Dabei müssen Lärmimmissionswerte an mehr als zehntausend Wohneinheiten in Wilhelmsburg ermittelt

Nachdem die Trasse der neuen B 4/75 im Rahmen der Detailbearbeitung in Lage und Höhe festgelegt wurde, wird die lärmschutztechnische Berechnung unter Berücksichtigung aktueller Verkehrsprognosen durchgeführt.

Dabei müssen Lärmimmissionswerte an mehr als zehntausend Wohneinheiten in Wilhelmsburg ermittelt werden.

Die Berechnungen bilden auch die Grundlage für weitere passive Schutzmaßnahmen, falls solche erforderlich sind.

Alle Maßnahmen werden rechtlich verbindlich festgeschrieben.

Umweltbelange

Zur weiteren Vervollständigung der Detailbearbeitung wird in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) fortentwickelt. Der Rückbau sowie die Renaturierung der alten B 4/75 gehen hier ebenso ein wie Maßnahmen östlich der Bahnanlagen.

Als Grundlage zur Prüfung der Umweltverträglichkeit der Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße (B 4/75) wird eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erstellt. Untersuchungsrahmen und die für die Umweltverträglichkeitsprüfung vorzulegenden Unterlagen wurden seitens der zuständigen Behörde mit den Trägern der öffentlichen Belange und den Verbänden abgestimmt.

Im Rahmen der Raumanalyse der UVS werden die Auswirkungen der geplanten Verlegung der Wilhelmsburger Reichstraße auf die Schutzgüter nach § 2 UVPG (Menschen, menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter) sowie die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ermittelt, beschrieben und bewertet. Als Bereiche von besonderer Bedeutung werden dabei die Wohn- und Erholungsfunktionen in Wilhelmsburg herausgestellt. Der Wilhelmsburger Park und die Freiraumachse Ernst-August-Kanal bilden die Schwerpunkte für die Erholungsnutzung und haben auf Grund ihrer Biotopausstattung auch für Tiere und Pflanzen und weitere Schutzgüter bedeutende Funktionen. Trotz unvermeidbarer Umweltauswirkungen der geplanten Verlegung (z. B. Flächeninanspruchnahmen, Biotoptypenverluste, Betroffenheit einzelner Arten) kommt es insgesamt zu einer nachhaltigen Verbesserung der Umweltsituation in Wilhelmsburg. Da mit der Verlegung umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen verbunden sind, verringern sich betriebsbedingte Belastungen (Lärm, Schadstoffe und visuelle Reize) für Tiere und Pflanzen und auch bezüglich der Erholungsfunktionen. Zerschneidungswirkungen im Wilhelmsburger Park werden aufgehoben, was sich nicht nur auf die Erholungsnutzung, sondern auch auf andere Schutzgüter positiv auswirken wird.

Neben der UVS werden ein Landschaftspflegerischer Begleitplan sowie ein Artenschutzbeitrag erarbeitet. In dem Landschaftspflegerischen Begleitplan werden die Eingriffe in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes ermittelt und bewertet. Durch die Anlage von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind diese Beeinträchtigungen auszugleichen.

Da die verlegte B 4/75 im Wesentlichen auf frei werdenden Bahnanlagen verläuft, werden größtenteils bereits vorbelastete Lebensräume durch die neue B 4/75 in Anspruch genommen. Durch die zu erwartende Entsiegelung der bestehenden B 4/75 wird hier ein Ausgleich geschaffen.

Nördlich der Kornweide wird eine Röhrichtfläche gequert, welche gemäß § 14 Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG) vom 11. Mai 2010 ein besonders geschütztes Biotop darstellt und Lebensraum u. a. für den Feldschwirl bietet. Für diesen Eingriff werden durch Wiedervernässung und Extensivierung artenreiche Feuchtgrünlandflächen als Ersatz geschaffen. Die hierfür entstehenden Kosten sind in der bisherigen Kostenschätzung berücksichtigt.

Der LBP und die für die Umweltverträglichkeitsprüfung vorzulegenden Unterlagen sind Bestandteil der Haushaltsunterlagen gemäß § 24/54 Bundeshaushaltsordnung, dem Vorentwurf, der zurzeit aufgestellt und anschließend dem Bund zur Genehmigung vorgelegt wird. Da sich Art und Umfang der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nur planungsbegleitend ermitteln lassen, können die damit verbunden Kosten für Grunderwerb, Herrichtung und Unterhaltung noch nicht abschließend benannt werden.

Bild 5: Lärmdifferenzen nachts mit verlegter B 4/75 und Lärmschutzmaßnahmen

Grunderwerb

Die geplante Neuordnung von Straßen und Gleisanlagen soll weitestgehend auf dem Gelände der DB realisiert werden. Ein Großteil der Gleisanlagen sowie Gebäude ist zurzeit ungenutzt. Es wurden im Bereich der igs 2013, südlich der Neuenfelder Straße, bereits die notwendigen Flächen vom Bahnbetriebszweck freigestellt und durch die Freie und Hansestadt Hamburg erworben. In Teilbereichen verlässt die Straßentrasse das Bahngelände und nimmt private Wohn-, Gewerbe- und Erholungsflächen in Anspruch. Die gesamte B 4/75-Trasse hat eine Flächeninanspruchnahme von etwa 20 Hektar (ha). Diese Fläche gliedert sich nach überschlägiger graphischer Ermittlung etwa wie folgt:

­ Bahnflächen: ca. 8,3 ha,

­ Kleingartenflächen: ca. 1,4 ha,

­ private Wohnflächen: ca. 0,8 ha,

­ Gewerbeflächen: ca. 0,5 ha,

­ Sonstige (z.B. Verkehrsflächen etc.): ca. 9,0 ha.

Die Grunderwerbsverhandlungen zur vertraglichen Sicherung der betroffenen Flächen werden von der von Hamburg im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund beauftragten DEGES mit den Eigentümern und sonstigen Nutzern unter Beachtung des Entschädigungsrechtes durchgeführt. Alle hierfür erforderlichen Bewertungen, Entschädigungswertermittlungen und Wertgutachten werden erstellt. Die Anzahl der betroffenen Kleingärten wird planungsbegleitend spezifiziert.

Gemäß der Mitfinanzierungsvereinbarung vom 7. Oktober 2009 (Anlage 2) wird die vorhandene B 4/75 zwischen den Anschlussstellen HH-Wilhelmsburg-Süd und HH-Georgswerder nach Fertigstellung der verlegten Bundesfernstraße abgestuft bzw. ­ soweit sie zurückgebaut werden soll ­ entwidmet und aus der Baulast des Bundes entlassen. Es werden zuvor keine Erhaltungs- oder Rückbaumaßnahmen zu Lasten des Bundes durchgeführt, sofern sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht erforderlich sind.

Hamburg erwirbt die Grundstücksflächen der abzustufenden bzw. einzuziehenden Bundesstraße B 4/75 auf Grund eines gesondert abzuschließenden Grundstückskaufvertrages. Hierzu sind Verhandlungen mit dem Bund über die Alttrasse aufzunehmen und die Vorlage eines Nutzungskonzeptes vorzubereiten.

Die mit diesem Grundstückgeschäft sowie einem künftigen Nutzungskonzept verbundenen Kosten können zurzeit noch nicht benannt werden. Der Grundstückswert ist nach Maßgabe der Richtlinien für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken in der jeweils aktuellsten Fassung zu ermitteln. Hierbei sind sowohl mögliche Bodenbelastungen als auch etwaige Rückbaukosten zu berücksichtigen und in die Kaufpreisbildung einzubeziehen. Über ein zukünftiges Nutzungskonzept wird gesondert zu entscheiden sein.

Beteiligungsprozess/Verkehrskonzept

Der Beteiligungsprozess „Verkehrsplanung im Hamburger Süden" ist von Juni bis November 2009 von der BSU durchgeführt worden. Schwerpunktthemen waren die Planungen zur Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße, zur südlichen Hafenquerspange sowie Überlegungen für ein Verkehrskonzept im Hamburger Süden.

Die Verkehrssituation südlich der Elbe ist gegenwärtig geprägt von mehreren großen Verkehrsschneisen, die als Barrieren die Elbinseln zerschneiden und durch Lärm und andere Emissionen die Lebensqualität beeinträchtigen.

Die Aufgabe für die Planung der künftigen Verkehrsinfrastruktur im Hamburger Süden wird sein, übergeordnete Interessen ­ wie die Bereitstellung von leistungsfähigen Verkehrsnetzen ­ mit den Interessen der Wohnbevölkerung sowie den Anforderungen der Unternehmen auf den Elbinseln in Einklang zu bringen.

Zentrale Aspekte und Forderungen aus dem Prozess sind in einem Meinungsbild zusammengefasst worden und werden im weiteren Verfahren berücksichtigt. Darüber hinaus wird das Meinungsbild in die Erarbeitung des integrierten Gesamtmobilitätskonzepts einfließen, das in diesem Jahr erstellt wird. In die nächsten Planungsschritte sollen die Bürgerinnen und Bürger sowie Initiativen weiterhin in unterschiedlichen Beteiligungsformen eingebunden werden.

IBA/igs Kooperation

Mit der Verlegung der B 4/75 und der Bündelung der Verkehrswege von Bahn und Straße bieten sich vor allem Möglichkeiten für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung in der zentralen Nord-Süd-Achse von Wilhelmsburg, die es nachfolgend zu nutzen gilt. Erste Untersuchungen im Rahmen der IBA lassen bei gleichzeitig hohen Freiflächenqualitäten und einer durchgehenden Grünachse bis zum Spreehafen ein städtebauliches Entwicklungspotenzial für Wohnen und Arbeiten in einem Korridor von 150.000 bis 400.000 m2 Bruttogeschossfläche erwarten. Für den Bereich südlich der Neuenfelder Straße wird es prioritär um die Weiterentwicklung des auch im gesamtstädtischen Kontext bedeutsamen neuen Volksparks Wilhelmsburg gehen.

Die Entwicklung und Konkretisierung städtebaulicher Konzepte erfordert jedoch einen umfangreichen Planungsprozess auf der Grundlage alternativer Szenarien sowie die sorgfältige Ermittlung und Abwägung aller Belange, die zu gegebener Zeit erfolgen und durch Fortschreibung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms sowie die Aufstellung von Bebauungsplänen planungsrechtlich gesichert werden wird.

Ein wesentliches Projektziel der geplanten Verlegung der Bundesstraße ist die Unterstützung des städtebaulichen Leitprojekts „Hamburgs Sprung über die Elbe". Dieses Projekt wird durch die starke Bündelung des Verkehrs auf übergeordneten Straßen gefördert. Die Verstärkung von Barrieren in der Stadtstruktur und die Beeinträchtigung von Flächen mit städtebaulichen Entwicklungspotenzialen werden vermieden. Weiterhin wird Raum für ergänzende verkehrsberuhigende Strukturen geschaffen.

Alle städtebaulichen wie verkehrsplanerischen Aktivitäten setzen einen intensiven Kooperationsprozess zwischen allen Beteiligten voraus, um das gesamtstädtische Projekt „Hamburgs Sprung über die Elbe" und die städtebaulichen Ziele für die Mitte Wilhelmsburg sicherzustellen, den hohen Verkehrswert der Bundesstraße B 4/75 auch zukünftig zu gewährleisten und somit einer nachhaltigen Entwicklung für den Raum Wilhelmsburg auf Basis einer korrespondierenden Gesamtkonzeption in vollem Umfang Rechnung zu tragen. Hierzu finden neben der Öffentlichkeitsbeteiligung (IBA/igs-Beteiligungsgremium) kontinuierlich Besprechungsrunden und planungsbegleitende Abstimmungen statt, um einen gegenseitigen Austausch von Informationen aller am gesamten Prozess Beteiligten sowie den Planungserfolg für IBA, igs 2013 und das Bundesfernstraßenprojekt sicherzustellen.

Bild 6: Luftbildvisualisierung der verlegten B 4/75 mit igs-Gelände Bild 7: Visualisierung der verlegten B 4/75 mit IBA- Gelände und Perspektive nach 2013

5. Kosten und Finanzierung

Gesamtkosten

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme einschließlich Grunderwerb betragen nach derzeitigem Stand der Kostenschätzung 67,4 Mio. Euro zuzüglich Planungskosten von 9,6 Mio. Euro (gesamt 77 Mio. Euro). Davon übernimmt Hamburg einen Anteil von 10,4 Mio. Euro als Festbetrag sowie die Planungskosten. Die Kosten in Höhe von 77 Mio. Euro setzen sich wie folgt zusammen:

Die Planungskosten sind bereits im Haushalt veranschlagt. Kosten in Höhe von 3,1 Mio. Euro für die im Zusammenhang mit der igs 2013 geplante besondere Gestaltung der Lärmschutzmaßnahmen werden von Hamburg getragen (s. 5.3, Finanzierung aus igs-Haushaltsmitteln). Die darüber hinaus zu erwartenden Kosten sind zum heutigen Planungsstand noch nicht abschließend zu benennen und daher in der Aufstellung der Gesamtkosten bisher nur zum Teil bzw. noch nicht aufgeführt:

­ Kosten für Kampfmittelsondierung und -räumung