Spielplätze in Hamburg kind- und familiengerecht bauen

Spielplätze sollen zum Spielen, Bewegen und Erleben einladen und durch ihre vielfältigen Spielgeräte und ihre Umgebung Kindern Platz bieten, sich zu entfalten und das Miteinander zu entwickeln. „Moderne" Spielplätze orientieren sich jedoch immer seltener an den Bedürfnissen von Kindern und Familien. Vielmehr werden diese Spielräume der Umgebung angepasst. Die „ästhetische Spielplatzgestaltung" entspricht jedoch mit ihren Edelstahlspielgeräten in keiner Weise einer familien- und kinderfreundlichen Stadt.

Wie verschiedenen Presseberichten zu entnehmen war, spricht sich unter anderem der Oberbaudirektor der Freien und Hansestadt Hamburg, Jörn Walter, gegen diese hauptsächlich am Design orientierten Spielflächen aus.

Konkrete Vorschläge, wie in Zukunft wieder verstärkt dafür gesorgt werden kann, dass Spielplätze familien- und kindgerecht gebaut werden sollen, wurden bisher nicht vorgestellt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Unterstützt der Senat die öffentlichen Aussagen des Oberbaudirektors, dass viele Spielplätze nicht mehr kind- und familiengerecht gestaltet sind und werden?

Wenn ja, welche Ansätze gibt es für eine Problemlösung?

Wenn nein, warum nicht?

2. Welche Bemühungen unternehmen die Bezirke und die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, um die Bauherren darauf hinzuweisen, dass die Stadt kind- und familiengerechte Spielplätze benötigt?

3. Werden durch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Vorschläge zur Verbesserung der derzeitigen Spielplatzsituation erarbeitet?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hat im September 2009 die Broschüre „Private Spielflächen in Innenstadtquartieren" mit Hinweisen zur qualitätsvollen Gestaltung von Spielflächen im privaten Bereich veröffentlicht. Die Broschüre ergänzt die Aussagen des § 10 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO). Von den Bezirksämtern und der zuständigen Behörde wird die Broschüre bei Gesprächen mit Bauherren und Planern genutzt, um dafür zu werben, sich intensiver mit den Bedürfnissen von Kindern und Eltern nach Spiel, Bewegung und Aufenthalt im hausnahen Wohnumfeld auseinanderzusetzen, die Anregungen aufzunehmen und der jeweiligen Situation an zupassen. Die Broschüre enthält neben vielen Anregungen auch eine Checkliste als Hilfestellung für die Planung von privaten Spielplätzen.

Die Broschüre ist im Stadtmodell Hamburg, Wexstraße 7, bei den Bezirksämtern und unter http://www.hamburg.de/contentblob/1835354/data/kinderspielflaechen.pdf erhältlich.

4. Welche Vorgaben macht die HBauO für die Ausstattung von Kinderspielflächen?

5. Werden im Baugenehmigungsverfahren die Kinderspielflächen auf ihre familien- und kinderfreundliche Ausstattung überprüft?

Wenn ja, nach welchen Kriterien erfolgt diese Überprüfung?

Wenn nein, warum nicht?

6. Sieht die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt die Vorgaben der HBauO als ausreichend an, unter Berücksichtigung der öffentlich geäußerten Kritik des Oberbaudirektors an vielen Spielplätzen?

Wenn nein, warum nicht und wie sollen die Vorgaben geändert werden?

Wenn ja, warum?

§ 10 HBauO schreibt in der ab 1. September 2010 geltenden Fassung vor, dass die erforderlichen Spielflächen mit einer „geeigneten Ausstattung" herzustellen sind.

Diese qualitative Anforderung wurde wieder in die Bauordnung aufgenommen, um im Sinne der familien- und kinderfreundlichen Stadt sicherzustellen, dass kindgerechte Kinderspielflächen hergestellt werden. Auf konkrete Vorgaben für die Ausstattung wurde bewusst verzichtet, um den nötigen Spielraum für kreative kind- und familiengerechte Lösungen zu schaffen.

Im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach § 62 HBauO gehört die Prüfung des § 10 HBauO zum Prüfumfang. Die Prüfung der geeigneten Ausstattung erfolgt im Einzelfall und kann sich gegebenenfalls an den Vorgaben der in der Antwort zu 1. bis 3. und 7. genannten Broschüre orientieren.

Im Rahmen der Evaluierung II zur HBauO wird derzeit untersucht, ob der Prüfumfang im Vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO um den § 10 HBauO erweitert werden sollte.

7. Wird seitens der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt die Erstellung einer Broschüre in Betracht gezogen, welche Bauherren und Architekten an die Hand gegeben werden kann und neben kindgerechten Spielplatzideen auch entsprechende Kostenrahmen vorsieht?

Wenn ja, mit welchem Inhalt und wann soll diese herausgegeben werden?

Wenn nein, warum nicht?

Siehe Antwort zu 1.