Anmeldung des FFH beziehungsweise Vogelschutzgebietes Luneplate Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 17 Februar

11. Beteiligung Bremens an der Entwicklung der EU-Strategie 2020

Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 10. Februar 2010

12. Sachbeschädigungen durch illegale Graffiti Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 16. Februar 2010

13. Raubstraftaten Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 16. Februar 2010

14. Anmeldung des FFH- beziehungsweise Vogelschutzgebietes Luneplate Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 17. Februar 2010

15. Kosten und Qualität in der Krankenbeförderung Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 22. Februar 2010

16. Berechnung der Sätze wirtschaftlicher Hilfe für Schulen in freier Trägerschaft Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 1. März 2010

17. März 2010

20. Räumliche Beschränkungen für Asylsuchende und geduldete Migrantinnen und Migranten abschaffen?

Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16. März 2010

Zur Abwicklung der Tagesordnung wurden interfraktionelle Absprachen getroffen, und zwar zur Aussetzung des Tagesordnungspunktes 16, Leiharbeit nicht für Lohndumping und Abbau von Stammbelegschaften missbrauchen ­ aktuelle Entwicklung in Bremen und Bremerhaven, und des Punktes außerhalb der Tagesordnung, Viertes Gesetz zur Bereinigung des bremischen Rechts.

Des Weiteren wurden Vereinbarungen getroffen zur Verbindung der Tagesordnungspunkte 5, Interessen der Verbraucher/-innen in Gesetzgebungsverfahren stärken, und 6, Interessen der Verbraucher/innen in Gesetzgebungsverfahren stärker berücksichtigen, der Tagesordnungspunkte 7, Sofortiger Abschiebestopp!, und 8, Rechtsstaatlichkeit beim Erwerb von Passersatzpapieren garantieren, der Tagesordnungspunkte 11, Ge-walt gegen Polizeibeamte konsequent ahnden, und 12, Gewalt gegen Polizeibeamte konsequent entgegentreten, des Tagesordnungspunktes 14, Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage, mit den Ta-gesordnungspunkten 17 und 18, Bibliotheken an Sonntagen öffnen, der Tagesordnungspunkte 19, Bil-dungsurlaub als Instrument zur Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung weiterentwickeln, und 25, Ge-setz zur Änderung des Bremischen Bildungsurlaubsgesetzes.

Des Weiteren wurden Vereinbarungen getroffen zur Verbindung der Tagesordnungspunkte 23, Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen ­ Eingetragene Lebenspartnerschaften mit Ehen gleichstellen, und 24, Einsetzung eines nichtständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Landesverfassung, der Tagesordnungspunkte 31,

13. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, 32, Gesetz zum 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, und 33, Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten dazu, der Tagesordnungspunkte 35 und 36, Lautsprecheranlagen an Schulen im Lande Bremen, und der Punkte außerhalb der Tagesordnung, Änderung des Radio-Bremen-Gesetzes und Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten dazu. Des Weiteren wurden Vereinbarungen getroffen zu Redezeiten bei einigen Tagesordnungspunkten.

Hinsichtlich der Abwicklung der Tagesordnung der Bürgerschaft (Landtag) wurde vereinbart, dass heute Vormittag zu Beginn der Sitzung eine Regierungserklärung des Präsidenten des Senats zum Thema Umsetzung der Ergebnisse der Föderalismusreform II in der Freien Hansestadt Bremen aufgerufen wird.

Für die Aussprache über die Regierungserklärung ist für den ersten Redner je Fraktion eine Redezeit von bis zu 15 Minuten vereinbart. Im Übrigen wird nach der Geschäftsordnung verfahren. In dieser Aussprache erhält als erster Redner nach dem Präsidenten des Senats der Vertreter der Fraktion der CDU das Wort, danach die Vertreter der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und der FDP. Im Übrigen wird nach der Reihenfolge der Wortmeldungen das Wort erteilt. Es folgen dann die Fragestunde und die Aktuelle Stunde, also die Tagesordnungspunkte 1 und 2.

Zu Beginn der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) heute Nachmittag werden die Punkte außerhalb der Tagesordnung, Strafrechtliche Verjährung bei sexuellem Missbrauch von Kindern abschaffen und An hörung zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Leichenwesen, aufgerufen. Sichergestellt werden soll die Behandlung der angekündigten Verfassungsänderungsvorlage zum Abgeordnetenrecht in zweiter Lesung.

Meine Damen und Herren, die Donnerstagvormittagssitzung der Bürgerschaft (Landtag) beginnt voraussichtlich mit den Punkten außerhalb der Tagesordnung, Wahl und Vereidigung eines Mitglieds des Staatsgerichtshofs. Zur Wahl vorgeschlagen ist die Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Tübingen, Frau Prof. Dr. Barbara Remmert. Im Anschluss daran sollen der Tagesordnungspunkt 37, Bericht über die Situation der Mittelständischen Wirtschaft in der Freien Hansestadt Bremen 2009, und die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 5, Interessen der Verbraucher/-innen in Gesetzgebungsverfahren stärken, und 6, Interessen der Verbraucher/-innen in Gesetzgebungsverfahren stärker berücksichtigen, aufgerufen werden.

Zu Beginn der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) am Donnerstagnachmittag soll der Tagesordnungspunkt 26, Ausstieg aus der solidarischen Krankenversicherung verhindern!, aufgerufen werden. Dem soll die dritte Lesung der angekündigten Vorlage zur Verfassungsänderung in Sachen Abgeordnetenrecht folgen. Im Anschluss daran ist beabsichtigt, die angekündigten Vorlagen zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und anderer Gesetze in zweiter Lesung aufzurufen. Gegen 16 Uhr sollen dann der Tagesordnungspunkt 3, Beteiligung des Landes Bremen am EU-Programm Global Monitoring for Environment and Security ­ GMES, und gegen 17 Uhr der Tagesordnungspunkt 4, Militarisierung in der politischen Bildung, in der Forschung, in den Schulen, bei der Arbeitsvermittlung und in Bremens industrieller Produktion, behandelt werden.

Meine Damen und Herren, nachträglich wurde interfraktionell vereinbart, die Reihenfolge der Behandlung des Tagesordnungspunktes 26, Ausstieg aus der solidarischen Krankenversicherung verhindern!, und der Vorlagen zur Verfassungsänderung in dritter Lesung und zur Änderung des Abgeordnetengesetzes zu tauschen.

Des Weiteren möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Fraktion der SPD darum gebeten hat, die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 27 bis 30 für diese Sitzung auszusetzen.

Weiterhin wurde interfraktionell vereinbart, den Tagesordnungspunkt 9, Verbesserung der Lebensbedingungen und Versorgung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge im Bundesland Bremen, für die März-Sitzung auszusetzen.

Meine Damen und Herren, wird das Wort zu den interfraktionellen Absprachen gewünscht? ­ Das ist der Fall.

Das Wort erhält der Abgeordnete Timke.

Abg. Timke (BIW): Herr Präsident, ich hatte eben einen Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, und zwar zum Punkt Strafrechtliche und zivilrechtliche Verjährung bei sexuellem Missbrauch von Kindern abschaffen. Den Antrag habe ich gestern eingebracht.

Ich beantrage, dass dieser Punkt verbunden wird mit dem Tagesordnungspunkt der CDU, Strafrechtliche Verjährung bei sexuellem Missbrauch abschaffen, der heute Nachmittag aufgerufen wird.

Präsident Weber: Das Parlament hat die Dringlichkeit beschlossen und beschlossen, ihn an das Ende der Tagesordnung zu setzen, und Sie beantragen, ihn mit dem CDU-Antrag zu verbinden.

(Abg. Timke [BIW]: Genau!)

Das müsste ich jetzt abstimmen lassen.

Wer diesem Verbindungsantrag des Abgeordneten Timke seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Abg. Timke [BIW] und Abg. Tittmann [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(DIE LINKE)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt der Verbindung mit dem Antrag der CDU zu.

Regierungserklärung des Präsidenten des Senats zum II in der Freien Hansestadt Bremen

Dazu als Vertreter des Senats Herr Bürgermeister Böhrnsen.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort Herr Bürgermeister Böhrnsen.

Bürgermeister Böhrnsen: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Freie Hansestadt Bremen steht nicht nur vor wichtigen Jahren, sondern es kommen entscheidende Jahre auf uns zu.

Wir werden heute und in der Zukunft nicht die üblichen Wiederholungen von Ansagen des Sparens und Sanierens sagen und hören, sondern wir müssen uns bewusst machen, dass wir uns in einer völlig anderen finanzpolitischen und rechtlichen Situation bewegen. Das bedeutet eine neue große Chance für Bre men. Das bedeutet aber auch eine neue große Anstrengung.

Ich finde, es gibt nur einen Weg, diese Chance anzunehmen und anzugehen. Für mich ist die erste Voraussetzung dabei, dass wir uns auch eine veränderte politische Mentalität vornehmen, nämlich die, dass wir nicht auf Illusion setzen, wie die bremische finanzpolitische Zukunft gesunden kann ­ früher war es der Kanzlerbrief, heute sind es vielleicht irgendwelche irrealen Vorstellungen über das, was andere Länder und der Bund bereit sind, weiter zu zahlen oder was man in Verhandlungen erreichen kann ­, sondern die politische Mentalität muss darauf ausgerichtet sein, das konzentriert anzugehen und die Chance zu ergreifen, die sich jetzt in der Situation, in der wir sind, ergibt.

Diese Situation müssen wir nutzen, und diese Situation kennzeichnet sich in einem einzigen Satz im Grundgesetz, nämlich im neuen Artikel 109 Absatz 3.

Hier wird die große Herausforderung beschrieben, vor der Bremen steht, aber vor der auch alle anderen Länder stehen und der Bund in einer etwas anderen Weise. Ab 2020, so heißt es jetzt in Artikel 109 Absatz 3 des Grundgesetzes, müssen die Länder ihre Haushalte grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgleichen, mit anderen Worten: Ab 2020 dürfen keine neuen Kredite aufgenommen werden. So ist das Ergebnis der Föderalismuskommission II. Diese Schuldenbremse ist hart, ohne Zweifel, aber wir wollen und müssen sie einhalten. Das ergibt sich schon daraus, dass sie im Grundgesetz steht. Darin steht nichts davon, dass man sich von dieser Vorschrift dispensieren lassen kann. Ich füge aber hinzu, ich halte diese Schuldenbremse auch für richtig, im allgemeinpolitischen und auch im bremischen Interesse.

Wir haben vor einigen Tagen die neuen Zahlen über die Verschuldung der öffentlichen Haushalte in Deutschland gelesen. Die Verschuldung ist im vergangenen Jahr über alle öffentlichen Haushalte dramatisch angestiegen. Wir haben aktuell eine Verschuldung der öffentlichen Haushalte von 1,7 Billionen Euro, 1 700 Milliarden Euro Verschuldung aller öffentlichen Haushalte! Es ist doch klar, dass das nicht so weitergehen kann. Der Satz. Die Schulden von heute sind die Steuern von morgen oder anders gesagt Was wir heute ausgeben, müssen unsere Kinder und Kindeskinder bezahlen sind unbestreitbare Sätze, und deswegen muss man diese Frage angehen und den Weg in die weitere Schuldenfalle stoppen.

Es liegt aber auch im ureigensten bremischen Interesse, dass wir diesen Weg gehen. Ein bloßer Blick in unseren Haushalt zeigt, wie es um unsere politische, unsere finanzielle Handlungsfähigkeit bestellt ist. Wenn man mehr Geld für Zinsen als für Sozialleistungen ausgibt ­ und man weiß, dass die Zinszahlungen auch weiter steigen ­, dann ist die Grenze der Handlungsfähigkeit wenn nicht schon erreicht, möglicherweise sogar schon überschritten. Ein Weiter so kann deswegen überhaupt nicht in Betracht kommen.

Wenn ich von politischer Mentalität gesprochen habe, die wir verändern müssen, dann müssen wir auch dazuzählen, dass wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass auch die Weiterführung unserer Klage in Karlsruhe in der gegebenen Situation keinen Sinn macht. Sie war aussichtsreich, als wir sie in der Großen Koalition eingebracht haben. In der Zwischenzeit hat es die Ergebnisse der Föderalismuskommission II gegeben. Das Bundesverfassungsgericht ist immer, so hat es zuletzt in dem erfolglosen Klageverfahren der Berliner geurteilt, die Ultima Ratio. Zuerst kommt die Politik, und dann kommt ein möglicher verfassungsrechtlicher Anspruch, und die Politik ist die Schuldenbremse, die jetzt im Grundgesetz steht!

Das wahrscheinlich überzeugendste Argument zur Einhaltung der Schuldenbremse ist aber, dass wir erstmalig einen verbrieften, im Grundgesetz niedergelegten Anspruch der Freien Hansestadt Bremen auf Unterstützung, auf Hilfe auf diesem Weg zur Einhaltung der Schuldengrenze haben. Artikel 143 d des Grundgesetzes gibt fünf Ländern einen solchen Anspruch: Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Berlin. 800 Millionen Euro jährlich für diese fünf Länder! Bremen hat mit Abstand den höchsten Betrag von 300 Millionen Euro. Das macht für neun Jahre 2,7 Milliarden Euro für Bremen. Das ist ­ und ich werde nicht müde, das in Bremen auch zu sagen ­ ein Erfolg, den wir in der Föderalismuskommission erreicht haben. Außerhalb Bremens weiß man, dass das ein Erfolg ist, und wir sollten das auch als einen Erfolg ansehen.

Allerdings, und das gehört im gleichen Atemzug dazu gesagt, gibt es diese Konsolidierungshilfen nicht unter den Bedingungen, wie es in den Sanierungsphasen eins und zwei für Bremen Geld gegeben hat.

Diese Konsolidierungshilfen gibt es unter ganz strengen Regeln. Ich habe ja nun über zwei Jahre die Debatten in der Föderalismuskommission begleitet und nehme für mich auch in Anspruch, dass wir sie von Bremen aus ein Stück mit gestaltet haben. Es kann niemanden verwundern, dass nach diesen beiden ersten Sanierungsphasen das Reglement für die weitere Konsolidierungshilfe anders ausfällt, als es das beim ersten Mal war. Ich will das hier nicht vertiefen, aber man kann es sich vorstellen, warum die Gründe so sind.