Die Kooperation mit Schleswig Holstein wurde in den letzten fünf Jahren im Bereich Medien und IT erheblich intensiviert

10. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit Schleswig-Holstein und wie hat sich diese in den letzten fünf Jahren entwickelt?

Die Kooperation mit Schleswig-Holstein wurde in den letzten fünf Jahren im Bereich Medien und IT erheblich intensiviert. Sowohl auf staatlicher Ebene als auch auf Ebene der Unternehmen gibt es sowohl allgemeine Vernetzungsstrukturen als auch konkrete Kooperationsprojekte.

Am 1. März 2007 haben die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein eine gemeinsame Medienanstalt gegründet, die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH). Gleichzeitig haben sich die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein ein gemeinsames Medienrecht mit dem Staatsvertrag über das Medienrecht in Hamburg und Schleswig-Holstein (Medienstaatsvertrag HSH) vom 13. Juni 2006, in Kraft getreten am 1. März 2007, gegeben. Dieses wurde in den letzten Jahren durch weitere Staatsverträge fortentwickelt, derzeit gültig in der Fassung des Dritten Medienänderungsstaatsvertrags vom 30. Juni 2009, in Kraft getreten am 1. Januar 2010. Auch mit der aus der Medienstiftung Hamburg im Jahr 2007 hervorgegangenen Medienstiftung Hamburg/Schleswig-Holstein wird die Zusammenarbeit infolge des Medienstaatsvertrags Hamburg/Schleswig-Holstein dokumentiert.

Im Bereich der Filmförderung wurde aus der Kooperation zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein 2007 im Wege einer Fusion die gemeinsame Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH gegründet.

Zwischen dem Verein Hamburg@work e.V. und dem DiWiSH e.V. (Verein Digitale Wirtschaft Schleswig-Holstein) wurde ein Kooperationsabkommen geschlossen, das unter anderem die gegenseitige Öffnung der Netzwerke und der Veranstaltungen, die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen sowie den Austausch von Informationen beinhaltet.

11. Welche besonderen Maßnahmen hat die Behörde für Kultur, Sport und Medien hinsichtlich der Clusterpolitik Medien und IT mit welchem Erfolg ergriffen? Wie sah in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsbehörde aus?

Neben den in der Antwort zu 9. genannten Maßnahmen sind für die erfolgreiche Weiterentwicklung des Medien- und IT-Clusters die Stärkung bestehender Schwerpunktthemen (Games, newTV) sowie die Entwicklung neuer Aktionslinien (newJournalism, E-Commerce) hervorzuheben. Diese Aktivitäten haben im erheblichen Umfang zur Festigung der Position Hamburgs als einer der führenden Medien- und IT-Standorte beigetragen.

Von der Entwicklung von Themen durch ein umfangreiches Maßnahmenportfolio abgesehen wurden darüber hinaus strategisch wichtige Einzelmaßnahmen zur Stärkung der Medien- und IT-Branche umgesetzt beziehungsweise begleitet. Beispielhaft zu nennen sind die Labelförderung Musik, der Deutsche Radiopreis sowie designxport, Hamburgs neues Designzentrum.

Diverse Maßnahmen wurden in enger Kooperation der zuständigen Behörden umgesetzt. Hierzu zählen unter anderem das Projekt „Living Place Hamburg", der Masterstudiengang „Sound, Vision, Games", die Veranstaltung „Faszination Games" und die Unterstützung des Service Digitale Arbeit. Die Zusammenarbeit wird auch in Zukunft ­ so zum Beispiel mit dem „Talent Day 2010" ­ fortgesetzt.

12. Wie und mit wem stellt die Behörde für Kultur, Sport und Medien einheitliche Rahmenbedingungen mit gemeinsamen Leitlinien und Standards für die Clusterpolitik her?

13. Wie und mit welchem Erfolg wird der Wissenstransfer mit den bei der Wirtschaftsbehörde angesiedelten Clustern insbesondere auf den Gebieten Forschung, Entwicklung, Innovation sowie Fachkräfte und Qualifizierung durchgeführt?

14. Durch welche Maßnahmen wird eine einheitliche Evaluation der Cluster beziehungsweise des Clustermanagements bei der Behörde für Kultur, Sport und Medien und der Behörde für Wirtschaft und Arbeit gewährleistet.

15. Durch welche Maßnahmen werden Innovations- und Wachstumspotenziale behördenübergreifend an den Schnittstellen zwischen den Clustern erschlossen?

Der Senat hat im April dieses Jahres die Umsetzung einer clusterpolitischen Gesamtstrategie beschlossen. Hierzu wird eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der zuständigen Behörden eingerichtet, deren Aufgabe es ist, den Erfahrungsaustausch zu clusterübergreifenden Fragestellungen ­ insbesondere in den Handlungsfeldern „Forschung, Entwicklung und Innovation", „Fachkräftegewinnung und Qualifizierung", „Internationalisierung" sowie „Strategie und Controlling" ­ zu gewährleisten. Ziel ist es, durch diesen Erfahrungsaustausch die Aufgabenwahrnehmung in allen Clustern effizienter zu gestalten. Hierzu zählt auch die Entwicklung eines gemeinsamen Evaluationssystems. Darüber hinaus soll die Arbeitsgruppe clusterübergreifende Kooperationsprojekte abstimmen und umsetzen. Dabei werden die Schnittstellen zwischen den Clustern gezielt erschlossen.

Die übergeordnete Clusterpolitik steht zudem in enger Beziehung zur Innovations- und Technologiestrategie, die im Rahmen der InnovationsAllianz für Hamburg entwickelt wird.

Weitere Koordinierungs- und Harmonisierungsmaßnahmen für die einzelnen Cluster sind nicht erforderlich und auch nicht zielführend, da die einzelnen Cluster höchst unterschiedliche Strukturen und Probleme aufweisen, auf die in Hinblick auf Effizienz und Nutzen für die Unternehmen individuell eingegangen werden muss.