Wie viele schwangere Frauen waren seit 2005 in Hamburg von einer Inhaftierung betroffen?

Wie viele schwangere Frauen waren seit 2005 in Hamburg von einer Inhaftierung betroffen?

Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst.

Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

Die für alle Gefangenen zubereitete Anstaltsverpflegung ist nährstoffreich, ausgewogen und abwechslungsreich und wird nach ernährungsphysiologischen Grundsätzen zusammengestellt. Zusätzlich können die Gefangenen in den Stationspantrys auch außerhalb der Essenzeiten selbst Speisen zubereiten. Die Nahrungsmittel können sie beim Anstaltskaufmann erwerben. In der JVA GM werden den Schwangeren zusätzlich Obst und Milchprodukte angeboten.

c. Wie wird dem Umstand Rechnung getragen, dass viele schwangere Frauen Probleme mit morgendlicher oder sogar plötzlich auftretender Übelkeit haben?

Schwangerschaftsbedingte Übelkeiten in Haft erfordern keine besonderen Regelungen. Auf Wunsch erfolgt eine entsprechende medikamentöse Behandlung.

d. Gibt es für schwangere Frauen geeignete und ausreichende Bewegungsmöglichkeiten?

Ja. Im Übrigen siehe Drs. 18/2500 (dort Antwort zu XI. 2.)

e. Gibt es für inhaftierte Schwangere Geburtsvorbereitungskurse? Wie werden die Frauen auf die Geburt vorbereitet?

Geburtsvorbereitungskurse innerhalb der Anstalten gibt es nicht. In der JVA GM können schwangere Frauen an Kursen außerhalb der Anstalt teilnehmen. In der Teilanstalt für Frauen der JVA HS und in der Untersuchungshaftanstalt Hamburg erfolgt die Vorbereitung durch regelmäßigen Kontakt mit der Gynäkologin/dem Gynäkologen und dem medizinischen Personal.

f. Bei Feststellung von Schwangerschaft in Haft: Wird die Notwendigkeit der Inhaftierung der betreffenden Frau unverzüglich noch einmal überprüft? Gibt es Hilfeleistung, Ratgeber, psychologische Unterstützung insbesondere wenn eine gleichzeitige Feststellung von Schwangerschaft und HIV erfolgt?

Die Staatsanwaltschaft prüft bei jeder inhaftierten Beschuldigten unter Berücksichtigung des jeweiligen Ermittlungsstands, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Untersuchungshaft (Vorliegen eines dringenden Tatverdachts und Haftgrunds sowie Verhältnismäßigkeit) weiterhin vorliegen und die weitere Vollstreckung der Untersuchungshaft erforderlich ist. Sollte sich im Verlauf der Untersuchungshaft die Schwangerschaft einer Inhaftierten herausstellen, ist dies in der Regel kein Grund, in eine besondere Prüfung einzutreten. Zum einen stellt eine Schwangerschaft keine Krankheit dar und zum anderen führt sie regelmäßig auch nicht dazu, dass Flucht- oder Verdunkelungsgefahr entfallen. Bei Vorliegen einer Risikoschwangerschaft wird ­ wie üblicherweise bei Krankheiten ­ allerdings die Haftfähigkeit zu prüfen sein.

Auch im Rahmen der Strafhaft wird regelmäßig ­ sofern nach erfolgter Inhaftierung vonseiten der Vollzugsanstalt oder der Verurteilten eine Schwangerschaft angezeigt wird beziehungsweise in Hinblick auf eine bestehende Schwangerschaft Anträge gestellt werden ­ die Notwendigkeit der Haft überprüft (und zwar insbesondere hinsichtlich der Fragen, ob es sich um eine Problem- oder Risikoschwangerschaft handelt, wie weit diese fortgeschritten und wie hoch die noch zu verbüßende Strafe ist). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vollstreckungsbehörde bei der Feststellung der Schwangerschaft im Strafvollzug meist erst eingebunden wird, wenn es zu Problemen kommt (Risikoschwangerschaft, Gefahr für Leib und Leben der Mutter und des Ungeborenen) und entsprechende Anträge gemäß §§ 455, 456 StPO gestellt werden. In derartigen Fällen befindet sich die Inhaftierte nicht selten bereits gemäß § 63 Absatz 2 HmbStVollzG in einem öffentlichen Krankenhaus.

Im Übrigen ja.

g. Wie viele Frauen entscheiden sich gegen die Geburt und für eine Abtreibung? Welche Behandlungsoptionen stehen ihnen zur Verfügung? Welche Gesprächsangebote gibt es in diesen Fällen, um eine durch die Entscheidung ausgelöste Krise abzufedern?

Die zur Beantwortung benötigten Daten werden statistisch nicht erfasst. Wenn eine Gefangene einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung zieht, erfolgen die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungen und gegebenenfalls Behandlungen. Die Schwangerschaftskonfliktberatung kann zum Beispiel in einer Beratungsstelle bei pro familia durchgeführt werden. Falls dies gewünscht ist, können darüber hinaus zusätzliche Gespräche mit den betreuenden Ärzten beziehungsweise Ärztinnen oder den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Psychologischen Dienstes geführt werden.

h. Wie viele Frauen erlitten im erfragten Zeitraum eine Fehlgeburt?

Welche Beratung und seelsorgerische Unterstützung gibt es bei Fehlgeburten?

Im erfragten Zeitraum hat es eine Fehlgeburt in der Teilanstalt für Frauen der JVA HS gegeben. Eine Beratung erfolgt durch das medizinische Personal, den Psychologischen Dienst und die Seelsorgerin beziehungsweise den Seelsorger.

4. Wie ist die Situation von Frauen, die in Haft gebären?

Die Frauen entbinden in öffentlichen Krankenhäusern. Im Übrigen siehe Drs. 18/2500 (dort Antwort zu XI. 5. 1). Die in der JVA GM inhaftierten Frauen werden durch Verwandte und Bekannte begleitet. Im Übrigen siehe Drs. 18/2500 (dort Antwort zu XI. 5. 1).

c. Gibt es erleichternde Bestimmungen für den Transport für die Fälle, in denen Frauen zur Entbindung in ein öffentliches Krankenhaus oder ins ZKH überführt werden (zum Beispiel Verzicht auf Ankettung aufgrund der Wehen oder die Anwesenheit lediglich weiblicher Beamter, ausgenommen Gesundheitspersonal)? Ja.

d. Wie ist der Kontakt von Müttern zu ihren Neugeborenen bei Frühgeburten, die über einen Zeitraum von mehreren Wochen im Krankenhaus verbleiben müssen, geregelt?

Die Mütter verbleiben, soweit erforderlich beziehungsweise bei Lockerungseignung, bei ihren Neugeborenen im Krankenhaus. Sowie eine ständige Präsenz der Mutter nicht mehr notwendig ist, wird eine nicht lockerungsgeeignete Gefangene nach Absprache der Besuchsintervalle mit den behandelnden Kinderärzten in erforderlicher Frequenz in das das neugeborene Kind betreuende Krankenhaus ausgeführt. Erfolgt eine Unterbringung des Neugeborenen auf der Intensivstation oder auf der Frühchenstation, wird die inhaftierte Mutter regelmäßig in das Krankenhaus gebracht.

e. Wie ist die Unterbringung der Mütter mit ihren Neugeborenen organisiert? Werden die Mütter darin unterstützt, ihre Kinder zu stillen?

In der JVA GM erfolgt die Unterbringung in zwei verbundenen Einzelhafträumen mit säuglingsgerechter Einrichtung. Im Übrigen siehe Drs. 18/2500 (dort Antwort zu XI. 8. und 9.).

Die Teilanstalt für Frauen der JVA HS arbeitet mit einem Projekt in Hamburg-Harburg zusammen. Vierzehntägig kommt eine Kinderkrankenschwester in die Teilanstalt und bietet auf der Mütter-Kinder-Station eine aufsuchende Mütterberatung an. Für die notwendige medizinische Versorgung steht ein Kinderarzt in Neu-Wulmstorf zur Verfügung.

Die behandelnden Ärzte im Krankenhaus beraten die Mütter in Bezug auf das Stillen und mögliche schädliche Nebenwirkungen durch das Stillen auf das Kind, die sich aus dem Gesundheitszustand der Mutter ergeben können (zum Beispiel Drogenabhängigkeit, Substitutionsbehandlung).

f. Wie wird in der Zeit unmittelbar nach der Geburt dafür Sorge getragen, dass die Privatsphäre von Mutter und Neugeborenem geschützt wird, um den Rahmen für den Aufbau einer gefühlsmäßigen Bindung zu schaffen?

Unmittelbar nach der Geburt befinden sich die Neugeborenen zunächst für längere Zeit im Krankenhaus. Danach erfolgt die Unterbringung in der Teilanstalt für Frauen der JVA HS auf der Mutter-Kind-Station. Diese darf von anderen inhaftierten Frauen des Hauses nicht betreten werden, um ein entsprechend ruhiges und störungsfreies Umfeld zu schaffen. Die Mütter mit den Kindern können die Station verlassen und Frauen auf anderen Stationen besuchen. Der Mutter-Kind-Haftraum in der Untersuchungshaftanstalt ermöglicht eine störungsfreie Privatsphäre, sodass die Voraussetzungen für eine unbeeinträchtigte Versorgung sowie eine körperliche Nähe von Mutter und Neugeborenem gegeben sind.

g. Gibt es eine Unterstützung bei der Versorgung in den ersten zwei bis vier Wochen, zum Beispiel durch Hebammen?

In der JVA GM und der Teilanstalt für Frauen der JVA HS wurde bisher noch keine Unterstützung durch Hebammen gewünscht. Diesem Wunsch würde entsprochen werden. In der Untersuchungshaftanstalt Hamburg gibt es eine Unterstützung durch Hebammen.

h. Welche Betreuung gibt es für die Frauen, welche für die Neugeborenen über diesen Zeitraum hinaus? Gibt es Beratungen und sorgfältige Untersuchungen der Mütter auf Anzeichen von Depressionen?

Die Neugeborenen erhalten die regulären Untersuchungen durch einen Kinderarzt, die Frauen werden durch die Anstaltsärztin beziehungsweise den Anstaltsarzt betreut und erhalten die üblichen Nachuntersuchungen. Darüber hinaus können sich die Gefangenen an den Psychologischen Dienst wenden. Im Übrigen siehe Antwort zu C. III. 4.

e. Bei Hinweisen auf eine Depression erfolgt eine Vorstellung beim Psychologischen Dienst beziehungsweise bei einer Psychiaterin beziehungsweise einem Psychiater.