Rente

GfK-Studie ergibt hohe Kaufkraft von Seniorinnen und Senioren in Hamburg ­ wie erklärt sich der Hamburger Senat dieses Ergebnis und welche Folgerungen zieht er hieraus?

Eine neueste Studie des Marktforschungsinstituts GfK analysiert die Kaufkraft einzelner Altersgruppen: Demnach liegt beispielsweise die Kaufkraft der über 65-Jährigen in Hamburg deutlich über dem Münchner Niveau. Das bedeutet natürlich nicht, dass die Hilfebedürftigkeit von vielen älteren Menschen außer Frage steht.

Auch wenn der Senat in der Drs. 19/1024 ausführt, dass ihm keine Daten zu den Einkommen der besagten Bevölkerungsgruppe in Hamburg vorliegen, ist es von Interesse, welche weitere Daten dem Senat und den zuständigen Behörden in diesem Kontext vorliegen.

Daher frage ich den Senat:

1. Sind dem Senat beziehungsweise den zuständigen Behörden die Ergebnisse der oben genannten GfK-Studie bekannt?

Wenn ja, wie beurteilt er diese grundsätzlich?

Wenn nein, warum nicht?

2. Nach der oben genannten GfK-Studie wohnen die wohlhabenden Senioren in Deutschland relativ gesehen zu einem großen Anteil in den nördlichen Bundesländern: Bemerkenswert bei der Altersgruppe 60 plus ist die klare Spitzenreiterrolle von Hamburg.

Wie erklären sich der Senat und die zuständigen Behörden dieses Ergebnis und was für Folgen hat dies für die Arbeit des Senats?

Die zuständigen Behörden nehmen aufgrund der ungesicherten Basis ausdrücklich davon Abstand, Veröffentlichungen des Konsumgüter-Marketings zu analysieren, zu kommentieren oder zur Grundlage ihrer Planungen zu machen.

3. Welche Daten zum Thema Einkommen und Kaufkraft ermittelt das Statistikamt Nord regelmäßig sowie speziell für einzelne Bevölkerungsgruppen wie zum Beispiel Seniorinnen und Senioren? Bitte benennen sowie die entsprechende Rechtsgrundlage aufführen.

Nach dem Gesetz über Steuerstatistiken werden die Einkommen von Steuerpflichtigen, die eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, in einem Abstand von drei Jahren und mit der Differenzierung nach Alter und Geschlecht erhoben.

Auf der Grundlage des Gesetzes über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte werden im Abstand von vier Jahren Einkommens- und Verbrauchsstichproben durchgeführt, mit denen die Einkommen und Einnahmen sowie Ausgaben der privaten Haushalte, bezogen auf die soziale Stellung des Haupteinkommensbeziehers beziehungsweise der Haupteinkommensbezieherin (Selbstständige, Beamte, Angestellte, Arbeiter, Arbeitslose, Nichterwerbstätige, darunter auch Renten- und Pensionsempfänger) erhoben werden.

Auf der Basis des Gesetzes zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz) werden in einer jährlichen Stichprobe Privathaushalte nach monatlichem Haushaltsnettoeinkommen sowie Altersgruppen kategorisiert nach Einkommensklassen erhoben.

Das Statistikamt Nord führt keine Ermittlungen der Kaufkraft der Bevölkerung beziehungsweise einzelner Bevölkerungsgruppen durch.

4. Liegen dem Senat und den zuständigen Behörden zu diesem Thema eigene oder externe Studien vor?

Wenn ja, welche, von wem und mit welchen Ergebnissen? Bitte darstellen.

Wenn nein, warum nicht?

Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 3.

5. Haben der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden zu diesem Thema Gutachten in dieser oder der letzten Legislaturperiode in Auftrag gegeben?

Wenn ja, welche, an wen, mit welchem Auftrag, über welche Auftragssumme und mit welchen Ergebnissen? Bitte ausführen und angeben, wo und wie die Ergebnisse veröffentlicht wurden beziehungsweise werden sollen.

Nein.