Ehemalige Dienstwohnungen der Justizbehörde (JB) in Fuhlsbüttel

Vor einem Jahr hatte ich den Senat nach dem Stand der Planungen der ehemaligen Dienstwohnungen der Justizbehörde in Fuhlsbüttel befragt (Drs. 19/3862). Damals antwortete der Senat, dass in der Nesselstraße 25 der ehemaligen Dienstwohnungen leer stehen und SAGA GWG sich mit den zuständigen Behörden über die Möglichkeiten einer Sanierung beziehungsweise die Notwendigkeit eines Abrisses abstimmen. Die Gebäude Nesselstraße 5 ­ 33 und 6 ­ 34 würden vom Denkmalschutzamt auf ihren Denkmalwert hin überprüft. Darüber hinaus sollten Gebäude mit einem städtebaulichen Erhaltungsbereich nach § 172 Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan geschützt werden.

Aktuell melden Anwohnerinnen und Anwohner, dass angeblich Strom- und Gasleitungen gekappt und weitere Häuser bewusst „entmietet" werden. Sie haben zudem Angst, dass ihre Staffelmietverträge nicht verlängert werden.

Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der SAGA GWG wie folgt:

1. Ist es richtig, dass SAGA GWG neben notwendigen Sanierungsmaßnahmen auch weiterhin den möglichen Abriss von Wohnungen erwägt?

Wenn ja, bei welchen Objekten und wie soll dort mit bestehenden Mietverhältnissen umgegangen werden?

Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen.

2. Ist es richtig, dass die teilweise über 100 Jahre alten Immobilien besonderen Schutz vor Abriss genießen?

Wenn ja, in welcher Form und wie soll damit umgegangen werden? Was war das Ergebnis der Überprüfung durch das Denkmalschutzamt?

Die Gebäude Nesselstraße 5 ­ 29 sowie 6 ­ 22 sind erkannte Denkmäler. Eine Eintragung in die Denkmalliste ist nicht erfolgt.

3. Ist es richtig, dass in Häusern Strom- und Gasleitungen gekappt werden und eine bewusste „Entmietung" der ehemaligen Dienstwohnungen der JB vorangetrieben wird?

Wenn ja, aus welchen Gründen?

4. Ist es geplant, die Staffelmietverträge der Anwohnerinnen und Anwohner nicht fortzuführen?

Wenn ja, aus welchen Gründen?

Nein.

5. Welche Instandsetzungsmaßnahmen wurden seit der vergangenen Anfrage getätigt? Sind weitere Instandsetzungen geplant?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, aus welchen Gründen?

Es sind diverse Kleininstandsetzungsmaßnahmen mit einem Volumen von circa 9. Euro getätigt worden. Erforderlichenfalls werden derartige Maßnahmen auch in Zukunft durchgeführt.

Eine detaillierte Auflistung der Kleininstandsetzungsmaßnahmen ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.