Altenhilfe nach § 71 SGB XII soll zusätzlich und ergänzend zu den übrigen Leistungen der Sozialhilfe gewährt werden

Immer mehr ältere arme Menschen in Hamburg ­ die Altenhilfe ist aber immer noch auf dem Stand vom 01.10.2005!

Nach Angaben des Statistikamtes Nord haben am Jahresende 2009 in Hamburg 17.763 Frauen und Männer über 64 Grundsicherungsleistungen zum Lebensunterhalt erhalten. Das waren knapp 2 Prozent mehr als 2008. Im Vergleich zu 2004 ergibt sich damit eine Steigerung um fast 42 Prozent.

Altenhilfe nach § 71 SGB XII soll zusätzlich und ergänzend zu den übrigen Leistungen der Sozialhilfe gewährt werden. Für eine Gewährung der Altenhilfe müssen besondere altersbedingte Beschwerden vorliegen.

Beim „Leistungskatalog Altenhilfe (§ 71 SGB XII) vom 01.10.2005 (Az.: SI 32/126.00-1-6-1/1)" handelt es sich um eine Darstellung der wichtigsten Leistungen der laufenden und einmaligen Hilfen, der Voraussetzungen für eine Bewilligung, der Prüferfordernisse sowie der Leistungshöhen. Beim Leistungskatalog handelt es sich um eine Empfehlung der BSF, die den Bezirksämtern gemäß der Globalrichtlinie „Altenhilfe" zur Verfügung gestellt worden ist.

Der Leistungskatalog ist weder an die zwischenzeitliche Entwicklung der Regelsätze nach dem SGB XII noch an die veränderte Lebenssituation der Betroffenen seit dem 01.10.2005 angepasst worden.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wann ist in genauer zeitlicher Hinsicht mit einer Neufassung des „Leistungskataloges Altenhilfe" vom 01.10.2005 zu rechnen?

Die zuständige Behörde beabsichtigt, die fachlichen Vorgaben für die Leistungen der Altenhilfe nach § 71 SGB XII (Altenhilfe) im Jahr 2010 neu zu fassen.

2. Wo sind jeweils im Rahmen der Altenhilfestruktur die Beratungsstellen für die betroffenen Älteren eingerichtet worden?

3. Wie viele Mitarbeiter sind jeweils im Rahmen der Altenhilfestruktur tätig?

4. Welche Qualifikationen haben jeweils diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?

In der Seniorenberatung sind Sozialarbeiterinnen beziehungsweise Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen beziehungsweise Sozialpädagogen, Pflegefachkräfte, Juristinnen beziehungsweise Juristen und Lehrerinnen beziehungsweise Lehrer für Pflegeberufe tätig.

5. Wie werden behördlich das Aufgabengebiet der Altenplanung und dasjenige der Altenhilfekoordination abgedeckt?

Die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz deckt die fachbehördlich-ministeriellen Aufgaben ab. Den Bezirksämtern obliegt die Verantwortung für die Planung und Förderung der dezentralen Angebote der Seniorenarbeit in Hamburg (vergleiche Drs. 19/3584).

6. Auf welchen kalkulatorischen Grundlagen sind die jeweiligen Leistungen der Altenhilfe nach dem „Leistungskatalog Altenhilfe" vom 01.10. berechnet worden?

7. In welcher Art und Weise ist eine Anpassung der jeweiligen Leistungshöhen an die zwischenzeitlich eingetretene Preisentwicklung erforderlich?

8. In welcher Art und Weise ist eine Anpassung des Leistungskataloges an die Veränderungen in den anderen Leistungsgrundlagen im SGB XII erforderlich?

Der Leistungskatalog Altenhilfe ist gemeinsam von der zuständigen Behörde und den Bezirksämtern entwickelt worden. Die anzuerkennenden Kosten orientieren sich an den Erfahrungswerten beim Bewilligungsverfahren und decken den jeweiligen Bedarf im Regelfall ab. Bei einem erhöhten Bedarf ist es möglich, im Rahmen einer Einzelfallentscheidung von den im Leistungskatalog genannten Beträgen abzuweichen. Eine inhaltliche Änderung des Katalogs und der Leistungshöhen war vor diesem Hintergrund bisher nicht erforderlich.

9. Welche Mittel sind haushaltsmäßig im letzten Haushalt für die Altenhilfe vorgesehen worden?

10. Welche Mittel sind jeweils in den Jahren 2004 bis 2009 für die Altenhilfe vorgesehen gewesen?

Für Leistungen der Altenhilfe nach § 71 SGB XII waren beziehungsweise sind im Einzelplan 4, Titel 4670.681. Auswertbare Daten für die Altenhilfe liegen im Rahmen des Fachverfahrens PROSA/DataWarehouse erst ab 2008 vor. Im Durchschnitt des Jahres 2008 erhielten 2.

Personen Leistungen der Altenhilfe nach § 71 SGB XII, 2009 waren es 3.052. Für 2010 liegt noch keine Jahresdurchschnittszahl vor.

12. In welcher Art und Weise ist der Zuwachs der Anzahl der älteren Grundsicherungsempfänger in Hamburg in der Zeit seit 2004 in die jährliche Altenhilfeplanung und die Altenhilfekoordination eingeflossen?

Bei den Planungen zur Altenhilfe nach § 71 SGB XII, insbesondere zur voraussichtlichen Fallzahlentwicklung, wird die Fallzahlentwicklung in der Grundsicherung als Indikator mit herangezogen.

13. Welche Begründung gibt es dafür, dass der „Leistungskatalog Altenhilfe" seit dem 01.10.2005 nicht mehr angepasst worden ist?

Siehe Antwort zu 6.