Die Auffassung dass das Nachtragsmanagement der Baudienststellen professionalisiert werden müsse werde geteilt

Kostenstabiles Bauen Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg noch wenige und überwiegend kleinere Hochbaumaßnahmen verbleiben. Vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Betrachtungen werde erwogen, die baufachliche Betreuung und Zuwendungsprüfung für diese Bedarfsträger durch die städtische Sprinkenhof AG wahrnehmen zu lassen.

- Die Auffassung, dass das Nachtragsmanagement der Baudienststellen professionalisiert werden müsse, werde geteilt. Hier müssten Kriterien entwickelt werden, für welche Projekte ein solches Instrument verpflichtend einzusetzen sei.

- Eine Verminderung baulicher Risiken könne u. a. durch verstärkte Untersuchungen in der Planungsphase unterstützt werden. Um den Baudienststellen einen klaren Handlungsrahmen vorzugeben, seien die Maßstäbe für die Wirtschaftlichkeit derartiger kostenträchtiger Untersuchungen zu konkretisieren.

- Sie sehe auch die Notwendigkeit, die Kriterien für die Einzelveranschlagung und die Verpflichtung zur Aufstellung von HU-Bau für alle Baubereiche vor dem Hintergrund der Empfehlungen zu prüfen.

- Sie sei der Auffassung, dass sich Baustandards auch am städtebaulichen Umfeld eines Projekts zu orientieren hätten und daher die Festlegung eines Baustandards immer unter Berücksichtigung der konkreten Randbedingungen des Einzelfalls zu erfolgen habe.

Der Rechnungshof begrüßt die Ankündigung der Verwaltung, die aufgezeigten Handlungsoptionen im Sinne einer Optimierung der staatlichen Bauverwaltung aufgreifen zu wollen. Im Hinblick auf einen gegebenenfalls erhöhten Ressourceneinsatz weist er darauf hin, dass

- die in dem Bericht dargestellte Höhe der durch optimierte Aufgabenwahrnehmung vermeidbaren Kostensteigerungen sowie

- die Häufigkeit der Verstöße gegen das Budgetrecht der Bürgerschaft sehr deutlich werden lassen, dass strukturelle Maßnahmen sowohl aus Gründen der Wirtschaftlichkeit als auch der Ordnungsmäßigkeit unerlässlich sind. Gegebenenfalls zusätzlich erforderliche Ressourcen sind auf das Maß zu begrenzen, das für kostenstabiles Bauen notwendig ist. Letztlich bleibt das Bauvolumen, das kostenstabil umgesetzt werden kann, von der Verfügbarkeit entsprechender Planungs- und Controlling-Ressourcen abhängig.

Aufgabe der Verwaltung ist es, den notwendigen oder verfügbaren Umfang dieser Ressourcen mit dem jeweils leistbaren Bauvolumen in Einklang zu bringen.

Die ins Auge gefasste baufachliche Betreuung der Bedarfsträger durch die städtische Sprinkenhof AG könnte eine Möglichkeit sein, verlässlich sachgerechte baufachliche Entscheidungen der Bedarfsträger zu erreichen. Die Realisierung der Option darf aber nicht dazu führen, dass die Bedarfsträger auch Teile der von ihnen selbst wahrzunehmenden Bauherrenkernaufgaben von externer Seite erledigen lassen. Die Betreuung durch ein der Stadt gehörendes Unternehmen schwächt die damit verbundenen Risiken ­ insbesondere die weitreichende Abhängigkeit ­ lediglich ab. Zu berücksichtigen ist im Übrigen, dass die Sprinkenhof AG in ihrer Eigenschaft als Funktionsträgerin im öffentlichen Hochbau auch Eigeninteressen hat und insoweit Interessenkollisionen nicht ausgeschlossen werden können. In jedem Fall wäre sicherzustellen, dass die Sprinkenhof AG keine Zuwendungen prüft, bei denen sie selber Zuwendungsnehmerin ist. Ein Interessenkonflikt Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg Kostenstabiles Bauen könnte sich aus der baufachlichen Betreuung eines Bedarfsträgers zudem ergeben, wenn die Sprinkenhof AG bei öffentlichen Vorhaben zugleich als Projektsteuerer tätig ist.

Über die Einhaltung von Baustandards im besonderen Einzelfall zu entscheiden, ist grundsätzlich richtig. Die gesetzlichen Vorgaben verpflichten die öffentliche Verwaltung allerdings, ihr Handeln an dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auszurichten. Da die Festlegung von Baustandards in der Regel wirtschaftliches Handeln zum Ziel hat, muss jeweils sichergestellt sein, dass notwendige Abweichungen von diesen Baustandards einzelfallbezogen quantitativ dargestellt und begründet werden.

Kostenstabiles Bauen Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg

III Kostenentwicklung beim Neubau des ZOB Bergedorf 1 Zusammenfassung

Seit Herbst 2007 laufen die Bauarbeiten für den neuen Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB). Bauherrin und spätere Betreiberin sind die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG (VHH); die Stadt finanziert das Bauvorhaben im Wege der Zuwendung an die VHH.

Die Bürgerschaft hatte im Jahr 2005 von dem Projekt Kenntnis genommen, der Finanzierung mit voraussichtlichen Baukosten in Höhe von 20,8 Mio. Euro zugestimmt und für 2005 eine Verpflichtungsermächtigung von 20,8 Mio. Euro bewilligt (Bürgerschaftsdrucksache 18/3052 vom 25. Oktober 2005). Im Juni 2009 wurde sie über Mehrkosten in Höhe von 23,3 Mio. Euro

­ d. h. Gesamtkosten von 44,1 Mio. Euro ­ unterrichtet (Bürgerschaftsdrucksache 19/3443 vom 30. Juni 2009) und hat sie genehmigt.

Ursache dieser Kostensteigerung ist insbesondere, dass bei der ursprünglichen Kostenermittlung in 2005 relevante Kostenfaktoren nicht bzw. nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Im Einzelnen hat der Rechnungshof festgestellt:

- Die BSU hat keine Projektorganisation eingerichtet und in der Folge keine steuernden Maßnahmen ergriffen, um eine zielstrebige Realisierung des Projekts zu ermöglichen.

Nach der erstmaligen Beteiligung der Bürgerschaft im Oktober 2005 hat es nahezu vier Jahre gedauert, bis zwischen BSU und VHH ein Bau- und Finanzierungsvertrag abgeschlossen und die erforderliche Bau- und Kostenunterlage nach § 24 LHO (HU-Bau) erstellt war. Der Rechnungshof hat nicht feststellen können, dass das Handeln der BSU stringent auf einen zeitnahen Abschluss eines solchen Vertrags und damit auf die Erstellung einer HU-Bau ausgerichtet gewesen wäre.

Die BSU wurde erst nachdrücklich aktiv, nachdem sie im Jahr 2008 von der VHH über voraussichtliche Mehrkosten informiert worden war.

Aus der zeitlichen Verzögerung des Projekts resultieren Mehrkosten aufgrund von Baupreissteigerungen in Höhe von etwa 2,2 Mio. Euro, die zumindest in dieser Höhe hätten vermieden werden können (vgl. Tzn. 111 und 115).

- Die Kostensteigerung auf 44,1 Mio. Euro resultiert aus baulichen Anforderungen an den künftigen ZOB, die bereits in 2005 bekannt waren. Eine planerische Konkretisierung und kostenmäßige Bewertung der Anforderungen zumindest in der Qualität einer Kostenschätzung wäre vor der Beteiligung der Bürgerschaft in 2005 möglich gewesen.

Die der Bürgerschaft im Oktober 2005 mitgeteilten Baukosten von 20,8 Mio. Euro basierten auf einer zwei Jahre alten Vorplanung und der darauf aufbauenden Kostenschätzung.

Seinerzeit hätten der Bürgerschaft voraussichtliche Kosten in einer Größenordnung von rund 32 Mio. Euro und damit 11 Mio. Euro höhere Kosten genannt werden können und müssen (vgl. Tz. 120).

- Die BSU hatte spätestens im September 2008 ­ also neun Monate vor Bürgerschaftsbeteiligung im Juni 2009 ­ Kenntnis von einer „außerordentlichen Kostenentwicklung".