Gibt es Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter bei der SAGA GWG, die aufstockende Leistungen (Hartz IV) bekommen

Betreff: Gibt es Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter bei der SAGA GWG, die aufstockende Leistungen (Hartz IV) bekommen oder nach dem sogenannten Hamburger Modell gefördert werden?

Nach bisheriger Auskunft des Senats wurde die SAGA GWG-Tochter BCH BüroConsult Hamburg Gesellschaft für Personaldienstleistungen mbH am 18.07.2007 als Leiharbeitsfirma gegründet, „um einen flexiblen, am wechselnden Kapazitätsbedarf orientierten und unternehmensübergreifenden Arbeitseinsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu gewährleisten, die nicht in den Kernfunktionen (z.B. Kaufleute, Technikerinnen und Techniker) der Immobilienwirtschaft tätig sind." Nach einer überschlägigen Schätzung der SAGA GWG sind etwa 30 Prozent der beschäftigten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer dabei vorher arbeitslos gewesen. Ein kleinerer Teil der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer wird unbefristet beschäftigt, ein größerer Teil dagegen nur befristet. Bei der SAGA GWG gilt der Tarifvertrag der Immobilienwirtschaft. Bei der BCH als Tochterfirma gilt für die Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer dagegen der Tarifvertrag des Bundesverbandes Zeitarbeit (BZA), der erheblich niedrigere Löhne („Billiglöhne") vorsieht, die häufig nicht existenzsichernd sind.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften von SAGA GWG wie folgt:

1. Wie viele der inzwischen bei der BCH beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiteten zuvor bei der SAGA GWG? Bitte Antwort aufschlüsseln nach Art der Tätigkeit/Beruf, Arbeitszeit (Vollzeit, Teilzeit, geringfügige Beschäftigung), damals angewendetem Tarifvertrag, befristet oder unbefristet, sowie jeweils differenziert nach Geschlecht?

Die BüroConsult Hamburg Gesellschaft für Personaldienstleistungen mbH (BCH) wurde gegründet, um einen flexiblen, am wechselnden Kapazitätsbedarf orientierten Arbeitseinsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu gewährleisten, die nicht in Kernfunktionen des Unternehmens (zum Beispiel Kaufleute, Technikerinnen und Techniker) tätig sind.

In diesem Zusammenhang sind 16 unbefristete Hausmeisterhelfer im Rahmen eines Betriebsübergangs von SAGA GWG zur BCH gewechselt. Dieser Betriebsübergang erfolgte aus sozialen Gründen und diente der Arbeitsplatzsicherung dieser Mitarbeitergruppe, deren Arbeitsplätze ansonsten bei SAGA GWG entfallen wären.

Bei SAGA GWG erfolgte die Vergütung gemäß dem Tarifvertrag der Wohnungswirtschaft, bei der BCH wird diese Mitarbeitergruppe analog diesem Tarifvertrag im Wege des statischen Besitzstandes weiter vergütet.

Drei Mitarbeiterinnen (Assistenz- und Unterstützungsfunktionen) sind von der SAGA GWG zur BCH gewechselt. Alle drei hatten ein befristetes Arbeitsverhältnis bei SAGA GWG und sind heute unbefristete BCH-Mitarbeiterinnen. Bei SAGA GWG erfolgte die Vergütung gemäß Tarifvertrag der Wohnungswirtschaft, die BCH vergütet nach dem Tarifvertrag des Bundesverbands Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA).

2. Wie viele der als „vorher arbeitslos" definierten Beschäftigten bei der BCH arbeiteten vorher in einer Arbeitsgelegenheit nach SBG II (einem sogenannten Ein-Euro-Job) für den Beschäftigungsträger CHANCE Beschäftigungsgesellschaft mbH Hamburg der SAGA GWG? (Bitte jeweils nach Geschlecht differenzieren.)

3. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden bisher bei der BCH über einen Vermittlungsgutschein eingestellt?

Keine.

4. Auf wie viele Wochenstunden lautet der übliche Vollzeit-Arbeitsvertrag der BCH und wie viele regelmäßige Wochenstunden werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BCH tatsächlich abgeleistet?

In der Regel liegen die vereinbarten Wochenarbeitsstunden der BCH-Mitarbeiter/-innen zwischen 35 und 40 Stunden. In diesem Umfang werden sie auch geleistet.

5. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind zurzeit bei der BCH beschäftigt und welchen Tarifgruppen sind sie zugeteilt? (Bitte nach Beschäftigungsfeld, tariflicher Entgeltgruppe, der jeweils vereinbarten Wochenstundenzahl und jeweils nach Geschlecht differenzieren.)

Die BCH beschäftigt derzeit 84 Mitarbeiter/-innen, die in den Bereichen Datenerfassung, Hausmeisterdienste sowie in sonstigen Unterstützungsfunktionen eingesetzt sind. 60 Prozent der Beschäftigten sind weiblich. Eine Zuordnung zu Beschäftigungsfeldern wird statistisch nicht gesondert erfasst. Eine Einzelfallauswertung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. Die Vergütung erfolgt entsprechend der ausgeführten Tätigkeit analog dem Tarifvertrags des BZA.

6. Werden unbefristete Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bei der BCH nach dem sogenannten Hamburger Modell (Kombilohnmodell) gefördert?

Wenn ja, wie viele (bitte nach Geschlecht differenzieren)?

7. Beziehen auch befristete Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bei der BCH Arbeitnehmerzuschüsse nach dem sogenannten Hamburger Modell, obwohl ein Arbeitgeberzuschuss mangels Entfristung nicht in Betracht kommt (bitte nach Geschlecht differenzieren)?

8. Hat die BCH für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer Anträge auf einen Qualifizierungszuschuss nach dem sogenannten Hamburger Modell für erforderliche Weiterbildungen und Qualifizierungen gestellt?

Wenn ja, wie viele (bitte nach Geschlecht differenzieren)? Nein.

9. Mit welcher Begründung wird trotz des grundsätzlichen Förderungsausschlusses für den Bereich der Eigenförderung nach dem sogenannten Hamburger Modell die Förderfähigkeit für eine städtische Leiharbeitsfirma bejaht?

Entfällt.

10. Werden in der BCH Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt, für die ein Eingliederungszuschuss von der Hamburger Arbeitsagentur oder team.arbeit.hamburg gewährt wird?

Nein.

Wenn ja:

a.) Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betrifft dies?

b.) Welche festgestellten Arbeitshemmnisse begründen jeweils die Bewilligung eines Eingliederungszuschusses (zum Beispiel älter als 50

Jahre, Behinderungen et cetera)? (Bitte jeweils nach Geschlecht differenzieren.)

c.) In welchen Arbeitsfeldern werden diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vornehmlich eingesetzt?

Entfällt.

11. Wie viele Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer beschäftigt die BCH, die für sich oder für die Bedarfsgemeinschaft, in der sie leben, aufstockende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) ­ Hartz IV ­ beziehen? (Bitte jeweils nach Geschlecht und nach Status unbefristet/befristet differenzieren.)

Nach Kenntnis der BCH: Keine.

12. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass bei einem städtischen Wohnungsunternehmen keine existenzsichernden Löhne für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer gezahlt werden?

Die BCH zahlt marktübliche, mit den Tarifpartnern einvernehmlich festgelegte Vergütungen. Dies belegen Branchen-Gehaltsvergleiche. Das Unternehmen bietet dabei sichere Arbeitsplätze. Die BCH legt Wert auf die langfristige Zugehörigkeit ihrer Mitarbeiter/-innen. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.