Ausgleichszahlungen an Verkehrsunternehmen

Ausgleichszahlungen an Verkehrsunternehmen

In den Beratungen über die Drs. 19/5679 zum Verlustausgleich an die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH erklärten die Senatsvertreterinnen und -vertreter zu Protokoll: „Die Ausgleichszahlungen nach dem Personenbeförderungsgesetz und dem Allgemeinen Eisenbahngesetz für Belastungen aus dem Ausbildungsverkehr werden aus dem Titel 6300.682.03 geleistet. Mittel nach dem Regionalisierungsgesetz werden dafür nicht eingesetzt. Die Hochbahn hat im Jahr 2009 rund 33,3 Mio. Euro, die VHH rund 3,2 Mio. Euro Ausgleichszahlungen für den Ausbildungsverkehr erhalten."

Ich frage den Senat:

1) Erhält die Freie und Hansestadt Hamburg Zuweisungen, Zuschüsse oder sonstige Zahlungen Dritter, zum Beispiel des Bundes oder anderer Bundesländer, die insgesamt oder teilweise für den Ausbildungsverkehr oder andere besondere Formen des öffentlichen Personenverkehrs vorgesehen sind?

Wenn ja,

a) aufgrund welcher Regelungen,

b) in jeweils welcher Höhe in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009 sowie 2010 und

c) in welchen Haushaltstiteln werden die Einnahmen veranschlagt?

Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfreiheit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, hilflos oder gehörlos sind, können gemäß §§ 145 fortfolgende Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) den öffentlichen Nahverkehr nach Entrichtung einer Eigenbeteiligung gegenüber dem Versorgungsamt unentgeltlich nutzen. Diese Eigenbeteiligung für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr wird beim Titel 4220.111.51 veranschlagt.

2) An welche Verkehrsunternehmen wurden jeweils in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010 aus welchen Haushaltstiteln Zahlungen in welcher Höhe für jeweils welche besondere Form des öffentlichen Personenverkehrs geleistet?

Zahlungen an die Verkehrsunternehmen für Fahrgeldausfälle durch die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen

Die Fahrgeldausfälle, die den Verkehrsunternehmen durch die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen entstehen, werden gemäß SGB IX nach einem jährlich neu zu berechnenden Prozentsatz der von den Unternehmern nachgewiesenen Fahrgeldeinnahmen erstattet. Aus Mitteln des Haushaltstitels 4220.682.15 wurden den nachstehend genannten Unternehmern die infolge der Beförderung entstandenen Fahrgeldausfälle wie folgt erstattet:

· Hamburger Hochbahn AG,

· HADAG Seetouristik und Fährdienst AG,

· Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG,

· Friedrich Jasper Rund- und Gesellschaftsfahrten GmbH,

· AKN Eisenbahn AG,

· Globetrotter Reisen GmbH,

· Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH,

· KVG Stade GmbH & Co. KG

· PVG - Pinneberger Verkehrsgesellschaft mbH

· Hamburger Hummelbahn GmbH

· Kraftverkehr GmbH Lüneburg erhielten insgesamt in den Jahren (Angaben in Euro):

Zahlungen gehen an den Einnahmepool des HVV. Die Einzelbeträge pro Verkehrsunternehmen werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelauszählung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

Darin enthalten sind die erste Vorauszahlung 2010 sowie Abrechnungsüberhänge aus Vorjahren. Die zweite Vorauszahlung erfolgt gemäß SGB IX ab 15. November 2010, die Endabrechnung spätestens zum 31. Dezember des Folgejahres.

Zahlungen an die Verkehrsunternehmen aufgrund der Ausgabe vergünstigten HVVZeitkarten für Empfänger von Sozialleistungen

Die Freie und Hansestadt Hamburg zahlt seit dem Jahr 2009 aus dem Haushalt der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (Titel 4610.681.12) an den HVV tarifauffüllende Zuschüsse, die die mit der Einführung der Sozialkarte Hamburg verbundenen Mindereinnahmen des HVV (monatlicher Preisrabatt von 18 Euro für Zeitfahrkarten) ausgleichen. Die Zahlungen betrugen im Jahr 2009 rund 5,59 Millionen Euro und betragen zum Stand Juli 2010 rund 7,00 Millionen Euro; hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Zahlungen an den HVV für die Monate Oktober bis Dezember 2009 erst im Haushaltsjahr 2010 kassenwirksam geworden sind.

Zahlungen gehen an den Einnahmepool des HVV. Die Einzelbeträge pro Verkehrsunternehmen werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelauszählung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

Zahlungen an die Verkehrsunternehmen zum Ausgleich geringerer Einnahmen aus Fahrkarten für den Ausbildungsverkehr

Aus dem Titel 6300.682.03 wurden Ausgleichszahlungen nach § 45a Personenbeförderungsgesetz und § 6a Allgemeines Eisenbahngesetz, aus dem Titel 6300.682. „Zahlungen für Leistungen im Schienenpersonennahverkehr" geleistet. Zu den Einzelheiten siehe Anlage.

Tarifauffüllender Zuschuss an die HVV GmbH für die Abgabe vergünstigter Zeitkarten

Aus dem Titel 6300.682.12 erhalten die Verkehrsunternehmen seit Juli 2007 einen tarifauffüllenden Zuschuss für die Abgabe vergünstigter Zeitkarten im Rahmen des Familienpasses und der Sozialkarte (für Sozialkarte nur bis Ende 2008). Zu Einzelheiten siehe Anlage.

Ausgleichszahlungen nach dem Personenbeförderungsgesetz und dem Allgemeinen Eisenbahngesetz für Belastungen aus dem Ausbildungsverkehr