Sport- und Bewegungsräume in Hamburg

Betreff: Sport- und Bewegungsräume in Hamburg ­ öffnen, gestalten und nutzen! Was unternimmt der Senat zur Verbesserung der Hamburger Sportinfrastruktur?

Bewegung ist ein evolutionäres Grundbedürfnis des Menschen. Bewegung und Wahrnehmung bedingen sich gegenseitig und spielen für den Prozess der Gesundheitserhaltung und Gesundheitsförderung eine entscheidende und unabdingbare Rolle. Eine ausgewogene Bewegungs- und Wahrnehmungserfahrung unterstützt die gesunde physische, psychische und intellektuelle Entwicklung des Menschen. Sie verhilft, wichtige Grundlagen zum Lernen und Verhalten zu erwerben. Bewegungs- und Wahrnehmungserfahrung zeigen deutliche Auswirkungen auf die Persönlichkeitsentwicklung des Menschen, gleich welchen Alters. Das Aneignen eines positiven Selbstkonzeptes ist damit ebenso verbunden wie emotionale und soziale Stabilität. Wahrnehmung und Bewegung sind somit keine abzugrenzenden Lernbereiche, sie stellen die Voraussetzungen und Grundlagen für alle Kompetenzbereiche dar und sind in ihrer Bedeutung für die Gesamtentwicklung des Menschen zu betonen. Im Rahmen eines städtischen Sportförderkonzepts müssen sie angemessen beachtet und gefördert werden.

Oft ist Sport oder Bewegung an einen infrastrukturellen Rahmen gebunden.

Doch auch Natur- und städtische Räume bieten zahlreiche Bewegungs- und Erlebnismöglichkeiten. Urbane Subkulturen bei Jugendlichen oder ganzheitlich orientierte Lebenskonzepte, die auf Bewegung und Naturerlebnis basieren, gewinnen an Bedeutung und sind damit auch Ausdruck eines individuellen Lebensstils.

In der Sportentwicklungsplanung haben funktionale und wohnortnahe Sporträume eine Schlüsselfunktion. Regelmäßige Zustands- und Bedarfsanalysen sind hierfür erforderlich. Sowohl die stadteigenen Sporträume, wie die vereinseigenen Sportanlagen, als auch die informellen Sportgelegenheiten in einer Stadt müssen dabei berücksichtigt werden. Quartiere mit einem besonderen Förderbedarf müssen bei der Planung, Sanierung und bei der Pflege bestehender Anlagen in den Fokus der Sportstättenplanung gerückt werden.

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat die Aufgabe, vor allem den gemeinnützigen Sport mit der Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen zu fördern. Hierbei ist es notwendig, dass es ein auf das gesamte Stadtgebiet erstrecktes und lückenloses Netz an Bewegungsmöglichkeiten für jede Hamburgerin und jeden Hamburger gibt.

Ebenso gilt es, die in Hamburg praktizierte Schließung von Sporträumen ­ zum Beispiel von Schulturnhallen in den Ferien und an Wochenenden ­ kritisch zu hinterfragen. Es geht unter anderem auch darum, das Sport- und Bewegungsangebot für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien zu verbessern, indem sie in der Stadt ein attraktives, kostenloses und wohnortnahes Angebot vorfinden.

Neben dem Erlebnischarakter und den gesundheitsprophylaktischen Aspekten steht also auch ein sozial gerechtes und möglichst günstiges Angebot für alle Bevölkerungsteile im Mittelpunkt einer erstrebenswerten Förderpraxis.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Hamburger Sportbundes e.V. (HSB), des Hamburger Leichtathletik-Verbandes e.V. (HLV), des Olympiastützpunktes Hamburg/Schleswig-Holstein (OSP) und des Arbeitgeberverbandes deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen (DSSV) wie folgt:

1. Förderung von Sport- und Bewegungsräumen

Welche Definition von Sport- und Bewegungsräumen legt der Senat bei seiner Förderung von Sportstätten und Ähnlichem zugrunde?

Die zuständige Fachbehörde definiert den Begriff Sport- und Bewegungsraum beziehungsweise Sportstätte auf Grundlage der vom Deutschen Olympischen Sportbund veröffentlichten Definition.

Aus welchen Haushaltstiteln werden sportinfrastrukturelle Maßnahmen in Hamburg gefördert? (Bitte aufschlüsseln nach Haushaltstitel, Verwendungszweck, Art der Zuwendungen, Zuwendungsempfänger, Höhe der Zuwendung und Entwicklung der Haushaltstitel seit dem Jahr 2003.) Sportinfrastrukturelle Maßnahmen werden aus den nachstehenden Haushaltstiteln gefördert (Ansätze der Kapitel 3380 von 2003 bis 2008 und 3780 ab 2009 in Tausend Euro).