Brummton im Hamburger Westen ­ wäre das Heizkraftwerk Wedel eine mögliche Quelle dieser Lärmbelastung?

Die Bürgerinnen und Bürger in Altona beklagen noch immer, dass sie des Öfteren von einem nicht zuordenbaren, dröhnenden Brummen belästigt werden, das zumeist nachts auftritt. Dieser Ton wird als ein dröhnendes Brummen, tiefes Summen beziehungsweise als ein unaufhörliches Vibrieren dargestellt.

Als Lärmquelle käme auch das Heizkraftwerk in Wedel infrage. Dies ist nicht unwahrscheinlich, da beispielsweise die in großer Zahl errichteten Biogasanlagen mit nachgeschalteten Blockheizkraftwerken (BHKW) je nach Art der eingesetzten Motoren tieffrequenten Schall emittieren.

Da Blockheizkraftwerke in der Nähe zur Wohnbebauung errichtet werden, können Lärmbelästigungen (Schallimmissionen in Wohnräumen) speziell durch tieffrequenten Luftschall auftreten. Tieffrequenter Schall ist Schall mit Frequenzen unter 100 Hz. Tritt er im Wohnbereich auf, ist er häufig Quelle von körperlichen Beschwerden wie Schwindel oder Übelkeit; er kann jedoch auch akustisch wahrgenommen werden. Hier ist die Art der Messung von entscheidender Bedeutung.

Um für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner Klarheit zu erlangen, frage ich den Senat:

1.) Welche genehmigungspflichtigen Lärmemissionen werden im Heizkraftwerk Wedel verursacht? Bitte ausführen.

2.) Welche Umweltauflagen muss das Heizkraftwerk Wedel gegenwärtig in Bezug auf Lärmemissionen erfüllen? Bitte darstellen.

3.) Müssen dort bestimmte Lärmquellen abgeschirmt werden?

Wenn ja, welche und mit welchen Maßnahmen?

4.) Kommt das Wedeler Heizkraftwerk nach Kenntnis der zuständigen Behörden als Quelle für den „Brummton" grundsätzlich infrage (wie dies Untersuchungen der Landesanstalt für Umwelt und Geologie des Freistaats Thüringen für Kraftwerke nahelegen?

Wenn ja, welche Konsequenzen hat dies aus Sicht des Senats und der zuständigen Behörden?

Wenn nein, warum nicht? Bitte ausführen.

5.) Sind nach Kenntnis der zuständigen Hamburger Behörden die entsprechenden schleswig-holsteinischen Behörden Beschwerden in Sachen „Brummton" nachgegangen? Wenn dies den zuständigen Behörden nicht bekannt ist: Warum wurden noch keine Erkundigungen eingezogen, wenn die Folgen auch das Hamburger Landesgebiet betreffen?

Die Genehmigung und Überwachung des Kraftwerks Wedel obliegt den zuständigen Behörden in Schleswig-Holstein. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein wurde bezüglich der Beantwortung dieser Fragen um Amtshilfe gebeten. Eine Antwort steht aus.

Grundsätzlich ist es nicht auszuschließen, dass vom Kraftwerk Wedel ein Brummton emittiert wird. Dass dieser in Hamburg im immissionsschutzrechlich relevanten Maße in Erscheinung tritt, ist nach derzeitigem Stand im höchsten Maße unwahrscheinlich.

Bei dem Kraftwerk Wedel handelt es sich um ein reines Heizkraftwerk und nicht um ein Blockheizkraftwerk (BHKW). Gegenstand der Untersuchung der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie waren allein BHKW.

Dem zuständigen Bezirksamt liegt keine Beschwerde über einen tiefen Brummton ausgehend vom Kraftwerk Wedel vor. Eine Beschwerde aus der Brünschentwiete im Jahr 2009 gab zwar einen Hinweis auf das Kraftwerk, bei der Überprüfung wurde jedoch festgestellt, dass keine tieffrequenten Tonanteile nach DIN 45680 vorlagen und keine Überschreitung der Vorgaben der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) gegeben war. Für das Bezirksamt bestand daher kein Anlass, mit den schleswig-holsteinischen Behörden Kontakt aufzunehmen.