Ehemalige Mülldeponie Höltigbaum

Die Mülldeponie Höltigbaum am Hagenweg in Rahlstedt war zwischen 1974 und 1982 in Betrieb. Abgelagert wurden Hausmüll, Sperrmüll und hausmüllartige Abfälle sowie Boden und Bauschutt. Entstanden sind zwei Müllberge, die anfänglich auch unter dem Namen „Meiendorfer Schweiz" bekannt waren. Die Müllberge bilden Methangas, das wirtschaftlich genutzt wird.

1978 fasste die Müllkommission des damaligen Ortsausschusses Rahlstedt den Beschluss, die Deponie zur Grün- und Erholungslandschaft umzugestalten. Zur Umsetzung dieses Beschlusses erteilte das Naturschutzreferat des Bezirksamtes Wandsbek dem Landschaftsarchitekten Rüppel den Auftrag zur Aufstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplans. Im März 1980 wurde der landschaftspflegerische Begleitplan fertiggestellt und nach Behördenabstimmung den regionalen Gremien im Mai und Juni 1980 vorgestellt.

Gemäß Begleitplan war unter anderem vorgesehen, 41 ha als extensiven Landschaftspark zu nutzen und Aussichtspunkte auf den einzelnen Bergen zu errichten. Insgesamt sollte das Projekt mit Rekultivierungsmaßnahmen, der Pflege der Vegetation und der Gestaltung und dem Ausbau der Erholungsanlage 2,2 Millionen D-Mark kosten.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Stadtreinigung Hamburg AöR (SRH) wie folgt:

2. Wie viel Kubikmeter Deponiegas mit welchem Energiegehalt (Heizwert) wurden seit Beginn der Gasabsaugung bis Juni 2010 insgesamt abgesaugt?

Die gesamte Absaugmenge bis Ende Juni 2010 beläuft sich auf etwas über 40 Millionen Kubikmeter. Der Heizwert beträgt etwa 200 Millionen Kilowattstunden.

3. Wie viel davon wurde in den Jahren 2008, 2009 und 2010 (bislang) abgesaugt?

4. Inwieweit ist der landschaftspflegerische Begleitplan von 1980 noch Handlungsgrundlage für Maßnahmen auf dem Gelände der ehemaligen Mülldeponie Höltigbaum?

5. Inwieweit hat es in den vergangenen 30 Jahren eine Überarbeitung oder Fortschreibung des landschaftspflegerischen Begleitplans gegeben?

Der landschaftspflegerische Begleitplan von 1980 kann aus Sicht des zuständigen Bezirksamts nicht als aktuelle Handlungsgrundlage betrachtet werden, weil die Müllberge derzeit für Freizeitnutzungen nicht geeignet sind (vergleiche Drs. 19/1583).

Eine Überarbeitung, Fortschreibung oder Umsetzung des Plans ist aus diesem Grund nicht erfolgt. Sofern sich langfristig eine Eignung für Freizeitnutzungen einstellen sollte, wären planerische Überlegungen gegebenenfalls an die dann aktuellen Nutzungsansprüche unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

6. Der landschaftspflegerische Begleitplan empfahl, eine Gasverteilungskartierung durchführen zu lassen, um durch eine kontrollierte Gasabnahme größere Pflanzenausfälle, Brand- und Verpuffungsgefahren und Geruchsbelästigungen durch Begleitgase vorzubeugen.

a) Inwieweit wurde eine solche Kartierung durchgeführt?

b) Welchen Inhalt hat die gegebenenfalls durchgeführte Kartierung?

c) Inwieweit hat und hatte die Methangasnutzung auf dem Gelände Einfluss auf eine öffentliche Nutzung des Geländes der Mülldeponie?

7. In dem landschaftspflegerischen Begleitplan wird als Überlegung zur Endnutzung der Ausbau für die Naherholung dargestellt. Danach wurde beabsichtigt, die Rekultivierung in Hinblick auf eine Endnutzung als Flächen für die Naherholung auszurichten.

a) Inwieweit und aus welchen Gründen ist bislang von diesem Ziel abgewichen worden?

b) Inwieweit und mit gegebenenfalls welcher zeitlichen Perspektive besteht langfristig doch noch die Möglichkeit, die Müllberge als Flächen für die Naherholung nutzbar zu machen?

8. Das Gelände sollte laut Begleitplan für Freizeittätigkeiten wie Wandern, Lagern, Picknicken, Bolz-, Ball- und Bewegungsspiele, Kinderspiele, Trimmen und zum Teil für Rodelabfahrten ausgebaut werden.

a) Aus welchen Gründen ist hier von den Planungen des Begleitplans abgewichen worden?

b) Inwieweit ist die Idee aus dem Begleitplan umgesetzt worden, die Berge wenigstens als Aussichtspunkte nutzen zu können?

c) Mit der Realisierung welcher Freizeitmöglichkeiten kann mit welcher zeitlichen Perspektive noch gerechnet werden?

9. Die Stauteichfläche der Wandse im Südwesten der Deponie Berg 2 sollte in einem kleineren und abgesicherten Uferzonenbereich im Rahmen der Naherholung gezielt zugänglich gemacht werden, während der größere Teil der Ufer als Schutzfläche gesichert werden sollte.

a) Inwieweit sind diese Maßnahmen umgesetzt worden?

b) Soweit es bisher zu keiner Umsetzung gekommen ist: Soll noch eine Umsetzung erfolgen?

Wenn ja: Wann und in welcher Form?

Wenn nein: Warum nicht und was ist stattdessen geplant?

10. Die asphaltierte circa 6 m breite Deponiestraße sollte nach Beendigung der Deponie durch einen schmaleren Wanderweg von circa 3 m Breite in wassergebundener Wegebefestigung ersetzt werden. Inwieweit ist diese Maßnahme umgesetzt worden?

11. Der fertig profilierten Fläche sollte eine Rekultivierung unmittelbar nachfolgen. Dazu war zunächst eine Zwischenbegrünung vorgesehen, bevor der Aufbau der Pflanzungen erfolgen sollte.

a) Inwieweit wurden die Bepflanzungspläne von 1980 umgesetzt?

b) Welche Teile der Pläne wurden aus welchen Gründen nicht umgesetzt?

c) Inwieweit bestehen neue Pläne zur Bepflanzung und bis wann sollen diese erfolgen?

12. Der Betriebshof sollte in eine landschaftsgerechte Gehölzpflanzung eingebunden und als Pflegedepot dem Bezirksamt Wandsbek überstellt werden. Die Erschließung war über eine neue Zufahrt vom Hagenweg vorgesehen.

a) Inwieweit ist der landschaftspflegerische Begleitplan in diesem Punkt umgesetzt worden?

b) Welche Änderungen hat es aus welchen Gründen gegeben?

c) Welche Maßnahmen sollen in diesem Zusammenhang noch umgesetzt werden?

13. Die Gesamtkosten für den Ausbau der Deponie sollten sich nach dem landschaftspflegerischen Begleitplan auf 2,2 Millionen D-Mark belaufen.

a) Für welche Maßnahmen im Rahmen der (teilweisen) Umsetzung des landschaftspflegerischen Begleitplans beziehungsweise für welche anderen landschaftspflegerischen Maßnahmen wurden Mittel in welcher Höhe ausgegeben?

Entfällt, im Übrigen siehe Antwort zu 4. und 5.

b) Welche jährlichen Kosten sind für den Erhalt und die Pflege des ehemaligen Deponiegeländes veranschlagt?

Der langfristige Ausgabenplan sieht für die Deponie Höltigbaum jährliche Kosten in Höhe von 55.000 Euro vor. Diese unterteilen sich in 43.000 Euro für die gutachterliche Überwachung einschließlich der Analytik der Grund- und Oberflächenwässer sowie 12.000 Euro für sonstige Betriebskosten wie Grünpflege, Vermessung, Wegebau, Zaunreparaturen et cetera.