Wie geht es weiter mit den Integrationsfachdiensten in Hamburg?

Das Integrationsamt hat nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) die Strukturverantwortung für das komplette Angebot der Integrationsfachdienste in Hamburg. Hierzu gehört, dass jeweils ein Integrationsfachdienst für die Aufgaben Vermittlung und Begleitung bereitsteht und diese Dienste auch an der Zielgruppe „besonders Betroffener" mit Behinderung ausgerichtet sind. Integrationsfachdienste können unter anderem vom Integrationsamt, der Arbeitsagentur oder den Trägern der beruflichen Rehabilitation beauftragt werden.

Im Rahmen der bundesrechtlichen Novellierung des Vergaberechts wurde nun auch die VOL/A (Verdingungsordnung für Leistungen ­ Teil A) im Dezember 2009 geändert. Die bisher gültigen Bestimmungen, an die die freihändige Vergabe der Integrationsfachdienst-Vermittlungsleistung durch die Bundesagentur für Arbeit bislang gebunden war, gelten nun grundsätzlich nicht mehr für diese.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter hat zwischenzeitlich erklärt, dass nunmehr nach Änderung der Vergaberichtlinien wohl öffentliche Ausschreibungen erfolgen werden, und sich die Integrationsämter daraufhin aus der Finanzierung der durch die Integrationsfachdienste angebotenen Vermittlung in Arbeit zurückziehen würden. Eine Ausnahme gilt bereits für das Bundesland Rheinland-Pfalz, in dem die Integrationsfachdienste weiterhin durch die Integrationsämter auch für den Bereich der Arbeitsvermittlung vorfinanziert werden sollen und so die bewährte Struktur bestehen bleiben soll.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Welche Integrationsfachdienste mit welchen Schwerpunktsetzungen und welchen Zielgruppen gibt es zurzeit in Hamburg?

Es gibt in Hamburg die folgenden Integrationsfachdienste:

1. Vermittelnde Dienste: BFW (Berufsförderungswerk) Vermittlungskontor GmbH, Integrationsfachdienst, für die Vermittlung schwerbehinderter Menschen mit Körper- und Sinnesbehinderungen; ARINET Arbeits-Integrations-Netzwerk GmbH, Integrationsfachdienst, für die Vermittlung schwerbehinderter Menschen mit einer psychischen oder einer hirnorganischen beziehungsweise neurologischen Behinderung mit vorwiegend psychischen Auswirkungen; HAA Hamburger Arbeitsassistenz gGmbH, Integrationsfachdienst, für die Vermittlung schwerbehinderter Menschen mit einer geistigen oder einer hirnorganischen beziehungsweise neurologischen Behinderung mit vorwiegend kognitiven Auswirkungen,

2. Dienst zur Sicherung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt: Hamburger Fachdienst für berufsbegleitende psychosoziale Betreuung Behinderter, in der Trägerschaft von ARINET Arbeits-Integrations-Netzwerk GmbH, Zielgruppe sind alle schwerbehinderten Menschen und gleichgestellt behinderten Menschen,

3. Dienst zur Verbesserung der Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Beratung von Arbeitgebern und Personalverantwortlichen über die wesentlichen Inhalte des SGB IX: Beratungsinitiative und Integrationsfachdienst Hamburg (BIHA) in der Trägerschaft der Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gemeinnützige Gesellschaft mbH.

2. In welcher Art und Weise findet in Hamburg nach Änderung der Vergaberichtlinien VOL/A vom Dezember 2009 eine öffentliche Ausschreibung der Vermittlungsleistungen im Bereich der Vermittlung Behinderter in Arbeit statt?

3. In welcher Art und Weise wird das bisher bei den Integrationsfachdiensten für Vermittlung in Hamburg gebündelte kompetente und erfahrene Personal und die dort aufgebauten verlässlichen regionalen betrieblichen Kooperationsstrukturen erhalten werden?

Die Planungen der zuständigen Behörde sind noch nicht abgeschlossen. Die geltenden Verträge laufen bis zum 31. Dezember 2011.

4. In welcher Art und Weise lässt das bestehende Vergaberecht auch unter Berücksichtigung des EU-Rechts eine Ausnahmeregelung für die weiterhin freihändige Vergabe der Integrationsfachdienst-Vermittlungsleistungen in Hamburg zu?

Gemäß § 3 Absatz 2 VOL/A (Verdingungsordnung für Leistungen ­ Teil A) erfolgt die Vergabe von Aufträgen in öffentlicher Ausschreibung. In begründeten Ausnahmefällen ist eine beschränkte Ausschreibung oder eine freihändige Vergabe zulässig, wenn sich die Auftragshöhe unterhalb des Schwellenwertes von 193.000 Euro bewegt. Die Ausnahmefälle sind abschließend in § 3 Absatz 3 bis 5 VOL/A aufgeführt.

5. Werden auch in Hamburg die Integrationsfachdienste für Vermittlung weiterhin durch das Integrationsamt vorfinanziert werden?

Eine Vorfinanzierung durch das Integrationsamt erfolgt nicht.

6. In welcher Art und Weise können die Integrationsfachdienste in Hamburg mit Leistungen des Integrationsamtes aus der Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte in Hamburg finanziell gefördert werden?

Seit 2009 werden die vermittelnden Integrationsfachdienste vom Integrationsamt über Entgeltvereinbarungen finanziert.

7. Wie viele von den Integrationsfachdiensten für Vermittlung im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit erfolgreiche Arbeitsintegrationen schwerbehinderter Menschen gab es in den Jahren 2005 bis 2010 in Hamburg (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, nach Trägern und nach Geschlecht und Alter der Schwerbehinderten)?

Eine Beauftragung der Integrationsfachdienste durch die Bundesagentur für Arbeit zur Vermittlung arbeitsloser schwerbehinderter Menschen ist in Hamburg nicht erfolgt.

8. Wie viele erfolgreiche Arbeitsintegrationen schwerbehinderter Menschen durch die Integrationsfachdienste für Vermittlung im Auftrag von Grundsicherungsträgern oder von den schwerbehinderten Menschen selbst (Vermittlungsgutschein) gab es in den Jahren 2005 bis 2010 in Hamburg (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, nach Trägern und nach Geschlecht und Alter der Schwerbehinderten)? Juni 2010

Die darüber hinaus erfragten Daten werden statistisch nicht erfasst.

9. In welcher Art und Weise wird es eine Umstrukturierung der Integrationsfachdienste in Hamburg geben? Mit welchem Zeitplan wird diese erfolgen?

10. In welcher Art und Weise wird es eine qualitative oder quantitative Veränderung im Leistungsangebot des Integrationsamtes Hamburg für behinderte Menschen geben?

In Hamburg sind zurzeit keine Umstrukturierungen oder Veränderungen im Leistungsangebot der Integrationsfachdienste geplant.

11. Wie wird sichergestellt werden, dass für die Schwerbehinderten in der Umstrukturierungsphase keine Nachteile beziehungsweise keine Betreuungslücke entsteht?

Entfällt.