhöht: Heute müssen die Examenskandidaten sechs Klausuren schreiben und eine mehrstündige mündliche Prüfung ablegen. In der universitären Schwerpunktsbereichprüfung haben die Examenskandidaten über einen Zeitraum von vier Wochen eine Examenshausarbeit zu schreiben. Zusätzlich müssen sowohl eine schriftliche Prüfung (Klausur) als auch eine mündliche Prüfung abgelegt werden. Um die „Erste juristische Prüfung" zu bestehen, müssen Hamburger Examenskandidaten also insgesamt sieben fünfstündige Klausuren, eine Examenshausarbeit und zwei mündliche Prüfungen absolvieren.

Nach Inkrafttreten des reformierten Juristenausbildungsgesetzes führt in Hamburg neben der juristischen Fakultät der Universität Hamburg auch die Bucerius Law School (BLS), eine privat finanzierte, nicht staatliche Bildungseinrichtung, die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung durch. Die Bucerius Law School ist also (ebenso wie die juristische Fakultät der Universität Hamburg) für einen Anteil von 30 Prozent der Gesamtnote der „Ersten juristischen Prüfung" verantwortlich.

Ich frage den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Bucerius Law School (BLS) wie folgt:

1. Hat sich die durchschnittliche Studienzeit der Jura-Studenten in Hamburg seit Einführung des „neuen Examens" verlängert?

Wenn ja, um wie viele Semester beziehungsweise Trimester bei BLSStudenten?

Nein. Im Übrigen entfällt.

2. Nach wie vielen Semestern/Trimestern schließen Hamburger Examenskandidaten durchschnittlich ihr Studium mit Bestehen der „Ersten juristischen Prüfung" ab? (Zahlen bitte seit Inkrafttreten des „neuen Examens".)

Die Daten werden ausschließlich im Zeitpunkt der Meldung zum Staatsexamen beziehungsweise zum staatlichen Prüfungsteil erfasst, und zwar durch Erhebung der Semesterzahl (Juristische Fakultät der Universität Hamburg) beziehungsweise Trimesterzahl (BLS) im Zeitpunkt der Meldung.

Im Jahr 2009 betrug danach die durchschnittliche Semesterzahl der Absolventen der Juristischen Fakultät der Universität Hamburg nach dem Hamburgischen Juristenausbildungsgesetz (HmbJAG) 9,81 Semester. In den vorherigen Jahren betrug die durchschnittliche Studienzeit nach dem HmbJAG im Jahr 2008 9,01 Semester und im Jahr 2007 9,06 Semester.

Im Jahr 2009 betrug die durchschnittliche Studienzeit der Absolventen der BLS nach dem HmbJAG 13,79 Trimester. In den vorherigen Jahren betrug die durchschnittliche Studienzeit nach dem HmbJAG im Jahr 2008 13,39 Trimester und im Jahr 2007 13,22

Trimester. Abschließend ist hierzu anzumerken, dass sich im Jahr 2007 die ersten Absolventen nach dem HmbJAG zur Prüfung angemeldet haben.

3. Wie hoch ist der Anteil von Absolventen der Bucerius Law School, der mithilfe (das heißt unter Einrechnung) des Ergebnisses aus der Schwerpunktbereichsprüfung ein mindestens „voll befriedigendes" Gesamtergebnis erreicht? (Aufschlüsselung bitte nach Jahren, also 2009, 2008 et cetera.)

2009: 64,64 Prozent der Absolventen

2008: 72,29 Prozent der Absolventen

2007: 88,89 Prozent der Absolventen

4. Wie hoch ist dieser Anteil bei Absolventen der Universität Hamburg?

2009: 23,13 Prozent der Absolventen

2008: 16,36 Prozent der Absolventen

2007: 14,70 Prozent der Absolventen

5. Wie hoch ist der Anteil an Examenskandidaten der BLS, der in der Schwerpunktbereichsprüfung ein mindestens „voll befriedigendes" Ergebnis erreicht? (Aufschlüsselung bitte nach Jahren, also 2009, 2008, 2007...).

2009: 90, 91 Prozent der Examenskandidaten

2008: 88,17 Prozent der Examenskandidaten

2007: 92,52 Prozent der Examenskandidaten

6. Wie hoch ist dieser Anteil bei Examenskandidaten der Universität Hamburg?

Der Anteil der Examenskandidaten, die im Jahr 2009 ein mindestens „voll befriedigendes" Ergebnis in der Schwerpunktbereichsprüfung erreicht haben, beträgt 40,89 Prozent. In den vorherigen Jahren wurden diese Daten statistisch nicht erfasst.

7. Die reine Wartezeit auf die Ergebnisse aus dem schriftlichen Teil beträgt beim JPA circa vier Monate. Wie kann diese Wartezeit, die in der Regel von Studenten nicht sinnvoll genutzt werden kann, reduziert werden?

Die Frist für die Abgabe der beiden nacheinander erfolgenden Voten beträgt sechs Wochen für den Erst- und vier Wochen für den Zweitvotanten. Neben der reinen Votierungszeit sind die Postlaufzeiten zwischen dem Justizprüfungsamt und den Votanten und zudem eine gewisse Reservezeit zu berücksichtigen. Hieraus ergibt sich bereits zwangsläufig eine nicht zu verkürzende Wartezeit von mehreren Monaten. Eine Verkürzung der Korrekturzeiten würde dazu führen, dass die Bereitschaft, als Prüfer tätig zu werden, sinkt. Bereits jetzt entwickelt es sich als sehr schwierig, eine hinreichende Anzahl von Prüfern zu finden. Eine Reduzierung der Wartezeit ist daher aktuell nicht beabsichtigt. Es ist außerdem festzustellen, dass sich die Prüfungszeiten seit Inkrafttreten des HmbJAG verringert haben.

8. Haben sich die durchschnittlichen Gesamtergebnisse aus der „Ersten juristischen Prüfung" seit Einführung des „neuen Examens" in Hamburg verbessert?

Eine valide, statistisch abgesicherte Aussage lässt sich aufgrund der Tatsache, dass erst seit dem Jahr 2007 Examina nach dem HmbJAG abgelegt werden, derzeit noch nicht treffen. Denn es ist nicht auszuschließen, dass diejenigen, die für den Abschluss des Examens längere Zeit benötigen und regelmäßig schlechtere Leistungen aufweisen, in die vorliegenden Ergebnisse noch nicht eingeflossen sind. Es scheint sich aber eine Tendenz abzubilden, dass die durchschnittlichen Gesamtergebnisse der nach dem HmbJAG abgelegten Examina besser sind.

9. Werden seitens des JPA anonyme Prüfungsstatistiken veröffentlicht?

Wenn nein, warum nicht?

Ja. Im Übrigen entfällt.

10. Wie hoch ist die jährliche Durchschnittsnote aus allen Schwerpunktbereichsprüfungen der BLS? (Jahre 2009, 2008 et cetera)

2009: 11,79 Punkte

2008: 11,49 Punkte

2007: 11,48 Punkte

11. Wie hoch fällt diese Note bei den Schwerpunktbereichsprüfungen an der Universität Hamburg aus?

Im Jahr 2009 beträgt die Durchschnittsnote 8,51 Punkte und im Jahr 2008 8,40 Punkte. Für das Jahr 2007 liegen die zur Beantwortung benötigten Daten nicht vor.