Gefahrengebiet Neuwiedenthal

In der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage „Gefahrengebiet" Neuwiedenthal wird ausgeführt: „Im Bereich Neuwiedenthal/Neugraben war seit Jahresbeginn die Anzahl der im öffentlichen Raum begangenen Gewaltdelikte (gefährliche und schwere Körperverletzung, Raub) deutlich angestiegen, weshalb am 27. Juni 2010 ein Gefahrengebiet eingerichtet wurde."

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Die Polizei bemisst und bewertet die Kriminalitätsentwicklung auf Basis der bundeseinheitlichen Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Kleinste Auswerteeinheit in der PKS ist der Ortsteil, sodass Angaben zur Kriminalitätsbelastung in Gebieten, die nicht mit Ortsteilgrenzen übereinstimmen, nicht möglich sind.

Die Aussagekraft der PKS ist auf Jahresauswertungen ausgelegt. Innerhalb eines Berichtsjahres unterliegt der PKS-Datenbestand einer ständigen Pflege, zum Beispiel durch Hinzufügen von nachträglich ermittelten Tatverdächtigen oder Herausnahme von Taten, die sich im Nachhinein nicht als Straftat erwiesen haben. Zur begrenzten Aussagekraft unterjähriger Daten siehe im Übrigen Drs. 16/4616.

Fallzahlen für einzelne Monate eines Berichtsjahres werden programmseitig nicht berechnet, da die Fallzahlen innerhalb eines Jahres kumuliert werden. Zudem werden Stadtteil- und Bezirkszahlen nur quartalsweise berechnet.

Die angegebenen Daten für das Jahr 2008 gelten vollständig für den seit dem 1. März 2008 geltenden neuen räumlichen Zuschnitt der Hamburger Bezirke. Eine Vergleichbarkeit der Daten mit denen der Vorjahre ist in den von der Gebietsverwaltungsreform betroffenen Bezirken nicht gegeben.

Eine Einzelfallauswertung von Kriminalakten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Wie hat sich die Anzahl der Gewaltdelikte (gefährliche und schwere Körperverletzung sowie Raub) im Bereich Neuwiedenthal/Neugraben

a) seit Januar 2010 entwickelt,

b) seit Januar 2009 entwickelt,

c) seit Januar 2005 entwickelt?

Bitte differenziert nach den oben genannten Straftaten und Monaten ausweisen.

Bei Neuwiedenthal handelt es sich um eine Siedlung, die teils im Stadtteil Hausbruch und teils im Stadtteil Neugraben-Fischbek liegt. Nachstehend sind die Daten für die Stadtteile Hausbruch und Neugraben-Fischbek dargestellt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

2. Wie hat sich die Anzahl der Gewaltdelikte (gefährliche und schwere Körperverletzung sowie Raub) im Bereich des Gefahrengebiets Neuwiedenthal

a) seit Januar 2010 entwickelt?

b) seit Januar 2009 entwickelt?

3. Wie sieht die Altersverteilung der männlichen Personen aus, die der seit Januar 2010 begangenen Gewalttaten im Gefahrengebiet Neuwiedenthal verdächtigt werden? Oder anders gefragt: Aufgrund welcher Kriterien wurde die Altersgruppe der 15 ­ 35-jährigen männlichen Personen pauschal unter Verdacht gestellt?

Das Gefahrengebiet Neuwiedenthal war nicht deckungsgleich mit einem Ortsteil, sodass hierzu keine PKS-Daten vorliegen. Eine gesonderte Erfassung von Delikten in Gefahrengebieten erfolgt nur für die Zeit ihres Bestehens. Siehe hierzu Drs. 19/7022.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Die Festlegung der lageabhängig zu überprüfenden Zielgruppe basierte auf einer Auswertung der im betreffenden öffentlichen Raum begangenen Gewaltdelikte.

4. Wie hat sich die Anzahl der Gewaltdelikte (gefährliche und schwere Körperverletzung sowie Raub) in den anderen Stadtteilen im Bezirk Harburg

a) seit Januar 2010 entwickelt,

b) seit Januar 2009 entwickelt,

c) seit Januar 2005 entwickelt?

Bitte differenziert nach den oben genannten Straftaten und Monaten ausweisen.

Siehe nachstehende Tabellen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Bitte differenziert nach den oben genannten Straftaten und Monaten ausweisen.

Siehe nachstehende Tabellen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.