dass es im vergangenen Jahr im Bezirk Altona zu zwei Einsturzbeben gekommen ist

Einsturzbeben im Hamburger Westen ­ Weitere Nachfragen zu den hierdurch verursachten Schäden, der Betroffenheit des XFEL-Projekts sowie den entsprechenden Prüfungen von BSU und dem Bezirksamt Altona in der Bebauungsplanung

Im Nordwesten befindet sich der langgestreckte Salzstock OthmarschenLangenfelde, der sich über Schnelsen und Quickborn über den Bezirk Altona bis an den Elbstrand erstreckt. Der langgezogene Salzstock ist über 11 Kilometer lang und 4 Kilometer breit ­ und birgt vereinzelt die Gefahr von Einsturzbeben.

Der Senat berichtete auf unsere diesbezügliche Anfrage (vergleiche Drs. 19/6773), dass es im vergangenen Jahr im Bezirk Altona zu zwei Einsturzbeben gekommen ist. Weiterhin liegen den zuständigen Behörden keine detaillierten Kenntnisse über die Salzstrukturen im Untergrund vor, da diese nur durch aufwendige Erkundungsmaßnahmen (Tiefbohrungen, tiefenseismische Untersuchungen) gewonnen werden könnten. Dennoch prüft die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt mit dem Bezirksamt Altona die Frage, ob und inwieweit künftig Bereiche von Erdsenken in der Bebauungsplanung planungsrechtlich im Sinne des Schutzes der Bevölkerung behandelt werden sollten. Diese und andere Antworten ergeben Grund für Nachfragen.

Daher fragen wir den Senat:

1.) In welcher Tiefe liegt der Salzstock in den Bereichen Schnelsen, Eidelstedt, Stellingen und Langenfelde? Bitte ausführen sowie nach Möglichkeit kartografisch darstellen.

Die Oberfläche des Salzstocks Othmarschen-Langenfelde liegt in unterschiedlicher Tiefe. In wenigen Gebieten ist das Salz höher als bis in etwa 200 Meter unter Gelände aufgedrungen. In der ehemaligen Ziegeleitongrube in Langenfelde (heute: Ziegelteich) wurde Gips wenige Meter unter der Geländeoberfläche angetroffen. Im Bereich des Krankenhauses Altona liegt er gut 50 Meter unter Gelände. Im Einzelnen siehe nachfolgende Karte.

Die Karte zeigt, dass der Salzstock nur in dem Bereich Klein-Flottbek ­ Bahrenfeld ­ Othmarschen ­ Langenfelde bis dicht unter die Geländeoberfläche reicht. In allen anderen Gebieten liegt der Salzstock so tief, dass Auswirkungen auf die Geländeoberfläche (Erdfälle) nicht zu erwarten sind. Die Lage der bekannten Erdfälle ist auch auf der nachfolgenden Karte verzeichnet. Keiner dieser Erdfälle liegt im Bezirk Eimsbüttel.

Eine zweite Hochlage dieses Salzstockzugs befindet sich außerhalb Hamburgs in Quickborn.

2.) In welcher Tiefe liegt der Salzstock in den Bereichen Altona, Blankenese, Groß Flottbek, Lurup, Nienstedten, Osdorf, Othmarschen, Ottensen, Rissen und Sülldorf? Bitte ausführen sowie nach Möglichkeit kartografisch darstellen.

Die Tiefenlage des Salzstocks und die Verteilung der bekannten Erdfälle sind in der Antwort zu 1.) dargestellt; Nienstedten, Osdorf, Blankenese, Rissen und Sülldorf sind nicht betroffen.

3.) Haben die zuständigen Behörden Kenntnisse über Schäden an Häusern, Straßen und Leitungen, welche in den vergangenen Jahren durch Erdsenkungen verursacht wurden?

Wenn ja, welche und wo? Bitte darstellen.

Nein. Es wurden in den vergangenen Jahren in keinem Fall Schäden gemeldet. Auch gab es keine schriftlichen Nachfragen oder Dokumentationen zu eventuellen Schäden.

4.) In der Drs. 19/6773 antwortete der Senat auf die Frage, ob die in den betreffenden Stadtteilen angesiedelte Industrie durch die Erdbebengefahr betroffen ist, dass dem Geologischen Landesamt große Schadensfälle durch Erdfallereignisse nicht bekannt seien und durch geologische oder geophysikalische Methoden in der Regel keine Aussagen zur Eintrittswahrscheinlichkeit von Erdfällen getroffen werden können.

Die Frage bezog sich jedoch auf die konkrete Betroffenheit von Industriebetrieben sowie dem XFEL-Projekt, welches demnächst mit einer Tunnelbohrung von Bahrenfeld über Osdorf bis nach Schenefeld im Kreis Pinneberg beginnen wird.

Daher die konkrete Nachfrage: Wie ist das XFEL-Vorhaben von einer möglichen Gefahr von Einsturzbeben betroffen? Welche diesbezüglichen Sicherungsmaßnahmen werden vorgenommen, um zu verhindern, dass es durch die Tunnelbohrung nicht zu Einsturzbeben kommen kann? Bitte darstellen.

Nein. Erdfälle gab es bisher nur in einem eng begrenzten Gebiet im Bereich der Hochlage des Salzstocks. Das in der Frage angesprochene Gelände liegt außerhalb dieses Gebiets.

5.) Der Senat führt in der Drs. 19/6773 aus, dass derzeit das Bezirksamt Altona sowie die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt die Frage prüfen, ob und inwieweit Bereiche von Erdsenken mit den formalen Mitteln der Bebauungsplanung planungsrechtlich im Sinne des Schutzes der Bevölkerung behandelt werden können.

a) Welche Abteilungen sind in diese Prüfungen involviert?

In die Prüfungen sind die Dienststellen des zuständigen Bezirksamts sowie die fachlich zuständigen Ämter der Fachbehörde involviert.

b) Welche Behörde ist bei diesen Prüfungen federführend?

Die Prüfungen werden einvernehmlich vom zuständigen Bezirksamt und der zuständigen Behörde durchgeführt.

c) Wann sind die Prüfungen begonnen worden?

Vor mehreren Jahren.

d) Wird bei diesen Prüfungen externer Sachverstand eingebunden?

Wenn ja, wie und durch wen? Bitte ausführen.

Wenn nein, warum nicht?

Ja, das zuständige Bezirksamt hat das Geologisch-Paläontologische Institut der Universität Hamburg und die Stadtplanungsabteilung der Stadt Lüneburg eingebunden.

e) Wann sollen die Prüfungen voraussichtlich beendet werden?

Ein Zeitpunkt kann bislang nicht benannt werden.

f) Warum ist an diesen Prüfungen neben der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt nur das Altonaer Bezirksamt eingebunden und nicht alle Bezirksämter, in deren Untergrund sich die besagten Salzstockvorkommen befinden?

Der hoch aufragende Salzstock erstreckt sich randlich in den Bereich des Bezirks Eimsbüttel. Von dort sind bisher keine Erdfälle bekannt. Alle anderen Bezirke sind nicht betroffen.

6.) Welche Bebauungspläne im Bezirk Altona wären von diesen Änderungen konkret betroffen? Bitte benennen.

Der Senat beantwortet hypothetische Fragen grundsätzlich nicht.

7.) Wie ist das Thema „Erdbebensicherheit" beziehungsweise „Gefahr von Einsturzbeben" im Bezirk Altona bislang in den Bebauungsplänen des Bezirks Altona berücksichtigt worden? Bitte darlegen.

Im Bebauungsplanentwurf Groß-Flottbek 10 wurde dem Thema dadurch Rechnung getragen, dass im Fall des Baus eines Verbrauchermarkts am Flottbeker Markt Auflagen zur Sondierung gemacht wurden. Außerdem wurde auf die Lage im Randbereich eines Erdfalltrichters hingewiesen. Daraufhin wurde die Statik des Bauvorhabens neu bestimmt.

8.) Welche Bebauungspläne im Bezirk Eimsbüttel wären von diesen Änderungen konkret betroffen? Bitte benennen.

Keine. Im Übrigen siehe Antworten zu 1.) und zu 5.) f).

9.) Wie ist das Thema „Erdbebensicherheit" beziehungsweise „Gefahr von Einsturzbeben" im Bezirk Eimsbüttel bislang in den Bebauungsplänen des Bezirks Eimsbüttel berücksichtigt worden? Bitte darlegen.

Das Thema ist nicht berücksichtigt worden. Im Übrigen siehe Antwort zu 8.).