Wohngeld und Leistungen der Grundsicherung
Berichten Betroffener zufolge kommt es durch mangelhafte Kooperationen zwischen team.arbeit.hamburg und den Wohngeldstellen mitunter zu ernsthaften Engpässen bei Mietzahlungen.
Besteht oder entsteht ein Anspruch auf Wohngeld muss team.arbeit.hamburg Leistungen nach dem SGB II reduzieren und die Betroffenen an die Wohngeldstellen verweisen. Während der Bearbeitungsdauer des Wohngeldantrags müssen die Betroffenen jedoch erneut bei team.arbeit.hamburg Vorschussleistungen beantragen. Hierbei kommt es neben dem Aufwand für die Antragsteller auch zu zeitlichen Verzögerungen, die die Betroffenen in ernste Schwierigkeiten bringen können. Im 4. Quartal 2009 bezogen 16.648 Haushalte in Hamburg Wohngeld.
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für Wohngeldanträge variierte im Oktober 2009 in den Bezirksämtern zwischen drei (Mitte und Harburg) und zwölf (Wandsbek) Wochen. (Vergleiche Drs. 19/4416.)
Ich frage den Senat:
Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften von team.arbeit.hamburg Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II (team.arbeit.hamburg) wie folgt:
1) Wie lang ist derzeit die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für einen Wohngeldantrag (Zeitraum zwischen Antragstellung und Bescheid/Auszahlung) in den einzelnen Bezirken? Wahlperiode
3) Gegen wie viele Bescheide von team.arbeit.hamburg zur Gewährung von Vorschussleistungen wurden Widersprüche eingelegt und wie viele davon waren erfolgreich?
4) Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand in Personalstunden bei team.arbeit.hamburg, der durch die Bearbeitung von Anträgen auf Vorschussleistungen für Wohngeldansprüche entsteht?
Die erfragten Daten werden statistisch nicht gesondert erfasst und können in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ermittelt werden.
5) Mit welchen Maßnahmen versuchen die Bezirksämter, die Bearbeitungsdauer von Wohngeldanträgen seit Oktober 2009 zu verkürzen?
BA Hamburg-Mitte: Maßnahmen wurden bereits mit Beginn der Wohngeldnovelle zum 1. Januar 2009 durch den Einsatz von insgesamt drei Asklepios-Rückkehrerinnen getroffen. Die Rückkehrerinnen wurden für insgesamt zwei Jahre in die Bezirke abgeordnet. Im Bezirksamt Hamburg-Mitte wurde dieser Abordnung zunächst bis zum 31. Dezember 2009 zugestimmt und mittlerweile um ein weiteres Jahr verlängert.
BA Altona:
Die Abteilung Wohngeld im Bezirksamt Altona ist zum 15. Oktober 2009 und zum 15. November 2009 um jeweils eine Vollzeitstelle verstärkt worden.
BA Eimsbüttel: Aktuell haben zwei fest angestellte Teilzeitkräfte aus dem Wohngeldbereich ihre Arbeitszeit vorübergehend aufgestockt.
Dem Sozialen Dienstleistungszentrum steht seit dem 1. September 2010 eine Asklepios-Rückkehrerin mit einem Beschäftigungsvolumen einer Vollzeitstelle zur Verfügung.
BA Hamburg-Nord:
In Anbetracht der konstant kurzen Bearbeitungsdauer hat es keine ergänzenden Maßnahmen gegeben.
BA Wandsbek:
Ein Asklepios-Rückkehrer wurde ab dem 8. März 2010 im Rahmen des Rekrutierungsprojektes Wohngelddienststellen abgeordnet.
Eine weitere Verstärkung mit einer Mitarbeiterin, die bereits seit dem 1. September 2010 (bis zum 30. September 2010) hospitiert, soll zum 1. Oktober 2010 erfolgen.
BA Harburg:
In Anbetracht der konstant kurzen Bearbeitungsdauer hat es keine ergänzenden Maßnahmen gegeben.
BA Bergedorf:
Eine temporäre Unterstützung erfolgte durch eine Kollegin in der Eingangszone des Sozialen Dienstleistungszentrums. Hier erfolgt die Annahme von Wohngeldanträgen.