Pflege- und Entwicklungspläne für Naturschutzgebiete

Für Naturschutzgebiete können gemäß § 10 Absatz 1 Satz 3 Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG) Pflege- und Entwicklungspläne (PEP) aufgestellt werden; sie umfassen eine naturschutzfachliche Analyse und Bewertung der Schutzwürdigkeit sowie Maßnahmen zur Erfüllung der Ziele der jeweiligen Naturschutzgebiete.

In seinem Jahresbericht 2010 hat der Rechnungshof zutreffend festgestellt, dass für zwölf der 30 Naturschutzgebiete keine PEP vorliegen, die übrigen PEP überwiegend aus dem Jahre 1999 stammen und damit wegen der deutlichen Überschreitung ihrer Gültigkeit von fünf Jahren veraltet sind. Darüber hinaus fehlen Managementpläne für Natura 2000-Gebiete (neu: Bewirtschaftungspläne, § 32 Absatz 4 Bundesnaturschutzgesetz ­ BNatSchG). Ihre dem Rechnungshof 2003 gegebene Zusage, alle PEP auf einen aktuellen Stand zu bringen, hat die zuständige Behörde unter Hinweis auf begrenzte Personal- und Haushaltsmittel nicht eingehalten (Tzn. 309 und 310, Drs. 19/5300, 19/6159).

Der Rechnungshof hat die Nichteinhaltung der Zusage sowie das Fehlen von Managementplänen beanstandet und die zuständige Behörde aufgefordert, für alle Naturschutzgebiete aktuelle PEP zu erstellen und in diese ­ soweit erforderlich ­ Managementpläne aufzunehmen. Die zuständige Behörde hat zugesagt, bis zum 30. April 2010 einen Zeitplan für die ausstehende Bearbeitung der PEP vorzulegen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Hamburg hat derzeit 31 Naturschutzgebiete ausgewiesen. Grundsätzlich sollen für alle Hamburger Naturschutzgebiete (NSG) Pflege- und Entwicklungspläne (PEP) aufgestellt werden.

Mit der Verlagerung von Zuständigkeiten für bestimmte NSG waren die Bezirksämter auch für Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen verantwortlich. Vor 1997 befanden sich lediglich fünf NSG in bezirklicher Zuständigkeit, derzeit sind es 20. Vor diesem Hintergrund war es erforderlich, vorrangig den Bezirksämtern fachliche Hinweise zur optimalen Pflege und Entwicklung dieser NSG an die Hand zu geben.

Für die weiterhin durch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt betreuten NSG ist dagegen die Aufstellung der PEP nachrangig. So kann durch die langjährigen Erfahrungen der zuständigen Behörde in der Pflege und Entwicklung der NSG, zunächst auch ohne die Aufstellung von PEP, die naturschutzfachliche Qualitätssicherung gewährleistet werden.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Für welche Naturschutzgebiete liegen PEP vor?

2. Von wann stammen diese PEP jeweils und welche Geltungsdauer haben sie jeweils?

Pflege- und Entwicklungsplan für das NSG Datum Wittenbergener Heide/Elbwiesen (seit 01.06.

Hummelsbütteler Feldmark. Die Aufstellung des Pflege- und Entwicklungsplans wurde aus Prioritätsgründen zurückgestellt.

Rothsteinsmoor. Die Aufstellung des Pflege- und Entwicklungsplans wurde aus Prioritätsgründen zurückgestellt.

Kiebitzbrack. Der Entwurf des Pflege- und Entwicklungsplans befindet sich derzeit in der Abstimmung mit der Bezirksverwaltung. Das Inkrafttreten ist für 2010 vorgesehen (siehe auch Antwort zu 4.). Zollenspieker. Der Entwurf des Pflege- und Entwicklungsplans befindet sich derzeit in der Abstimmung mit der Bezirksverwaltung. Das Inkrafttreten ist für 2011 vorgesehen (siehe Antwort zu 4.). Kirchwerder Wiesen. Der Entwurf des Pflege- und Entwicklungsplans befindet sich derzeit in der Abstimmung mit der Bezirksverwaltung. Das Inkrafttreten ist für 2012 vorgesehen (siehe Antwort zu 4.). Duvenstedter Brook. Der Pflege- und Entwicklungsplan wird derzeit aufgestellt. Gutachten und Abstimmung sind abgeschlossen. Das Inkrafttreten ist für 2011 vorgesehen (siehe Antwort zu 4.). Boberger Niederung. Der Pflege- und Entwicklungsplan ist abgestimmt und liegt unterschriftsreif vor.

Moorgürtel. Der Pflege- und Entwicklungsplan wird derzeit aufgestellt. Die notwendigen Gutachten befinden sich in Arbeit, ein Zwischenbericht liegt vor. Das Inkrafttreten ist für 2011 vorgesehen.

Mühlenberger Loch/Neßsand. Die Aufstellung des Pflege- und Entwicklungsplans ist abhängig von der Fertigstellung des Integrierten Bewirtschaftungsplans Elbeästuar.

Pflege- und Entwicklungsplan für das NSG Bemerkung Borghorster Elblandschaft. Die Aufstellung des Pflege- und Entwicklungsplans ist abhängig von der Kohärenzmaßnahme „Wiederherstellung Tideeinfluss Borghorster Elbwiesen" durch die Realisierungsgesellschaft Hamburg.

Auenlandschaft Norderelbe. Die Aufstellung des Pflege- und Entwicklungsplans ist abhängig von der Fertigstellung des Integrierten Bewirtschaftungsplans Elbeästuar.

Stellmoorer Tunneltal. Die Aufstellung des Pflege- und Entwicklungsplans ist für 2012 vorgesehen (siehe hierzu Antwort zu 4.). Sie ist sowohl abhängig von personellen und finanziellen Ressourcen als auch von der angestrebten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit Schleswig-Holstein.

Höltigbaum. Die Aufstellung des Pflege- und Entwicklungsplans ist für 2012 vorgesehen (siehe hierzu Antwort zu 4.). Sie ist sowohl abhängig von personellen und finanziellen Ressourcen als auch von der angestrebten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit Schleswig-Holstein.

Wohldorfer Wald. Die Aufstellung des Pflege- und Entwicklungsplans wird derzeit vorbereitet und soll in Angriff genommen werden, nachdem die hierzu in Auftrag gegebenen Gutachten zu ausgewählten und besonders zu betrachtenden Artengruppen (Fledermäuse, Käfer, Vögel) vorliegen.

Fischbeker Heide. Der Zeitpunkt der Aufstellung des Pflege- und Entwicklungsplans ist offen und abhängig von personellen und finanziellen Ressourcen.

4. Wie lautet der zugesagte Zeitplan für die ausstehende Bearbeitung (erstmalige Aufstellung und Aktualisierung) der PEP?